Burkhard Tomm-Bub, M.A.
Kinder aus Alkoholikerfamilien aus (sonder-)
pädagogischer Sicht
- Grundlagen von Prävention und Intervention-
Gliederung/Inhalt
1. Zu dieser
Arbeit.
2. Alkoholikerfamilien
2.1 Die Krankheit
2.1.1 Alkoholismus
(Ätiologie, Epidemiologie, Phasen, Typen)
2.1.2
Schäden durch Alkoholismus
2.2 Die
Familie/Der andere Partner
2.2.1
Co-Abhängigkeit
2.3 Die
Kinder: Schäden und Risiken.
2.3.1
Epidemiologie
2.3.2
Physische, psychische und soziale Schäden.
2.3.3
Suchtkrankheit
3
Prävention/Intervention in pädagogischen Einrichtungen
3.1
Grundlage: Wissen der Mitarbeiter (Vermittlung: Wo/Wie)
3.2
Grundlage: Erkennen gefährdeter Kinder
3.2.1
Kontakte mit Betroffenem/dem anderen Partner/sonstigen Personen
3.2.2 Kindes-Äußerungen
beachten und Rollenmuster (er)kennen
3.3
Definitionen/Abgrenzungen (Prävention-Intervention)
3.4 Prävention.
3.5
Interventionschancen/-Strategien
3.5.1 Der
alkoholkranke Elternteil
3.5.2 Der
andere Partner
3.5.3 Das
Kind
3.6 Notwendigkeit interdisziplinären/konkret vernetzten
Arbeitens.
4. Resümee
Quellen/Literatur
Alkoholabhängigkeit wird seit
einigen Jahrzehnten als Krankheit anerkannt, erforscht und behandelt. Sowohl
professionelle Bemühungen (durch Mediziner, Soziologen, Psychologen, etc.), als
auch Aktivitäten der Betroffenen selbst (insbesondere Selbsthilfegruppen und
-Organisationen) sind in diesem Zusammenhang erwähnenswert.
Im Laufe der Zeit kam man zu der
wichtigen Erkenntnis, dass in Bezug auf “Sucht” in der Regel nicht ein
einzelnes, isoliertes Individuum “zur Behandlung ansteht”, sondern dass sich
Abhängigkeit entwickelt, dass vielfache Ursachen hierfür maßgeblich sind
und -vor allem- dass die Menschen in der sozialen Umgebung des Süchtigen
mitwirken an der Entstehung und Aufrechterhaltung der Suchtkrankheit. Dies fast
immer unwissentlich und sehr oft besonders dann, wenn sie selbst in hohem Maße
unter der Krankheit des Betroffenen leiden und alles nur menschenmögliche
tun, um ihm (scheinbar) zu helfen. Mitbetroffene in
diesem Sinne sind natürlich vor allem die jeweiligen (Ehe-)Partner der
Abhängigen, auch Söhne und Töchter, sowie Eltern oder andere enge Verwandte
können hier angesprochen sein. Im -nur etwas- weiteren Sinne werden aber auch
Arbeitskollegen, Vorgesetzte und andere Personen aus dem Umfeld oft vom
Alkoholsüchtigen als wichtige Faktoren in sein krankes System mit einbezogen.
Der Fachbegriff für dies unbeabsichtigt suchtfördernde Verhalten lautet
“Co-Abhängigkeit” oder, hier, eben “Co-Alkoholismus”. Der Erkenntnisgewinn
bezüglich dieser Sachverhalte brachte wichtige Impulse in Bezug auf bessere
Hilfe und Unterstützung für Betroffene und Angehörige. Später sollen hierzu
auch noch weitere, wichtige Erläuterungen gegeben werden.
Hauptsächlich jedoch soll im folgenden von einer Gruppe die Rede sein, die allzu lange
vergessen wurde: den Kindern aus Alkoholikerfamilien.
Sie sind Mitbetroffene in besonderer Hinsicht.
Einerseits verfügen auch sie nicht über die notwendigen Informationen,
verhalten auch sie sich in der Regel so, dass der süchtige Vater, die süchtige
Mutter in der Krankheit bleibt, keine Anstalten unternimmt die Sucht zum
Stillstand zu bringen und insofern sind auch sie, die Kinder, “Co-Alkoholiker”.
Andererseits sind sie aber Opfer in doppeltem Sinne, denn sie sind körperlich
unterlegen, rechtlich höchstens beschränkt handlungsfähig und ganz allgemein
mit weniger Möglichkeiten und Kompetenzen versehen als jeder erwachsene “Co”.
Erst seit vergleichsweise wenigen
Jahren hat sich die Forschung dieser Kinder angenommen, ganz konkrete,
praktische Einrichtungen, Hilfen und “Strategien zur Hilfe” fehlen bislang noch
in hohem Maße.
Hier soll versucht werden, einen
Beitrag zu leisten.
Kinder bewegen sich im öffentlichen
Raum, sei es im Kindergarten, im Hort, der Schule, offenen Kinder- und
Jugendeinrichtungen, oder verschiedenen sonderpädagogischen Einrichtungen.
Vielfach wäre es möglich -früher und öfter als bisher- die von Sucht massiv mitbetroffenen Kinder zu erkennen und ihnen zu helfen. Ein
sehr “schwieriges Geschäft” wird dieser Prozess allerdings wohl in jedem Falle
bleiben.
Es gibt einige typische
Verhaltensweisen und oft eingenommene Rollen von Kindern aus Alkoholikerfamilien, dasselbe gilt für den mitbetroffenen Partner und auch den Süchtigen selbst. In
der Begegnung mit dem Kind, dem Partner, möglicherweise auch dem Betroffenen
diese Rollen zu kennen, kann nicht nur hilfreich sein, oft ist es eine der
Grundbedingungen für die rechtzeitige “in Gang Setzung” eines Hilfeprozesses.
Hierzu sind zunächst einmal die
entsprechenden Kenntnisse notwendig. Geklärt werden müssen also Begriffe und
Sachverhalte wie “Alkoholismus-Phasen”, “Alkoholiker-Typen”, “Co-abhängiges
Verhalten” und “typische Rollenmuster der Kinder”.
Es soll demnach im folgenden zunächst noch einmal auf die Krankheit und auf das
Verhalten des jeweils dem Süchtigen “nahestehendsten”
Menschen eingegangen werden. Anschließend werden die Risiken und Schädigungen
hinsichtlich der betroffenen Kinder näher geschildert. Schon hier wird deutlich
werden, dass das vorliegende Thema ein wichtiges ist, mit dem zu beschäftigen
sich lohnt.
In der Folge soll dann einiges zum
Thema “Prävention und Intervention in pädagogischen Einrichtungen” (wie Kindergärten,
Horten, Schulen und in der offenen Kinder-/Jugendarbeit) gesagt werden,
insbesondere zu den Voraussetzungen hierfür. Detaillierte Handlungspläne,
Schilderungen entsprechender didaktischer Einheiten und Projekte, u.ä. können dagegen hier nicht gegeben werden, dies würde
den Rahmen der Arbeit sprengen. Wenn aber einige grundlegende Bedingungen für
qualifizierte Hilfe besser abgeklärt und -zumindest grob und skizzenhaft-
“Strategien für den pädagogischen Alltag” angeregt werden können, so ist wohl
schon einiges erreicht.
Gelegentlich wird es notwendig
sein, wichtige Begriffe in kurze Definitionen zu fassen. Dies soll in den
jeweiligen Kapiteln geschehen.
Vorweg will der Verfasser, wie
immer bei solchen Gelegenheiten, daher auf etwas hinweisen:
Der Versuch, Wirklichkeit in
Begriffe zu fassen, also Definitionsversuche zu
machen ist allgemein sicherlich wertvoll. Überhaupt erst einmal klar zu machen,
worüber man eigentlich spricht, erleichtert die Kommunikation und ermöglicht
somit, im günstigen Fall, das Gewinnen neuer Erkenntnisse. Vergessen werden
darf dabei aber nicht, dass “Realität” naturgemäß nicht vollständig fassbar ist
-und bleibt- stets wird definitorisch an den “Rändern” von Begriffen
“abgeschnitten”, d.h. Teile von möglichen Bedeutungen gehen verloren,
Übergänge, Mischungen, etc. sind nicht adäquat darstellbar. In der Bewusstheit
dieser Einschränkungen wird an den jeweils sinnvollen Orten versucht werden,
sich erklärungsbedürftigen Begriffen (wie z.B. “Sucht”, “Coabhängigkeit”,
etc.) zu nähern.
Zum Abschluss dieser Einleitung
möchte sich der Verfasser in der Form einer knappen “Vita” kurz vorstellen.
Hierdurch wird (u.a.) ein weiterer Grund deutlich, der ihn bewog, sich mit dem
vorliegenden Thema auseinander zu setzen: die persönliche Betroffenheit.
Heinz-Burkhard TOMM-BUB,
geb. Tomm
Geboren am 25.12.1957 in
Recklinghausen (NW), dort auch aufgewachsen. Lebt seit 1989 in Ludwigshafen am
Rhein. Verheiratet seit 1993, keine (eigenen) Kinder.
Mehrfachabhängig mit den
Schwerpunkten Alkohol / Tranquilizer. Tiefpunkt November 1987. Durchlauf vieler
ambulanter Hilfsangebote (diverse Selbsthilfegruppen, Suchtberatungen,
Psychologen-Gespräche, Psychotherapie), mehrmonatige stationäre Therapie.
Rückfallfrei trocken / clean seit März 1989.
Er ist staatlich anerkannter
Erzieher und Diplom-Sozialarbeiter (FH) -und als solcher gegenwärtig auch bei
der Stadt Ludwigshafen beschäftigt (“Kinder- Eltern- Haus e.V.”, Sparte 5-25).
Stadtverwaltungs-intern zusätzlich mit betrieblicher Suchtkrankenhilfe befasst.
Besuch entsprechender Fortbildungen.
Außerhalb seiner Erwerbstätigkeit
ist er z.Zt... in der “Freiwilligen Suchtkrankenhilfe
e.V., Ludwigshafen” als stellvertretender Vorstand engagiert.
Zeitweise war er, ebenfalls
ehrenamtlich, “Justizvollzugshelfer” (Suchtgruppe) in einer Justiz- Vollzugs-
Anstalt (JVA/Sozialtherapeutische Anstalt).
Er schreibt in seiner Freizeit vor
allem Lyrik, gelegentlich auch Fantasy-/Sience
Fiction-Stories, sowie “Kurz-Krimis” und Rezensionen. Veröffentlichungen in
Anthologien, (Literatur-) Zeitschriften, im Literaturtelefon und im Internet.
2. Alkoholikerfamilien
Unter den Begriff “Alkoholikerfamilien” lassen sich theoretisch recht
verschiedene Familiensysteme einordnen. So könnten, in größeren Familien,
durchaus auch die Großeltern abhängig sein, denkbar wäre genauso, dass ein
bereits erwachsenes Kind der Betroffene ist, oder eben, hier schwerpunktmäßig,
dass ein Elternteil (oder beide) Alkoholiker ist (bzw. sind). Nicht selten sind
auch allein stehende Mütter von sich entwickelnder Alkoholsucht betroffen. Ein
im Alltag aber noch immer besonders häufiger Fall ist jedoch wohl der,
dass der Vater (oder Stiefvater) der Problemträger in der Familie ist. Von
diesem “idealtypischen” Fall soll im folgenden
ausgegangen werden, soweit nichts anderes erwähnt wird. In mehr oder weniger
hohem Maße sollten aber viele der Aussagen übertragbar sein. Besondere
Gefahrenschwerpunkte sind dabei möglich: ein Beispiel hierfür ist die bereits
tief in der Krankheit verhaftete, allein stehende Mutter mit einem noch
jüngeren Kind. Hier stellen sich Fragen etwa nach “Vernachlässigung” und
“Gefährdung des Kindeswohles” mit deutlich stärkerer Akzentuierung!
Der Alkoholiker wird im
Krankheitsverlauf zunehmend zu einem einsamen Menschen. Entweder ist er von
vornherein mehr oder weniger allein stehend, oder es trennen sich die engsten
Bezugspersonen im Laufe der Zeit von ihm. In jedem Falle entsteht nach und nach
ein immer größer werdender innerer Abstand zu den Mitmenschen: weder Zeit noch
Lust ist vorhanden sich mit diesen zu beschäftigen, möglicherweise stören sie
ihn beim Trinken, auch ist es oft der Fall, dass der Abhängige zunehmend weiß
oder ahnt, dass er sich hier und dort, bei dieser und jener Gelegenheit wieder
einmal “danebenbenommen” oder “dummes Zeug erzählt” hat. So lässt man lieber
“Gras über diese Sachen wachsen” und meidet dann vorsorglich gleich viele
Situationen lieber ganz.
Dieser Abstand, diese Isolation
entsteht im Prinzip fast immer, für die äußere Situation gilt dies jedoch viel
weniger häufig. Die Krankheit “Sucht” braucht -insbesondere beim Alkoholismus-
oft viele Jahre bis sie ein gravierendes Ausmaß erreicht. So leben denn viele
Alkoholiker in Familien, die meist noch in “besseren Zeiten” gegründet wurden,
sie haben demnach einen Ehepartner und gar nicht selten auch ein Kind oder
deren mehrere. Diese Konstellationen bleiben häufig noch erstaunlich lange
(nach außen hin) stabil. Grund hierfür ist, dass die jeweiligen Partner die Ehe
und die Familie sehr lange aufrecht zu erhalten versuchen, und dass sie dem
Betroffenen auf ungeeignete Weise zu helfen bemüht sind. Der Betroffene, der
jeweilige Angehörige und eben auch die Kinder nehmen bei diesem Prozess
Schaden.
Diese Tatsachen sollen nun näher
erläutert und belegt werden. Die dabei vermittelten Kenntnisse sind grundlegend
für eine verbesserte Hilfe, dies insbesondere in Bezug auf die machtloseste der
betroffenen Gruppen: die Kinder.
Abgebracht ist nun noch ein
folgender Hinweis: “Alkoholismus” -um den es hier geht- ist eine äußerst
verbreitete Krankheit, andere Süchte sind jedoch zahlenmäßig keineswegs
unbeachtlich, auch hier sind viele Kinder mit betroffen. Als Beispiel soll die
Medikamentensucht und die Abhängigkeit von “illegalen Drogen” wie Heroin,
Kokain, u.ä. genannt sein. Auch die zunehmenden
Mehrfachabhängigkeiten (Polytoxikomanie)
verschlimmern und verwirren oft die Sachlage noch. Einen Definitionsversuch
und einige Erklärungen hierzu gibt Doll:
“Polytoxikomanie
- Drogenabhängigkeit von mehreren oder vielen Drogen, Medikamenten und Alkohol.
- Immer häufiger werden Medikamente zusätzlich zum täglich getrunkenen Alkohol
eingenommen, wie zum Beispiel Schmerzmittel, Schlafmittel. Beruhigungsmittel,
Aufputschmittel, Herz- und Kreislaufmittel, Magenmittel - um nur einige zu
nennen. Dies geschieht zum Teil, um die Nebenwirkungen übermäßigen
Alkoholkonsums gering zu halten, denn Alkohol - über längere Zeit oder/und im
Übermaß genossen - schädigt die inneren Organe und das
vegetative Nervensystem erheblich. Das zusätzliche Einnehmen von Medikamenten
geschieht jedoch auch in vermehrtem Ausmaß, weil a) der Abhängige sich eine den
Alkohol potenzierende Wirkung erhofft, b) Medikamente geruchlos sind und somit
der Konsum weniger auffällig ist. c) bestimmte Wirkungen, wie z.B.
leistungssteigernd, mobilisierend, konzentrationsfördernd, stimmungsaufhellend,
angstbefreiend oder einschläfernd besser gesteuert werden können, der Abhängige
sich besser in den Arbeitsalltag integriert d) der Abhängige sich beruflichen
Leistungsanforderungen wie privaten, sozialen Anforderungen eher gewachsen
fühlt.” (Doll,A.;1990,S.123)
Anschließend soll sich zunächst
näher mit der Krankheit an sich befasst werden.
Schon mehrfach war vom
Alkoholismus, von Sucht allgemein, als einer Krankheit die Rede. Dies ist keineswegs
eine “Auslegungssache”, sondern die Anerkennung als echte Krankheit ist
medizinisch allgemein erfolgt und auch die Rechtsprechung und die Krankenkassen
tragen den Tatsachen seit spätestens 1968 gleichermaßen offiziell
Rechnung.
Im Grundsatzurteil des Bundessozialgerichts vom 18. Juni
1968 (BSG 28, 114, bzw. 3 RK 63/66) heißt es nämlich: “Trunksucht ist eine Krankheit
im Sinne der Reichsversicherungsordnung RVO (§ 182, RVO)”. Nach diesem Urteil
ist übrigens jede Sucht eine solche Krankheit.
So ist gewährleistet, dass
Kostenträger für die Behandlung (d.h. für Entgiftung und Entwöhnung;
Selbsthilfegruppen arbeiten kostenlos) zur Verfügung stehen. Es gibt viele Wege
der Hilfe, ambulante und/oder stationäre und der Aufwand lohnt allemal!
Als wichtig bleibt festzuhalten:
Sucht ist keine Willensschwäche und kein Charakterfehler und kann demnach auch
nicht unter dieser Perspektive “behandelt” werden (“Reiß`dich
doch mal zusammen und trink` nicht soviel!”).
Den Arten, Formen und Abläufen
einer angemessenen Therapie, der “Hilfe zur Selbsthilfe”, wird in dieser Arbeit
kein eigener Abschnitt gewidmet, entscheidend ist aber: sie gibt es. Zu den
Chancen, die Krankheit zum Stillstand zu bringen (von einer klassischen
“Heilung” zu sprechen, verbietet sich aus logischen Gründen) soll nun noch ein
Zitat angeführt werden das belegt, dass die Aussichten hier besser sind, als
bei manch` anderen, tödlichen Krankheiten:
“Eine Meta-Analyse von Süß (1995)
konzentriert sich ... auf weniger, aber methodisch solidere Untersuchungen. ...
Zur Berechnung der Abstinenz- und Besserungsraten wurden unterschiedliche
Bezugsgrößen gewählt, so dass sowohl pessimistische wie auch optimistische
Schätzungen resultieren ... Fasst man alle Patienten und alle Katamnesezeitpunkte zwischen 6 Monaten und 4 Jahren
zusammen, so ergeben sich Schätzungen von 34 Prozent dauerhaft Abstinenten für
den pessimistischen Berechnungsmodus, 48% für den optimistischen
Berechnungsmodus. Die Nichtabstinenten aber Gebesserten machen bei der
pessimistischen Schätzung nur 6% aus, bei der optimistischen Schätzung 22%. Die
Ergebnisse dieser Meta-Analyse belegen recht überzeugend, dass im Verlauf eines
Jahres nach Abschluss einer Entwöhnungsbehandlung auch bei pessimistischer
Schätzung doch mit einer Abstinenzquote zwischen 30 bis 50 % zu rechnen ist.” (Rist,F.; “Therapiestudien mit Alkoholabhängigen”, in Mann,K.; Buchkremer,G. (Hrg.), 1996, S. 244)
Klar geht hier hervor, dass bei angemessener
Hilfe viel Raum für Hoffnung ist. Dies ist etwas, dass sich weitergeben lässt:
an Mitbetroffene -und Kinder!
2.1.1
Alkoholismus (Ätiologie, Epidemiologie, Phasen, Typen)
Zur Vertiefung des Wissens, zur
Schaffung einer Basis, aufgrund derer Verständnis und Hilfe möglich werden,
soll nun einiges zu den Ursachen und der Verbreitung der Alkoholkrankheit
gesagt werden. Die Kenntnis der Phasen dieser Sucht und der unterschiedlich
ausgeprägten Typen von Alkoholsüchtigen scheint an dieser Stelle ebenso
relevant.
Zuvor gilt es aber, die
Grundbegriffe handhabbar zu machen, daher sollen zunächst einige Zeilen zur
Definition von “Sucht” und “Alkoholismus”, u.ä.
angeführt werden.
Zum Begriff “Alkohol” selbst lässt
sich dabei unter Heranziehung gängiger Lexika leicht herausfinden, dass hier der sog. Ethylalkohol (C2H5OH), also der
Trinkalkohol, gemeint ist. Er entsteht durch die Gärung von Zucker und ist ein
Stoffwechselprodukt lebender Mikroorganismen und kann seit dem 20. Jahrhundert
auch künstlich hergestellt werden. Interessanterweise kommt Alkohol in der
Natur höchstens in einer Konzentration von 14 % vor, bei höherer Konzentration
sterben die Organismen, die Alkohol herstellen, nämlich ab.
Etymologisch stammt ,,Alkohol” aus der arabischen Sprache
und bedeutet ,,das Feinste”.
Alkohol ist eine Droge und wirkt unmittelbar verändernd
auf Funktionen des Zentralnervensystems.
Schon interessanter als diese Stichworte sind einige der
Festlegungen der Weltgesundheitsorganisation (=World
Health Organization, WHO). Der schon mehrfach benutzte Begriff “Sucht” ist
nämlich, folgt man der WHO, eigentlich nicht mehr ganz korrekt. Diese ersetzte
ihn schon im Jahre 1964 durch den Begriff der ,,Drogenabhängigkeit”. Zu diesen
Drogen zählt -natürlich- auch der Alkohol, dies erkennt z.B. schon 1985 auch
(der Jurist!) Kreuzer. Unter der Überschrift “Drogenarten” führt er aus:
“Nicht zuletzt ist Alkohol zu
erwähnen, der neben seinen Funktionen als technisches Hilfsmittel (Lösungs- und
Desinfektionsmittel), als bedeutsames, kulturell integriertes Nahrungs-,
Genuss- und Kultmittel schon unabhängig vom gegenwärtigen Drogenmissbrauch
junger Menschen auch die Funktion als wichtigste und weitgehend
gesellschaftlich tolerierte Rauschdroge hat. Junge Drogenkonsumenten nehmen im allgemeinen auch stärker Alkohol. Seine möglichen Wirkungen
dürften hinreichend bekannt sein (Rausch, körperliche und seelische
Abhängigkeit, Leberzhirrose, Letaldosis usw.).” (S.
12/13)
Recht qualifiziert unternehmen
Dörner und Plog den Versuch, die sich hieraus definitorisch ergebenden Begriffe
näher zu bestimmen:
“Droge: Sammelbegriff für
alle das Gehirn bzw. das Handeln beeinflussenden (enzephalo-
bzw. psychotropen) Mittel.
Abhängigkeit: (Dependence): tritt an die Stelle der alten
Begriffe (addiction) und Gewöhnung (habituation). ...
Definition für Drogenabhängigkeit:
(in Anlehnung an die WHO): Zustand periodischer oder chronischer Vergiftung
durch ein zentralnervös wirkendes Mittel, der zu seelischer oder seelischer und
körperlicher Abhängigkeit von diesem Mittel führt und der das Individuum
und/oder die Gesellschaft schädigt - Bestandteil der Definition ist also auch
die Gesellschaft. Nikotin, Alkohol, Haschisch werden sozial unterschiedlich
gewertet.
Seelische Abhängigkeit: das schwer bezwingbare Verlangen, durch eine Droge Selbstverwandlung, Entlastung
und Genuss herzustellen, mit Verselbständigung des Mittels, Verlust der
Konsumkontrolle, und Versuch, um jeden Preis sich das Mittel zu beschaffen.
Körperliche Abhängigkeit: Anpassungszustand mit Toleranzsteigerung, Zwang zur Dosissteigerung für dieselbe Wirkung und mit
Abstinenzerscheinungen bei Absetzen oder Verminderung der Dosis” (1984,
S.250). (Unterstreichungen vom Verfasser.)
Nachzutragen ist hier noch, dass
bei Alkoholismus oft, wenn auch keineswegs immer, körperliche und
seelische Abhängigkeit vorliegt, dies im Gegensatz etwa zu Stoffen wie
Haschisch (Cannabis, Hauptwirkstoff THC) und Kokain.
Ungeachtet der Dörner/Plog-, bzw.
WHO-Definition wird der Verfasser weiterhin die Begriffe “Abhängigkeit” und
“Sucht” (synonym) verwenden. Dies hat folgenden Grund:
Der Ausdruck “Sucht” signalisiert
scheinbar Assoziationen zu “Suchen”, “Sehnsucht”, u.ä.,
in Wahrheit ist als etymologische Herkunft des Begriffs jedoch der Wortstamm
“krank sein, siechen” anzusehen. Diese “Doppelbödigkeit” sollte nach Ansicht
des Verfassers bei der Beschäftigung mit dem Thema ruhig auch weiterhin
gelegentlich “mitschwingen”!
Damit mögen die wichtigsten
Begriffsbestimmungen vorerst gegeben sein. Es soll nun in groben Zügen versucht
werden, einige der Ursachen die Sucht entstehen lassen, bzw. fördern,
aufzuzeigen (Ätiologie). Auch dies kann durchaus hilfreich sein, um den
Süchtigen und seine Handlungen besser zu verstehen.
Einen ersten Hinweis gibt Maier:
“Der Alkoholismus ist
multifaktorieller Genese. Genetische Faktoren spielen eine etwa
gleichgewichtige Rolle wie individuumbezogene
Umgebungsfaktoren. ... Der familiär übertragene Phänotyp umfasst neben der
Alkoholabhängigkeit auch den Alkoholabusus und andere
substanzmittelinduzierte Abhängigkeiten bzw. Formen des Missbrauchs. Die
familiäre Übertragung des Alkoholismus lässt sich nicht auf ein einzelnes Gen
zurückführen. Wahrscheinlich wirken mehrere Gene bei der Manifestation des
Alkoholismus zusammen.” (Maier, W., in Mann, K.; Buchkremer, G. (Hrg.), 1996, S.95)
Wichtig ist hier die Aussage, dass
die Krankheit in der Regel mehrere Ursachen hat. Weiter wird der Faktor der Vererblichkeit angesprochen, der leider oft zu den
verschiedensten Missverständnissen führt. Beispielsweise wird etwa angenommen,
da “man das Saufen ja nun mal geerbt hätte, könne man halt leider nichts daran
ändern”, -so die Argumentation manch` “nasser” Alkoholiker, die noch nicht
bereit oder in der Lage sind, gegen ihre Erkrankung anzugehen. Natürlich wird
hier ein Trugschluss produziert: egal, worauf meine Krankheit beruht, ich kann
sie zum völligen Stillstand bringen, durch Abstinenz und durch Arbeit an mir
selbst, mit dem Ziel der zufriedenen Abstinenz!
Andererseits ist die Möglichkeit
der Vorurteilsbildung gegeben: “Der Vater säuft, da wird der Jungen wohl auch
bald ein ‘Alki’ werden!” Diese Zuschreibung (die
durchaus Mechanismen in der Art der “sich selbst erfüllenden Prophezeiung” in
Gang setzen kann), ist aus vielen Gründen falsch:
Einmal sind die Arbeitsergebnisse
der verschiedenen Forscher keineswegs eindeutig genug, um von einer direkten
und auch nur annähernd “sicheren” Vererbung des Alkoholismus sprechen zu
können, zum anderen hat Sucht -wie schon erwähnt- fast immer viele
Ursachen.
Die wichtigsten Hauptfaktoren
(Droge, Mensch und soziales Umfeld) sind hier dargestellt. Diese bedürfen aber
der Ausdifferenzierung und Erläuterung.
So ließe sich nach Ansicht des Verfassers daher zu der nachfolgenden
Darstellung kommen, in der die Oberbegriffe beispielhaft in Einzelfaktoren
unterteilt werden:
Zu beachten ist, dass die
Teilfaktoren untereinander oft in Wechselwirkung miteinander stehen, teilweise
sogar voneinander abhängig (interdependent) sind. Dies gilt für einige
Teilfaktoren innerhalb einzelner Felder, aber auch für manche Querverbindungen.
Es soll nicht versucht werden, die
Liste der möglichen Einzelursachen erschöpfend darzustellen und zu erläutern,
einige Hinweise können aber -auf der Grundlage des heutigen Kenntnisstandes und
der persönlichen Erfahrungen des Verfassers- noch vorgebracht werden.
Zur Droge:
-Die Verfügbarkeit von Alkohol in
Deutschland ist ausgesprochen hoch, Alkohol ist fast überall in fast jeder
Preislage erhältlich.
-Suchtpotential: Hier bewegen sich Schätzungen,
etwa der “Anonymem Alkoholiker (AA)” und der “Deutschen Hauptstelle gegen die
Suchtgefahren” (DHS), bei ca. 5 - 10 %, das bedeutet, jeder zehnte bis
zwanzigste “Alkoholprobierer” endet als behandlungsbedürftiger Alkoholiker.
Zu den Individualfaktoren:
Hier können unter anderem folgende Faktoren Suchtentstehung begünstigen
und/oder fördern:
·
-Soziale Ängste (z.B.
Prüfungsängste, vor Vorgesetzten, “Lampenfieber”,...)
·
-Sexuelle Ängste
(Annäherungsängste, Versagensängste)
·
-Depressionen
·
-Geistig-seelische Schwächen
(Schwierigkeit mit Gefühlen umzugehen, geringe Belastbarkeit,..)
·
-sonstige Ängste und seelische
Störungen
·
-Eltern - Kind- Konflikte
·
-Kommunikations- und
Partnerschaftsprobleme
·
-Lebenskrisen (wie der Tod eines
Angehörigen oder
Trennungen)
·
-Lebensalter (Jugendprobleme -
Altersängste)
·
-Falsche Lernerfahrungen in Bezug
auf das Suchtmittel (“mit” geht scheinbar Schlechtes besser / Gutes noch
besser)
·
Geschlecht (Frauen wird in
der Öffentlichkeit ein Alkoholrausch noch immer nicht so leicht verziehen wie
einem Mann. Dies ist sicher mit ein Grund dafür, dass
sie eher bei den Medikamentensüchtigen ,,in Führung liegen”).
Zur Sozialen Umwelt:
-Verbreitete falsche Vorurteile
über die Droge / (gesellschaftliche) Bewertung der Droge
Beispiele: “Alkohol wärmt, bringt
den Kreislauf in Schwung, beugt Erkältungen vor und desinfiziert den Körper und
ist außerdem ein gutes Schlaf- und Beruhigungsmittel.” (Wohlgemerkt: Alle diese
Annahmen sind erwiesenermaßen falsch!).
-Das berufliche Umfeld
Beispiele sind hier Berufe die
verstärkt mit Alkohol zu tun haben, wie Winzer, Brauer, Gastwirt, aber auch
andere, in denen “traditionell” viel getrunken wird, wie Bauarbeiter,
mancherlei Geschäftsleute, usw.
-Häusliche und familiäre Verhältnisse
Belastete und zerrüttete
Verhältnisse können sicher ebenfalls zu verstärktem Alkoholkonsum und damit zur
Suchtgefährdung beitragen. Auch sind möglicherweise allein stehende,
vereinsamte Menschen stärker gefährdet. Aber auch ein Partner der seinerseits
bereits Alkoholprobleme hat, kann unter Umständen den anderen Partner
“mitziehen”.
-(Fehlende) Religion
Dies weist darauf hin, dass unsere
westliche Gesellschaftsordnung mittlerweile doch recht stark säkularisiert (verweltlicht)
ist. Labile Menschen (was immer dies auch genau heißen mag) hatten in früheren
Zeiten möglicherweise an ihrer jeweiligen Religion einen gewissen Halt, der
heutzutage eher wegfällt. Auch dies könnte die Suchtgefährdung vergrößern.
Allgemein wurden in der Menschheitsgeschichte aber auch schon immer Drogen
aller Art zu religiösen Zwecken eingesetzt, so auch Alkohol (römische
Bacchanten, katholischer Messwein, usw.). Evtl. versuchen demnach auch einigen
Menschen dieses (unterstellte) religiöse Bedürfnis (bewusst oder unbewusst)
durch Alkoholkonsum zu befriedigen.
-Erziehung
Hier ist vor allem an die
Vorbildrolle der Eltern zu denken, d.h. es ist wichtig wie sie Alkohol
bewerten und -vor allem- wie sie damit umgehen (Konsumart/-häufigkeit,
etc.).
Es soll, wie gesagt, nicht versucht
werden, diese Stichworte im einzelnen zu belegen und zu quantifizieren, es
lässt sich aber davon ausgehen, dass all dies suchtbegünstigende Faktoren sein
können -aber nicht müssen. Die Aufzählung ist keineswegs vollständig, im
Einzelfall sind durchaus auch noch ganz andere Bedingungsfaktoren
denkbar. Als Anregung um sich mit konkreten Fällen auseinander zu setzen mag
die Darstellung jedoch genügen.
Kurz geschildert werden soll nun die
quantitative Ausbreitung des Alkoholismus und ähnlicher Süchte. Hierzu findet
sich zunächst folgender Hinweis:
“In den alten Bundesländern
rechnet die Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren mit
80 000 bis 100 000 Abhängigen von
illegalen Drogen; mit 500 000 bis 800 000 Abhängigen von Medikamenten; mit etwa
- wie erwähnt - 2 Millionen alkoholabhängigen Menschen. Dieses beachtliche Heer
von Menschen aus dem Zwischenreich des Drogenlebens hat Einfluss auf ... (die)
Kinder, die ihnen familiär verbunden sind.” (Schmieder,A.;1992 ,S.67)
Neuere Quellen zeigen, dass dieser
Trend wohl ungebrochen ist:
“Suchtmittelmißbrauch
bleibt eines der dringendsten Probleme unserer Gesellschaft. ... Auch bezüglich
der legalen Suchtstoffe lässt sich keine Verringerung des Problemdrucks
erkennen. Zwar ist der Pro-Kopf-Verbrauch an reinem Alkohol in der
Bundesrepublik Deutschland von 12,0 1992 im Jahr 1993 auf 11,5 1 - 1994
zurückgegangen, nach den vorliegenden Daten ist aber zugleich davon auszugehen,
dass rd. 13 % der Männer und 7 %, der Frauen in einem gesundheitsgefährdenden
Ausmaß Alkohol konsumieren. Es bleibt festzuhalten, dass das Suchtproblem in
unserer Gesellschaft in erster Linie gekennzeichnet ist durch den Missbrauch
und die Abhängigkeit von legalen Suchtstoffen. Das vielfältige Bedingungsgefüge
einer Sucht- erkrankung, der prozeßhafte
Verlauf der Entstehung und der Behandlung erfordert differenzierte und
vernetzte Maßnahmen.” (Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen
Mainz (Hrg.), 1996, S.12 )
Auch Ziegler nennt ähnlich
alarmierende Zahlen:
“Zahlen zum Suchtproblem ...
In Deutschland ist nach den Angaben
der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren mit
2.500.000 Alkoholkranken und
800.000 - 1.200.000 Medikamentenabhängigen zu rechnen.
Der Altersschwerpunkt der
Alkoholabhängigen liegt zwischen 30 und 50 Jahren, etwa 65% der
Alkoholabhängigen sind Männer, 35% sind Frauen. Anders stellen sich die
Verhältnisse bei der Medikamentenabhängigkeit dar: Hier sind doppelt soviel Frauen betroffen wie Männer.
Für den Arbeitsplatz liegen keine
gesicherten Zahlen vor. Gleichwohl kann mit 5% bis 7% behandlungsbedürftigen
Abhängigkeitskranken gerechnet werden.” (Ziegler,H.;1996,S.7).
Es handelt sich also keineswegs um
ein randständiges Problem, sondern um eine relativ große Teilgruppe des Klientels, die betroffen ist.
Das nächste Thema sollen die Phasen
des Alkoholismus sein, deren Entwicklung sich oft über (viele) Jahre erstreckt.
Phasen und Typen
Zu den Grundkenntnissen bezüglich der Alkoholkrankheit
gehört sicherlich auch die (schon ältere) Phasen- und Typenlehre von Jellinek. Diese Einteilungen wurden in den letzten Jahren
verschiedentlich kritisiert. Sie seien ,,nicht mehr aktuell” und zunehmend gäbe
es ,,Mischtypen” und Abweichungen. Letzteres ist zweifellos richtig. Will man
aber -bei allen Nachteilen- die Vorteile einer Einteilung beanspruchen, so gibt
es m.E. bislang keine annehmbare Alternative zu Jellineks
Modellen.
In der Regel verläuft eine Suchterkrankung in mehreren
Phasen. Deutlicher gesagt: Die Krankheit verschlimmert sich mit der Zeit und führt
sehr häufig -wenn sie nicht zum Stillstand gebracht wird- zum Tode. Bestimmte
Verhaltensweisen und Schäden sind hier typisch für die jeweilige Phase. Äußerst
wichtig und unbedingt zu beachten ist hier aber folgendes: keineswegs muss jede
Verhaltensweise, jede Schädigung bei jedem Betroffenen auftreten! Gleiches gilt
für die Abfolge der Symptome: Diese treten nicht unbedingt ,,wohlgeordnet” auf,
also nicht Punkt für Punkt, Phase nach Phase. Eher ist es z.B. möglich, dass
die Anzeichen der ersten Phase schon (fast) alle auftreten, bereits die meisten
der Zweiten und einige der Dritten. Dieses zu wissen und zu beachten ist
wichtig für jeden Einschätzungsversuch.
Nur allzu gern klammern sich der Süchtige und teilweise
auch seine Angehörigen an jeden ,,Strohhalm”: ,,Trifft dieses und jenes auf
mich ja gar nicht zu, wieso sollte ich dann einer von diesen ‘Alkis’ sein”. Diese “Argumentationsfalle (eine von vielen)
gilt es unbedingt zu vermeiden. Als Anhaltspunkt, um in etwa zu erfahren wo der
Einzelne steht, ist die Phasenlehre also durchaus sehr nützlich, was sich dann
auch auf den Umgang mit dem Betroffenen und seinem Verhalten hilfreich
auswirken kann.
Eine sehr brauchbare Übersicht gibt hierzu nun Feuerlein:
“Phasen der Alkoholsucht:
A. Prodromal-Phase
1. Alkoholische Palimpseste (Räusche mit Erinnerungslücken)
2. Heimliches Trinken
(Gelegenheit suchen ein paar Schnäpse ohne Wissen der
anderen zu trinken)
3. Dauerndes Denken an Alkohol
(Sorge ob genügend da ist, vorsorglich ein paar Schnäpse
trinken)
4. Gieriges Trinken der ersten Gläser
5. Schuldgefühle
6. Vermeiden von Anspielungen auf Alkohol
7. Häufige Palimpseste
B Kritische Phase
8. Verlust der Kontrolle nach Beginn des Trinkens
9. Alkoholiker-Alibis (warum er trinken muss)
l0. Widerstand gegen Vorhaltungen
11. Großspuriges Benehmen
12. Auffallend aggressives Benehmen
13. Dauernde Zerknirschung
14. Perioden völliger Abstinenz mit ständigen Niederlagen
15. Änderung des Trinksystems (nicht vor bestimmten Stunden)
16. Freunde fallenlassen
17. Arbeitsplatz fallenlassen
18. Das Verhalten auf den Alkohol konzentrieren
19. Verlust an äußeren Interessen
20. Neue Auslegung zwischenmenschlicher Beziehungen
21. Auffallendes Selbstmitleid
22. Gedankliche oder tatsächliche Ortsflucht
23. Ungünstige Änderung im Familienleben
24. Grundloser Unwille
25. Bestreben, seinen Vorrat zu sichern
26. Vernachlässigung angemessener Ernährung
27. Erste Krankenhaus-Einweisung wegen körperlicher Beschwerden
28. Abnahme des sexuellen Triebes
29. Alkoholische Eifersucht
30. Regelmäßiges morgendliches Trinken
C. Chronische Phase
31. Verlängerte tagelange Räusche
32. Bemerkenswerter ethischer Abbau
33. Beeinträchtigung des Denkens
34. Passagere alkoholische Psychosen
35. Trinken mit Personen weit unter seinem Niveau
36. Zuflucht zu technischen Produkten (Haarwasser, Rheumamittel,
Brennspiritus)
37. Verlust der Alkoholtoleranz
38. Angstzustände
39. Zittern
40. Psychomotorische Hemmung
41. Das Trinken wird wie besessen
42. Das Erklärungssystem versagt. Er wird leichter der Behandlung
zugänglich.”
(Feuerlein,W.,”Alkoholismus
- Missbrauch und Abhängigkeit", Stuttgart, 1975)
Typen Diese geschilderten Phasen treffen im Prinzip auf alle Alkoholiker zu,
ursprünglich und insbesondere aber auf einen bestimmten Alkoholikertyp,
nämlich den so genannten “Gamma - Typ". Dieser ist in unserem Kulturkreis
tatsächlich auch am weitesten verbreitet.
Auch auf die übrigen Typen ist die
Phasenlehre aber übertragbar, wenn auch gelegentlich mit gewissen Abweichungen.
So entfällt beispielsweise beim ,,Delta - Typ" oft das Merkmal sozialen
Drucks, zumindest zu Beginn seiner Suchtkarriere. Abhängige diesen
Typs sind nämlich meist nicht auffällig betrunken und im Verhalten oft sehr
korrekt. Die verschiedenen Typen sollen nun im Zusammenhang dargestellt werden.
Alkoholikertypen
,,Alpha-Typ: Problem - und
Erleichterungstrinker; kein Kontrollverlust; seelische Abhängigkeit, da diese
Angstabwehr die Probleme vergrößert.
Beta-Typ: Anpassungs - und Gewohnheitstrinker, um
‘mitzuhalten’ mit den (Trink-) Sitten, an Situationen gekoppelt (Fernsehen,
Wochenende, Arbeitswege, Hausarbeit); wenig seelische, aber später körperliche
Abhängigkeit.
Gamma-Typ: Eigentlicher Prozeß-Trinker mit seelisch -
körperlicher Abhängigkeit, Toleranzsteigerung, Kontrollverlust,
Abstinenzsymptome, auch wenn Abstinenzzeiten möglich sind.
Delta-Typ: Spiegel-Trinker; da über lange unauffällige, schleichende Gewöhnung
der Alkohol-Spiegel sich langsam erhöht, bis er gebraucht wird, hat der
Betroffene nie das Gefühl des Kontrollverlustes, und da er sozial überkorrekt
ist, ist er bei dieser rauschlosen Dauerimprägnierung besonders schwer zu motivieren.
Epsilon-Typ: Periodischer Trinker (früher Quartalssäufer...); auch diese im Alltag
überkorrekten Menschen brauchen den Ausbruch ins zerstörerische
Sozial-Unerlaubte, um überbemüht sozial erlaubt leben zu können; maskiert sich
lieber mit Hilfe von Ärzten mit der ,,feineren" Diagnose phasischer Depressionen." (Dörner, K.
& Plog, U.; 3.Aufl.,1986; S.251)
Als behandlungsbedürftig krank
gelten allgemein alle Typen außer dem Alpha- und Beta-Typ, wobei anzumerken
ist, dass hier Weiterentwicklungen in Richtung eines “echten” Alkoholikertypus nicht unwahrscheinlich -und eine große
Gefahr sind!
Die Übersicht zur Krankheit an sich
soll damit abgeschlossen werden. Um die Wichtigkeit des Themas zu
unterstreichen, sollen aber noch einige kurze Anmerkungen zu den durch
Alkoholismus entstehenden Schäden gemacht werden.
2.1.2 Schäden durch Alkoholismus
Einen sehr kompakten Überblick über die physischen Folgen von Alkoholkonsum
gibt Reiners-Kröncke (o.J.,S.31) unter der Überschrift
“Alkoholfolgen: ...Alkoholfettleber, chronisch-
|
|
dauerhafte und chronisch- aggressive Alkoholhepatitis, alkoholische
Leberzirrhose, Bauchspeicheldrüsenentzündungen, Schleimhauterkrankungen (dadurch
erhöhte Gefahr von Karzinomen), Alkoholhalluzinose
(seltene Psychose), Eifersuchtswahn, Alkoholparanoia, Störung des
Altgedächtnisses, gesteigerte Ermüdbarkeit, Reduktion des Vorstellungsschatzes,
Affekt-Labilität, Misstrauen, Wernicke-Korsakow-Syndrom,
Kleinhirn-atrophie, Polyneuropathie,
|
Abb.: “Vielfältige Schädigungen” |
alkoholischer Tremor.”
Auch Auflistungen anderer Autoren
bestätigen derartige Gefahren: “Alkohol kann fast alle Organsysteme schädigen.
Wenn sich der Betreffende zusätzlich ungenügend und fehlerhaft ernährt,
entsteht ein Mangel an einzelnen Vitaminen ... Dieser Mangel führt dann
zu weiteren körperlichen Schädigungen. Die wichtigsten Körperschäden
sind:
-
Schädigungen der Leber (Fettleber, Hepatitis, Leberzirrhose),
-
Schädigungen der Magenschleimhaut (Gastritis),
-
Schädigungen der Bauchspeicheldrüse (Pankreatitis),
-
Schädigungen des Herzens (Kardiomyopathie).
-
Nervenentzündungen (Polyneuropathie),
-
Hirnschädigungen,
- sonstige Krankheiten (erhöhte Infektionsanfälligkeit, bestimmte
Krebserkrankungen,
Schädigungen der männlichen Geschlechtsorgane),
- Schädigungen des Embryos”
(Feuerlein,W./Dittmar,F.;3.Aufl.,1989;
S.16)
Bezüglich der körperlichen Schäden
sollen diese Übersichten genügen, evtl. noch wichtiger für das vorliegende
Thema können nämlich durchaus Schäden in anderen Bereichen werden.
Zu denken ist hier etwa an die sich
im Zeitverlauf steigernden Beeinträchtigungen im sozialen Bereich. Eine von der
DHS herausgegebene Informationsschrift für Mediziner untergliedert und erklärt
diese Schädigungen folgendermaßen:
“Die sozialen Folgen erstrecken
sich auf verschiedene Bereiche:
... Familie: - Gefährdung
der partnerschaftlichen Beziehungen, schließlich Abwendung der
Familienangehörigen bis hin zur Scheidung. Die Scheidung ist in vielen Fällen
nicht nur Folge des Alkoholismus, sondern wird auch zur Ursache seines weiteren
Fortschreitens. Zunehmende Bindungslosigkeit, die schließlich zur völligen
Vereinsamung des Betroffenen führen kann, negative Auswirkungen auf die Kinder:
Erziehungsprobleme, psychosomatische Beschwerden (z.B. Enuresis,
Erbrechen, Schlafstörungen, Kopf- und Bauchschmerzen), schlechtere Leistungen
im kognitiven Bereich.
... Beruf - Nachlassen
der beruflichen Leistung, besonders in Berufen, die hohe Anforderungen an
Konzentrationsvermögen, feinmotorische Geschicklichkeit, Sehleistung,
Reaktionsfähigkeit und Sorgfalt stellen. Die Einengung des
Interessenhorizontes, die Verlangsamung und die Unzuverlässigkeit sind bei
fortgeschrittenem Alkoholismus weitere Ursache von Minderleistung und
Verschlechterung der allgemeinen Qualifikation. Erhöhung der Unfallgefährdung,
insbesondere bei Arbeiten auf Gerüsten und an Maschinen. Vermehrtes Auftreten
von interpersonellen Spannungen, die sich auch negativ auf die beruflichen
Leistungen auswirken. Zunahme des unentschuldigten Fernbleibens von der Arbeit.
... Verkehrstüchtigkeit
Fahren bei erhöhtem Blutalkoholspiegel mit konsekutiver Vermehrung
alkoholbedingter Fahrfehler und Unfälle. Beeinträchtigung des Fahrvermögens
durch die sensorischen und psychischen Defizite, wie sie bei chronischem Alkoholmißbrauch auftreten.
... Kriminalität -
Unter akutem Alkoholeinfluß Häufung von Straftaten
(“Rauschtaten”): vor allem neben Verkehrsdelikten, Körperverletzungen und
Sachbeschädigungen. Bei chronischem Alkoholismus häufen sich Straftaten, die
mit seinen psychischen und sozialen Folgen zusammenhängen: z.B. Diebstähle,
Unterschlagungen, Zechprellereien, Sexualdelikte, Körperverletzungen.” (Feuerlein,W., Krasney,O., et
al.,1991, Seite 30)
Insbesondere die Angaben zum Punkt
“Familie” sind hier noch stark erläuterungs-, erweiterungs- und z.T.
sogar korrekturbedürftig. Dies soll weiter unten auch geschehen.
Um das Bild der negativen
Auswirkungen abzurunden, soll jedoch zunächst noch einiges zu
volkswirtschaftlichen Aspekten des Alkoholismus gesagt werden (psychische
Deformationen werden hier nicht eigens aufgeführt, sie ergeben sich aus anderen
Schilderungen, u.a. der Darstellung der “Phasen”). Die DHS teilte dem Verfasser
auf Anfrage folgende aktuelle Einschätzungen schriftlich mit:
“Die Zahl der (jährlichen -d.Verfasser) Alkoholtoten wird bei etwa 40.000
angesetzt. ... Der alkoholbedingte volkswirtschaftliche Schaden wird
unterschiedlich geschätzt. Die DHS schätzt jährlich Kosten in Höhe von 30 - 80
Milliarden. Das WHO-Regionalkomitee für Europa schätzt die Gesamtkosten, die
der Gesellschaft durch den Alkoholkonsum entstehen, auf 5 bis 6 % des
Bruttosozialproduktes. Die westdeutschen Arbeitgeberverbände sprechen von einem
volkswirtschaftlichen Schaden durch Alkoholmißbrauch
in Höhe von 30 Milliarden Mark pro Jahr allein in den alten Bundesländern.”
(DEUTSCHE HAUPTSTELLE GEGEN DIE SUCHTGEFAHREN e.V.: 59003 Hamm, Westring 2; 1998, S.1 des Skriptes)
Durch die bisherigen Schilderungen
der Auswirkungen auf den Betroffenen sollte einerseits die Wichtigkeit des
Themas betont werden, andererseits Verständnis für die Entwicklung des Kranken
und seine Situation erzeugt werden. Dieses Verständnis ergibt sich im günstigen
Falle auch und besonders aus der Schilderung der Alkoholikertypen
und der Phasen des Krankheitsverlaufes. Hier lässt sich eine behutsame,
vorläufige Einordnung des Betroffenen versuchen, um seine -beschädigte,
deprivierte- Realität besser verstehen zu können, ihm, im günstigsten der
Fälle, dort begegnen zu können und ihm -annehmbare- Hilfsangebote zu machen.
Im Fokus der Aufmerksamkeit sollen
in dieser Arbeit die Kinder stehen, doch zwischen ihnen und dem Trinker steht
oftmals eine weitere erwachsene Person.
Dass und warum es wichtig ist, sich
auch mit dieser Person, ihrer Entwicklung, ihrem Verhalten, etc., intensiv
auseinanderzusetzen, soll im nächsten Abschnitt geschildert werden.
2.2 Die Familie/Der andere Partner
Kinder leben in Familien.
Heutzutage ist dies i.d.R....
die so genannte Kleinfamilie, d.h. nur noch zwei Generationen leben “unter
einem Dach”. Mithin sind also Familienkonstellationen in Form von Drei- oder
Mehrgenerationenhaushalten die Ausnahme. Die Zahl der nochmals quantitativ
reduzierten Familien, also der Haushalte, in denen ein Elternteil (meist die
Mutter) allein erziehend ist, wächst andererseits seit Jahren an, denn weitaus
mehr Familien als noch vor wenigen Jahrzehnten entschließen sich zu Trennung
oder Scheidung.
So rechnet etwa das
Bundesministerium für Frauen und Jugend damit, dass jede vierte der 1992
geschlossenen Ehen wieder zerbricht. Diese Zahl bezieht sich auf die gesamte
Bundesrepublik, wobei anzumerken ist, dass in stark traditionellen, ländlichen
Gebieten die Scheidungsrate eher geringer ist als in den Städten und
Ballungszentren.
Weiterhin sind einige wenige Kinder
Vollwaisen, die in Heimen, bei nahen Verwandten, oder bei geeigneten
“Pflegeeltern” untergebracht sind. Größer ist hier schon die Zahl der so
genannten “Sozialweisen”, d.h. der Kinder, die aus anderen Gründen in
entsprechenden Wohn- und Lebensformen “untergebracht sind”.
Wie schon angedeutet, soll
grundsätzlich auf die Kleinfamilie, den heute (noch) so bezeichenbaren
“Normalfall” Bezug genommen werden. Diese Wahl der Art des Zusammenlebens
impliziert einen Mangel an anderen Bezugspersonen und generiert damit einen
höheren Bedarf der Kinder an Zuwendung, Anregung und Förderung durch die
Eltern.
Besonders in Städten ist die Wohn-
und Lebenssituation von Familien oft von sozialer Anonymität geprägt, was
durchaus eine Tendenz zur Isolation beinhalten kann.
Unter diesen Rahmenbedingungen wird
die Situation der Familien dann prekär, wenn besondere Probleme oder
Schicksalsschläge, wie z.B. Krankheit, Geldsorgen, Wohnungsnot,
Arbeitsüberlastung, Arbeitslosigkeit oder eben Suchtprobleme das Zusammenleben
belasten (wobei die Problemfelder natürlich oftmals interagieren). Vielfach
sind die Erwachsenen dann so stark mit ihren eigenen Schwierigkeiten
beschäftigt, dass sie nicht in der Lage sind, auf die Bedürfnisse und Wünsche
der Kinder und Jugendlichen ausreichend einzugehen. Statt
dessen werden diese mit Problemen der Erwachsenen konfrontiert, mit
welchen sie nicht adäquat umgehen können und die sie häufig extrem überfordern.
Skizziert man eine heutige “idealtypische
Alkoholikerfamilie”, lässt sich demnach ausgehen von
einem suchtkranken Elternteil, einem bis zwei Kindern, sowie dem nicht
alkoholabhängigen Elternteil. Wobei letzteres häufig die Mutter, gelegentlich
auch der Vater ist.
Dieser Elternteil steht sowohl dem
Kind, als auch dem Betroffenen sehr nahe, er könnte für eine, manchmal auch
beide Parteien viel positives erreichen. Doch wird
noch immer die Krankheit “Sucht” und der “Säufer” in unserer Gesellschaft
als etwas anrüchiges gesehen, Tabuisierungen finden
statt. Kenntnisse über die Krankheit und über wahrhaft hilfreiches Verhalten
von Mitbetroffenen sind kaum verbreitet, Hemmungen
sich anderen Menschen anzuvertrauen kommen erschwerend hinzu. Dies alles führt
oftmals -unterlegt mit den besten Absichten und großer Opferbereitschaft- zu
Verhaltensmustern, die die Krankheit nicht nur nicht aufhalten, sondern die
sogar ungemein krankheitsfördernd wirken können.
Bevor dieser Gedankengang
weitergeführt werden kann, soll kurz noch einmal das Verständnis von Sucht und
Alkoholismus rekapituliert werden. Ursprünglich eher als Charakterfehler oder
als Willensschwäche verkannt, wandelte sich das Verständnis von Sucht in
Richtung des Ausdrucks “Abhängigkeitskrankheit”. Hier stand dann zunächst der
einzelne Betroffene als eben “der Kranke” im Vordergrund, der zu behandeln ist.
Erst nach und nach wurde die eminente Wichtigkeit der
Motivation und Eigenaktivität des Betroffenen und die multifaktorielle
Determiniertheit der Suchtkrankheiten erkannt.
Von dorther bedeutete es noch
einmal einen Schritt zu erkennen, dass die Rolle der Menschen die dem
Betroffenen nahe stehen, enormen Einfluss auf den Krankheitsverlauf haben kann.
Einflüssen der klinischen
Psychologie, der Sozialpsychologie (soweit sie sich zuständig fühlte) und
insbesondere systemischen und familientherapeutischen Ansätzen innerhalb der
Sozialwissenschaften, sowie Impulsen aus der Praxis von großen
Selbsthilfeorganisationen (Al-Anon-Arbeit der
Anonymen Alkoholiker, u.ä.) ist es wohl zu verdanken,
dass insbesondere die Rolle des jeweils dem Betroffenen am nächsten stehenden
Menschen mehr und mehr aufgeklärt werden konnte.
Dieser (Ehe-)Partner oder nahe
Angehörige, zeigt in der Regel ein Verhalten, bzw. im Verlauf verschiedene
Verhaltensmuster, die selbst in die Nähe des pathologischen gehen und
-nicht wenigen Autoren zufolge- diese Grenze oft sogar (weit) hinter sich
lassen.
Der Fachbegriff für diese
wiederkehrenden Verhaltensmuster ist “Co-Abhängigkeit”, bzw. “Co-
Alkoholismus”.
Nach Ansicht des Verfassers ist
dieses Thema ebenfalls sehr wichtig und des Vertiefens wert, um Verständnis für
die Situation der Familie und damit auch des Kindes, gewinnen zu können.
Insbesondere bei Gesprächen und bei der Unterbreitung von Hilfsangeboten an den
mitbetroffenen Elternteil sind hier Kenntnisse
unverzichtbar, sollen diese Aktionen nicht “ins Leere laufen”.
Eine der Möglichkeiten der
Einseitigkeit von kurzen Definitionen zu entgehen, ist, deren mehrere zu
sammeln und darzustellen. Recht gewinnbringend hat dies z.B. Bertling (1993, S. 24/25) (Unterstreichungen vom Verfasser)
unternommen:
“Die Begriffe ,Co-Abhängigkeit'
und ,Mitbetroffenheit' sind auf alle die Menschen
bezogen, die mit einem Abhängigen leben (Lebenspartner, Ehepartner, Kinder und
weitere Angehörige) oder außerhalb des Familienlebens mit ihm Kontakt haben
(Arbeitskollegen, Vorgesetzter, Arzt, Seelsorger, Therapeut und Freunde). Der
Begriff der ,Co-Abhängigkeit' wird sehr
unterschiedlich definiert. ...
R. Subby definiert ,Co-Abhängigkeit' als ,,ein
Lebensbewältigungs- und Problemlösungsmuster, das durch eine Reihe von
dysfunktionalen Regeln innerhalb der Familie oder des sozialen Systems
geschaffen und aufrechterhalten wird. Diese Regeln beeinträchtigen gesundes
Wachstum und machen konstruktive Veränderungen sehr schwer, wenn nicht
unmöglich."
Cruse -Wegscheider definiert: ,,Co-Abhängigkeit ist
ein spezifischer Zustand, der durch die vorrangige Beschäftigung mit einem
anderen Menschen oder Objekt sowie die Abhängigkeit (emotional, sozial,
manchmal auch körperlich) von diesem charakterisiert ist. Schließlich wird
diese Abhängigkeit von einer anderen Person zu einem pathologischen Zustand,
der die co-abhängige Person in allen anderen
Beziehungen beeinträchtigt."
T.L. Cermak definiert ,Co-Abhängigkeit' so: ,,Co-Abhängigkeit ist ein erkennbares
Muster von Persönlichkeitsmerkmalen, die in vorhersagbarer Weise bei den
meisten Mitgliedern von suchtkranken Familien gefunden wurden und dazu geeignet
sind, eine ausreichende Dysfunktion hervorzurufen, um die Diagnose einer
gemischten Persönlichkeitsstörung zu rechtfertigen, wie sie im DSM-11133
skizziert ist." ...
Robin Norwood ... spricht von ,Co-Alkoholikern'. Sie sagt:
,,Das Wort ,Co-Alkoholiker' bezieht sich auf Menschen,
deren Verhalten im Umgang mit anderen gestört ist, weil sie eine sehr enge
Beziehung zu jemandem hatten, der alkoholkrank war. Ganz gleich, ob der
Alkoholiker nun ein Elternteil, Ehepartner, Kind oder Freund gewesen ist - eine
solche Beziehung bewirkt meistens, dass beim Co-Alkoholiker bestimmte Gefühle
und Verhaltensweisen auftreten: ein niedriges Selbstwertgefühl, das Bedürfnis,
gebraucht zu werden, ein starkes Verlangen danach, andere zu verändern und zu
kontrollieren, und eine Bereitschaft zu leiden.” ...
Um das Verhalten der
,Co-Abhängigen' kurz zu beschreiben, sei gesagt, dass sie aus einem
Mitgefühl gegenüber dem Abhängigen heraus sich sorgen und dem Abhängigen helfen
wollen. Sie verbünden sich mit ihm, indem sie seine Abhängigkeit vor sich
selbst und vor anderen Personen leugnen, den Abhängigen in Schutz nehmen, ihn
für sein Verhalten entschuldigen, ihm jede Verantwortung abnehmen, um sie sich
selbst aufzubürden und sich als ,,Verräter" fühlen, wenn sie die
Abhängigkeit eines ihnen nahe stehenden oder gut bekannten Menschen gegenüber
sich selbst und anderen Menschen preisgeben.”. (Bertling,1993,S.24/25)
Mit diesen Ansätzen zur
Begriffsbestimmung ist schon vieles deutlich geworden. Anders als Bertling hat der Verfasser keine Probleme damit, all´ diese
Definitionen nebeneinander bestehen zu lassen. Ausdrückliche Widersprüche
finden sich nicht, im Gegenteil werden die unterschiedlichen Facetten des
Begriffs recht gut dargestellt.
Aus eigener Anschauung kann nur
noch ergänzt werden, dass es in der Tat bemerkenswert scheint, wie lange und
mit welch´ hohem körperlichen und seelischen Durchhaltevermögen Co-Abhängige in
ihrer Rolle verbleiben, selbst wenn sich der eigene Zusammenbruch schon klar
abzeichnet, bzw. verschiedene Gefahren schon längst deutlich geworden sind.
In der co-abhängigen
Rolle befinden sich zwar zum Teil auch die Kinder selbst, insbesondere nimmt
diese aber der Elternteil ein, der die Kinder aus (sonder-) pädagogischen
Einrichtungen abholt, der evtl. zu Elternabenden, Einzelgesprächen und
ähnlichem erscheint. Seine Situation und seine Verhaltensmuster müssen
ebenfalls bekannt sein, wenn Hilfe in einer Form angeboten werden soll, die für
diesen Mitbetroffenen auch wirklich “annahmefähig”
ist.
Reine Begriffsbestimmungen reichen
zur Herstellung dieses Verständnisses nicht aus, auch Co-Abhängigkeit verläuft
z.B. meist in sich entwickelnden Phasen. Diese werden u.a. von Schmieder (1992,
S.41/42) recht anschaulich folgendermaßen dargestellt:
“Wie die Beziehungskonstellationen
auch geartet sein mögen, idealtypisch werden für das co-alkoholische
Verhalten und dessen Verlauf im Zuge der Krankengeschichte drei Phasen
unterschieden ... :
1. die Beschützer- oder
Erklärungsphase, 2. die Kontrollphase, 3. die Anklagephase
In der Beschützer- oder Erklärungsphase
versucht die Co- Alkoholikerin oder der Co-Alkoholiker zu erklären, welche
Gründe für den Alkoholkonsum des Partners vorliegen. Was oder wer, stellt sich
die Frage, ist schuld daran, dass er zu häufig und zu tief ins Glas schaut. Es
wird nicht darüber gesprochen, was in der Familie vor sich geht. Weder reden
die Familienmitglieder miteinander, schon gar nicht spricht man sich mit
Außenstehenden aus. Es herrscht ein Klima des beredten Schweigens, was der Alkoholiker
spürt und was ihm zusätzliche Schuldgefühle verschafft. Das lässt sein
Selbstwertgefühl noch mehr sinken, als es schon gesunken ist - ein weiterer
Anlass zum Trinken.
In der Kontrollphase geraten
die Versuche zu erklären und zu beschützen an ihre Grenzen oder brechen
zusammen, weil der Alkoholiker beschützt wurde und weil ihn das dadurch noch
weiter ruinierte Selbstwertgefühl immer tiefer in seinen Alkoholismus
hineinzog. Beim Co-Alkoholiker wird das Gefühl verstärkt, versagt zu haben. Nun
bleibt nur noch die Möglichkeit, stellvertretend für den Alkoholiker das zu
tun, was er selbst nicht zu leisten in der Lage ist: den Alkoholkonsum zu
kontrollieren, zu überwachen. Dies ist die leidvolle und immer zum Scheitern
verurteilte Phase, in welcher der zähe und in den meisten Fällen stumme Kampf
um die Flasche geführt wird. Durch dieses Überwachen und Kontrollieren wird dem
Alkoholiker seine Unselbständigkeit noch weiter demonstriert, wogegen er sich
mit der ihm einzig verbliebenen ‘Waffe’ wehrt: Er steigert seinen
Alkoholkonsum. Auf der anderen Seite wächst die Verzweiflung der
Co-Alkoholikerin oder des Co-Alkoholikers weiter, sind doch alle bemühten
Versuche nicht nur erfolglos, sondern zeitigen fast schon das Gegenteil der
guten Absicht. Wachsende Enttäuschung und Unzufriedenheit werden schließlich in
der Anklagephase meistens in Vorwürfe übersetzt. Es sind
Schuldzuweisungen an den saufenden Sündenbock, um das eigene, durch
vergebliches Bemühen stark erschütterte Selbstvertrauen, wenn schon nicht zu
retten, so doch die kläglichen Restbestände über die Runden zu bringen.
Die Phaseneinteilung bleibt
holzschnittartig gegenüber der Wirklichkeit des Suchtalltags.
Welche Co-Alkoholikerin weiß nicht
ein trauriges Lied davon zu singen: die vielen Methoden der heimlichen
Kontrolle, die er mit ebenso vielen raffinierten Tricks zu unterlaufen
versteht. Um an seine Droge zu kommen, ist er außerordentlich einfallsreich und
erfinderisch - wie alle Drogenabhängigen, gleichviel um welche Droge es sich
handelt. Er hat seine Depots, ob im Bastelkeller, im Garten, manchmal ist sogar
der Wasserbehälter der Scheibenwischanlage seines Autos mit Schnaps gefüllt:
Ein Blick unter die Motorhaube, heimlich und schnell ein paar Mal am
Kunststoffschlauch gesogen, schon ist die alkoholisierte Welt wieder in
Ordnung. Sein Portemonnaie wird kontrolliert und zur Not erleichtert oder die
Flaschen werden einfach ausgegossen; für ihn ärgerlich, aber er wird sich auf
jeden Fall wieder Alkohol verschaffen - er kann nicht anders, denn er ist süchtig.”
Diese recht ausführliche
Darstellung gibt wertvolle Hinweise, die das Empfinden des mitbetroffenen
Elternteils erklären und sein Verhalten beleuchten. Auch hier ist aber
natürlich der Hinweis am Platze, dass diese Phasen nicht streng
gesetzmäßig ablaufen, dass sie in der Praxis verändert, unterbrochen und
verschoben auftreten können.
Aus eigenem Erleben und erfahren
von sich und anderen Kranken kann der Verfasser bestätigen, dass die
Schilderung der Raffinesse des Süchtigen in keiner Weise überzogen ist: Selbst
bei eigentlich eher einfach strukturierten Persönlichkeiten und trotz -nein- wegen ihrer Krankheit wächst der
Einfallsreichtum des Abhängigen ins kaum glaubliche -jedenfalls soweit das
Beschaffen und Konsumieren des jeweiligen Suchtmittels tangiert ist.
Im -vergeblichen- Kampf mit dieser
Problematik befinden sich die Angehörigen, oft die Mütter, der Kinder aus Alkoholikerfamilien. Ihren Schmerz zu kennen, die Belastung
unter der sie stehen zu realisieren und -insbesondere- ihre aus der Not
geborenen Selbsttäuschungen zu durchschauen: dies ist wichtig.
Weiter oben wurde der Satz zitiert:
“Die Scheidung ist in vielen Fällen nicht nur Folge des Alkoholismus, sondern
wird auch zur Ursache seines weiteren Fortschreitens.” Dies muss korrigiert
werden: das allzu lange Ausharren und “Nicht-an-sich-selbst-denken” des
Angehörigen -dies ist es, was dem Trinker ermöglicht “in Ruhe” weiterzutrinken!
Es ist bis hierher versucht worden,
die Krankheit Alkoholismus zu definieren und darzustellen, ein weiteres
“Schlaglicht” wurde auf die Situation der Familie und des Co-Abhängigen
“geworfen”. Dies alles stellt jedoch nur einen Hintergrund, eine Folie, dar.
Denn die eigentlichen Protagonisten
sollen hier ja erklärterweise die Kinder aus den entsprechenden Familien sein.
Ihnen wird sich im folgenden stärker gewidmet.
2.3 Die Kinder: Schäden und Risiken
Angedeutet wurde schon mehrfach,
dass Kinder aus Familien mit mindestens einem suchtkranken Elternteil
mannigfachen Risiken ausgesetzt sind und Schädigungen in den verschiedensten
Bereichen bei ihnen vorliegen können.
Um die Wichtigkeit und durchaus
auch Dramatik des Themas zu dokumentieren, aber auch um gewisse Indikatoren für
die Erkennung solcher Kinder aufzuzeigen, soll sich nun mit der Epidemiologie
und den Erscheinungsformen des Phänomens näher beschäftigt werden.
Die neueren Schätzungen und
Untersuchungen über die Anzahl der betroffenen Kinder sind durchaus
beeindruckend. So berichtet etwa Arenz-Greiving
(1993; Hrg.:DHS, S.265):
“Seit etwa drei bis vier Jahren
häuft sich die Literatur, die belegt, dass die Suchterkrankung der Eltern bei
Kindern physische und psychische Auswirkungen hat. Diese betroffenen Kinder und
Jugendlichen werden durch bestimmte Symptome und Persönlichkeitsmerkmale
charakterisiert; ... Doch ein auch nur ansatzweise ausreichendes Hilfeangebot
für diese Kinder ist längst noch nicht vorhanden. Diese Tatsache ist
erschreckend, wenn man bedenkt, dass es sich immerhin um eine Größenordnung von
3-4 Millionen betroffener Kinder und Jugendlicher handelt, die heute noch
weitgehend alleingelassen werden mit ihren Erlebnissen und Erfahrungen.”
Auch aktuellste Mitteilungen der
DHS an den Verfasser zeichnen kein anderes Bild (DHS,1998,Skript):
“ Allgemeines zur Situation
Nach Schätzungen der Deutschen
Hauptstelle gegen die Suchtgefahren (DHS) sind etwa fünf Prozent aller
Bundesbürger suchtkrank. Die meisten von ihnen benutzen legale Suchtmittel wie
Alkohol und Medikamente. Betroffen sind auch schätzungsweise drei bis vier
Millionen Kinder unter 18 Jahren, deren Eltern an einer Suchtkrankheit leiden.
Der überwiegende Teil dieser Eltern ist alkoholabhängig.”
Diesen Zahlen ist wenig
hinzuzufügen, vor ihrem Hintergrund scheint die deutliche Formulierung von Arenz-Greiving (“erschreckend”) nur zu verständlich. Der
Verfasser schließt sich ihr vorbehaltlos an.
2.3.2 Physische, psychische und soziale Schäden
Die Risiken, denen Kinder aus Alkoholikerfamilien unterliegen sind groß, die
Schädigungen können ebenso groß und recht vielfältig sein.
In Bezug auf körperliche
Schäden und Auswirkungen ist zunächst an (teils bleibende) Beeinträchtigungen
durch Misshandlungen zu denken. Diese Folgen missbräuchlicher Ausübung des
elterlichen Sorgerechts können sich in Familien in denen mindestens ein
Elternteil abhängigkeitskrank ist -ebenso wie auch die sexuellen Missbrauchs-
leichter und schneller ergeben, als in anderen Familien. Dies ist zum einen der
jeweils akut enthemmenden Wirkung der Droge Alkohol zuzuschreiben, andererseits
dem im Verlauf der Suchtkarriere sich steigernden ethischen Abbau dem der
Betroffenen unterliegt. Verschiedenste Desorganisations-erscheinungen
des Familiensystems können im Verlauf zur Verschärfung der psychischen
Belastung aller Beteiligten führen, was die Tendenz zu Missbrauch und
Misshandlung verstärken kann. Zu bedenken sind in diesem Zusammenhang ggf. auch
Mangelerscheinungen und Krankheiten die bei den Kindern aufgrund schlechter /
einseitiger Ernährung und unzureichender Hygiene auftreten können.
Ein besonderes -und besonders
trauriges- Kapitel stellt sich in Gestalt der Kinder dar, deren Mütter während
der Schwangerschaft Alkoholmißbrauch betrieben. Der
Fachbegriff für die sich ergebenden Schädigungen lautet “fetales
Alkoholsyndrom” oder “Alkoholembryopathie”.
Nach einer langen Zeit des (Ver-)Schweigens sind
nun auch diese Schäden untersucht und dargestellt worden. Merfert-Diete
(1997,S.2-3) führt hierzu folgendes aus:
Angelika, fünf Jahre alt / Frank, zwei Jahre alt:
|
“Kind und Alkohol” (Abb.: Gerber,C.,1979,S.21) |
“Unter fetalem Alkoholsyndrom (oder
Alkoholembryopathie) versteht man eine Schädigung des
Kindes, die durch übermäßigen und / oder dauerhaften Alkoholkonsum der Mutter
während der Schwangerschaft entstanden ist.
Selbst für den erfahrenen Arzt ist
es nicht immer einfach, das Vorliegen eines fetalen Alkohol- syndroms festzustellen,
besonders
bei leichteren Fällen.
Zwar gibt es eine Reihe typischer körperlicher Anzeichen, wie
·
kleiner Kopfumfang (Mikrozephalie)
·
Hautfalten an den Augenecken
·
kleine Augenöffnungen
·
tiefe Nasenbrücke
·
kurze abgeflachte Nase
·
dünne Oberlippe
·
kleine Rinne zwischen der Oberlippe und der Nase (philtrum)
·
Minderwuchs und Untergewicht
In vielen Fällen bewegen sich jedoch kleine Körperanomalien an den Extremen
des normalen Entwicklungsspektrums.
Dies gilt auch für Verhaltensauffälligkeiten und geistige
Entwicklungsverzögerungen, wie
·
Hyperaktivität
·
Aufmerksamkeitsmangel
·
Lernschwierigkeiten
·
Gestörte Feinmotorik
·
Schwierigkeiten, sich an neue Bedingungen anzupassen
·
verzögerte geistige Entwicklung
·
Sprachstörungen
·
Hörstörungen
·
Ess-Störungen
... In schweren Fällen können auch
an Herz, Geschlechtsorganen und Nieren sowie an Extremitäten und dem Skelett
Fehlbildungen auftreten und irreversible Hirnschäden entstehen. Für leichtere
Schädigungen des Fetus durch Alkohol hat man den Begriff der ‘fetalen Alkohol-
Effekte’ (FAE) geprägt. .. Unter allen vorgeburtlichen Schadstoffen hat
Alkohol die größte Verbreitung und die größte medizinische Bedeutung. Obwohl
das fetale Alkoholsyndrom eine der häufigsten Schädigungen ist, bei welchen
Substanzen Missbildungen hervorrufen, wird es kaum zur Sprache gebracht: es
wird allenthalben verdrängt, verharmlost und verschwiegen. Zwar gibt es in
Deutschland keine Statistik über die Häufigkeit des fetalen Alkoholsyndroms,
doch lassen Studien aus Deutschland, den Vereinigten Staaten und Frankreich den
Schluss zu, dass auf tausend Geburten drei Neugeborene alkoholgeschädigt sind.”
Hiermit ist eine recht umfassende
Darstellung der möglichen (Dauer-)Störungen gegeben. Klar wird, dass, zumindest
bei schweren und schwersten Schädigungen, diese Kinder in den so genannten
“normalen” pädagogischen Einrichtungen (Hauptschule, offene Einrichtungen, u.ä.) tendenziell nicht zum Klientel gehören.
Hingegen werden sie in speziellen sonderpädagogischen Einrichtungen durchaus
nicht selten zu finden sein.
Weiterhin wird klar, dass in diesem
Feld physische und psychische Schäden relativ schwer voneinander isolierbar sind und in der Praxis ja auch oft genug
kombiniert auftreten.
Einige der beschriebenen Phänomene
(wie Aufmerksamkeitsmangel, Lernschwierigkeiten, usw.) können, müssen aber
nicht auf vorgeburtlichen Schädigungen beruhen. Die Ursache kann hier
nämlich auch die erst nach der Geburt manifest gewordene Suchterkrankung eines
Elternteils sein, d.h. aufgrund der (immer desolater werdenden) Lebens- und
Familiensituation entwickeln sich diese Symptome.
Diese Störungen des
(Familien-)Lebens können unterschiedlich geartet und auch unterschiedlich
gravierend sein. Grundsätzlich aber eskaliert die Situation, wenn auch oft erst
über einen Zeitraum von Jahren hinweg.
Die Kinder werden (sehr) früh stark
gefordert und überfordert: Geschwister sind zu versorgen, die Mutter muss
beruhigt und getröstet werden, der Vater wird von Ihnen aus der Stammkneipe
abgeholt, sie erleben “Besäufnisse”, Entzugssituationen und ähnliche
Peinlichkeiten mit. Streitereien (teils tätliche) und/oder äußerst angespannte
“Ruhe” begleiten zunehmend das emotionale Leben der Familie.
Gefühle von Zuverlässigkeit,
Geborgenheit, u.ä. gehen mehr und mehr verloren.
Ähnlich schildert dies auch Gilbert
Fritsch vom Deutschen Guttempler-Orden:
“Wir sind davon ausgegangen, dass
ein Kind umso stärker in seiner seelischen und sozialen Entwicklung gestört
wird, je jünger es in der Krankheitsphase des suchtkranken Elternteils ist. Am
meisten gefährdet ist also das Kind, von dem die Eltern meinen, es sei ja noch
zu klein, um das Geschehen zu begreifen. ...
Die fortschreitende Suchterkrankung
besetzt aber in dem Netz der Familie einen derartig großen Raum, dass für kaum
etwas anderes Platz bleibt. Vor allem nicht für das Kind und seine Bedürfnisse.
Es findet, je jünger es ist, kaum die Gelegenheit, in der es Geborgenheit,
Sicherheit und Bindung erfährt. Es erlebt vielmehr Unsicherheit, Kälte und
distanzierte Bedürfnisbefriedigung; es fühlt sich alleine gelassen und kann
keine Identifikation im Sinne seiner Ich-Entwicklung erfahren. Oft wird es
nicht einmal mit dem Nötigsten versorgt. Schwere schizoide Störungen können die
Folge sein. Im Laufe der Zeit vergrößern sich seine Ängste, seine Verwirrtheit
und die ständige Überforderung möglichst selbständig sein zu müssen. Dieses
Dilemma des Kindes wird von dem nicht suchtkranken Elternteil nicht
wahrgenommen, da dieser durch die Krankheit des Partners oder der Partnerin
ebenso verunsichert, verwirrt und überfordert ist.” (Ministerium für Kultur,
Jugend, Familie und Frauen Mainz (Hrg.),1997,S.90)
Diesen Ausführungen und
Schilderungen ist nicht mehr allzu viel hinzuzufügen. Ein beeindruckendes Bild
der möglichen, ja wahrscheinlichen körperlichen und geistig-seelischen Schäden
wird hier gezeichnet.
Dennoch ist der “Negativ-Katalog”
damit noch nicht abgeschlossen: neben die physischen und psychischen
Beeinträchtigungen treten die sozialen Folgen und Spätfolgen, die Kinder aus Alkoholikerfamilien erleiden. Auch diese bleiben den
Kindern oft noch bis ins Erwachsenenalter oder auch für immer “erhalten”.
Die belastende, ungute
Familiensituation “strahlt” sehr schnell auch auf das Verhalten der Kinder
außerhalb der Familie “aus”. Dies betrifft ihr Erleben und Verhalten im
Kindergarten, in der Schule, der Freizeit, usw.
Eine interessante Analyse der
Situation von Kindern aus Alkoholikerfamilien in der
Schule liefert in diesem Zusammenhang Bertling (1993,S.138):
“... nicht nur die Kinder von
Alkoholikern tun sich schwer mit mitmenschlichen Beziehungen. Auch die
Mitschüler und Gleichaltrigen bauen eventuell eine initiierte misstrauische
Grundhaltung auf, in der die sozial-strukturelle Gewalt deutlich zum Ausdruck
kommt und enge, gute Freundschaften zu Kindern aus Alkoholikerfamilien
unmöglich macht. Das bei einigen mitbetroffenen
Kindern auftretende aggressive und hyperaktive Verhalten kann ebenfalls zu dem
Verhalten der Mitschüler beitragen, mit diesen Kindern nur den absolut zwingendsten Kontakt aufzunehmen, aber darüber hinaus diese
innerhalb der Klassengemeinschaft zu isolieren. Die Absicht der Kinder von
Alkoholikern, sich durch ein derartiges Verhalten Aufmerksamkeit zu
verschaffen, gelingt zwar, aber eine engere Beziehung bleibt ausgeschlossen.
Finden Kinder von alkoholkranken Eltern über eine lange Zeit keinen Kontakt zu
ihren Mitschülern oder bauen keine Freundschaften auf, so werden sie immer
unsicherer in der Kontaktaufnahme und wissen im Laufe der Zeit gar nicht mehr,
wie dieser hergestellt wird. Die daraus folgende soziale Isolation, sei sie
durch eigenes oder fremdes Verhalten hervorgerufen, lässt einen erneuten
,,Teufelskreis” beginnen, aus dem diese Alkoholikerkinder
ohne fremde Hilfe nicht mehr herausfinden und dessen Ende sich dann unter
Umständen in Neurosen der Kinder widerspiegelt.”
Dieses Szenario lässt sich nach
Ansicht des Verfassers ohne weiteres auf die Situation der Kinder etwa in
Kindergärten, offenen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit, u.ä. übertragen.
Kann in dieser Lebenssituation
nicht gezielt interveniert und geholfen werden, sind negative Auswirkungen auf
das spätere Leben des jeweiligen Kindes sehr wahrscheinlich. Treten gar noch
traumatischere (Einzel-)Erfahrungen, wie z.B. besondere Gewalttaten /
Tötungsdelikte des suchtkranken Elternteils, sexueller Missbrauch, o.ä. hinzu,
ist die “beste” Grundlage für ein schwer gestörtes, späteres Leben als
Erwachsener gelegt, die nur äußerst schwer bzw. gar nicht mehr sinnvoll
aufgearbeitet oder überwunden werden kann.
Diesen Schluss legen zumindest
-unter anderem- auch verschiedene Untersuchungen an erwachsenen Kindern von
suchtkranken Eltern nahe.
Negative Auswirkungen auf das (spätere)
soziale Leben der Kinder können sich demnach in den Bereichen Schule, Beruf,
Partnerschaft, etc. ergeben.
Ein recht umfassendes Bild der
Risiken und Schäden wurde bis hierher bereits gezeichnet. Es sollte die
Wichtigkeit des Themas “untermauern”, aber auch erste Hinweise geben, die das
Erkennen derartiger Kinder und Jugendlicher erleichtern, denn dies ist
Voraussetzung für adäquate Hilfe.
Bevor dieser Abschnitt aber
abgeschlossen werden kann, soll noch ein besonderer Hinweis zum Stichwort
“Suchtkrankheit” erfolgen. Nur allzu oft nämlich geraten Kinder süchtiger
Eltern ihrerseits in den Sog der Abhängigkeit. Dies stellt eine Tatsache dar,
wobei man sich allerdings vor Generalisierungen wieder einmal hüten sollte.
Eine der Krankheiten, an deren
Entstehung die Herkunftsfamilie maßgeblich beteiligt sein kann, ist die
Krankheit “Sucht”. Auf die so gut wie immer vorliegende multifaktorielle
Determiniertheit von Abhängigkeitskrankheiten wurde weiter oben schon
hingewiesen, dennoch lässt es sich nicht abstreiten, dass ein hoher Prozentsatz
der Süchtigen aus Familien stammt, in denen mindestens ein Elternteil ebenfalls
suchtkrank war.
Für diese “Weitergabe” lässt sich
jedoch wiederum kein isolierter, einzelner Faktor fixieren. Es ist nämlich nicht
davon auszugehen, dass -in Bezug auf die Vererbung- ein bestimmtes Gen zwingend
z.B. Alkoholismus hervorruft. Diverse Forschungsvorhaben erbrachten
diesbezüglich z.T. unterschiedliche Ergebnisse, es scheint allerdings
tatsächlich gewisse “Kandidatengene” für
Suchtanfälligkeit zu geben. Das bedeutet jedoch lediglich, dass das Risiko
abhängig zu werden höher ist, ein unabwendbares Schicksal ist hiermit
keineswegs verbunden. Auch für die Therapie hat diese Tatsache letzten Endes
keine Relevanz: ob ein genetischer Faktor mitgewirkt hat oder nicht, die Chance
die Krankheit zum Stillstand zu bringen ist stets gegeben, andererseits
entbindet das Vorliegen eines bestimmten Gens nicht von der
Notwendigkeit die eigene Suchtkarriere geistig-seelisch aufzuarbeiten.
Weiterhin wird auch ein deutlicher
Prozentsatz an Menschen ohne diese “Kandidatengene”
süchtig. Auf eine Darlegung der verschiedenen Untersuchungen wird hier
verzichtet, verwiesen werden kann aber u.a. auf die Forschungen von Kenneth
Blum, sowie von Pickens (Rockville, USA).
Ein anderer Einflussfaktor, der die
Suchtentstehung beeinflussen kann, ist im Bereich von Erziehung und
Sozialisation zu finden. Unter “Sozialisation” lassen sich -verkürzt
formuliert- alle Umgebungseinflüsse verstehen, die Einfluss auf die
Persönlichkeitsentwicklung des Kindes haben. Hierzu gehören also z.B. auch
Werte und Normen die die Gesellschaft vermittelt, etwa mittels ihrer Idole und
Vorbilder, mittels der Werbung, etc. Aber auch Einflüsse durch Gleichaltrigengruppen (peer-groups) u.ä. sind hier
zuzurechnen. (Vergleiche zu diesem Thema auch den obigen Punkt “2.1.1
Alkoholismus -Ätiologie-”.)
Als primäre Sozialisationsinstanz
ist aber sicherlich die Familie des jeweiligen Kindes anzusehen, frühe und
nachhaltige Prägungen finden hier statt. So scheint es nicht verwunderlich,
dass ältere Kinder, Jugendliche und -geschädigte- Erwachsene, die aus Alkoholikerfamilien stammen, zu Suchtmitteln neigen können.
Einerseits mag hier das Bedürfnis greifen, schnellen (und in gewissem Sinne
“zuverlässigen”) Trost zu finden, Wunden und Schmerz aus Vergangenheit und
Gegenwart zu verdecken und nicht mehr fühlen zu müssen. Dass dies eine nur
scheinbare Erleichterung mit sich bringt, die alsbald zu einem neuen,
zusätzlichen Problem wird, kann in diesem Moment natürlich nicht realisiert
werden. Andererseits ist auch zu bedenken, dass (bei allen Negativ-Erfahrungen)
das Verhaltensschema “zum Suchtmittel greifen” den Kindern sehr nahe ist, es
ist “für alles gut”, Tag für Tag wird ihnen derartiges Tun vorgelebt.
Verhaltensalternativen lernen sie, zumal im Elternhaus, kaum kennen. Kein
Wunder eigentlich, dass auch sie entsprechend handeln.
Über die Höhe des Prozentsatzes von
“Suchttradierung” soll hier keine endgültige Aussage getroffen werden. Der Anteil
an Süchtigen in der Gesellschaft insgesamt liegt, wie erwähnt, bei gut 5%,
Schätzungen und einzelne Untersuchungen über süchtig gewordene Kinder
abhängigkeitskranker Eltern gehen über 30% (Passerschröer,S.16,1996) bis zu
maximal 60% (Knorr-Anders, S.84,1991). Derartige Ergebnisse sind aber
sicherlich äußerst differenziert zu sehen.
Zusammenfassend bleibt
festzuhalten, dass die entsprechenden Kinder tatsächlich einem höheren Risiko
suchtkrank zu werden unterliegen, wobei auch eine genetische Disposition mitspielen
kann, aber nicht muss.
Sie bedürfen also auch in dieser
Hinsicht in besonderem Maße der Prävention und ggf. auch konkreter Hilfe.
3 Prävention/Intervention in pädagogischen Einrichtungen
Bisher wurde recht ausführlich auf
die Krankheit Alkoholismus selbst, auf “Co-Abhängigkeit” und auf die für die
Kinder entstehenden Risiken und Schäden eingegangen.
Hierbei wurden Ergebnisse der
Suchtforschung, Übersichten und Auflistungen anderer Autoren vorgestellt. Der
Verfasser ist der Ansicht, dass es leider notwendig ist, der Darstellung von
entsprechendem Grundwissen einen solch` breiten Raum zuzuweisen. Ohne dieses
Wissen haben nämlich präventive Maßnahmen und intervenierende Aktionen nicht
genügend Basis und keine ausreichende Substanz. Qualität und Effektivität allen
Handelns würde zumindest äußerst leiden, dies bis hin zur Wirkungslosigkeit,
selbst kontraproduktive Auswirkungen wären keineswegs auszuschließen.
Dass entsprechende Kenntnisse
bedauerlicherweise keineswegs zum Grundbestand jedes (Sonder-)Pädagogen, bzw.
Sozialarbeiters, etc. gehören, möchte der Verfasser an einigen Beispielen
deutlich machen. Eines hiervon schildert Grond (1990, S.188):
“Fundierte Kenntnisse über
Drogenerkrankungen sind heute für jeden SA/SP (=Sozialarbeiter /
Sozialpädagogen -d.Verfasser.) dringend
erforderlich. In kaum einem Arbeitsfeld tritt ihm das Phänomen Abhängigkeit
nicht entgegen. Leider wird immer wieder die Erfahrung gemacht, dass gerade
auch die in der Drogenberatung und in den stationären Therapieeinrichtungen
Tätigen nicht über das erforderliche Wissen verfügen. ... Immer wieder hört man
SA/SP darüber klagen, sie würden von ihren Klienten ,,angelogen”. Wer sich so
äußert, zeigt jedoch nur, dass er mit dem Wesen der Drogenerkrankungen nur ungenügend
vertraut ist. Das ,,Nicht-die-Wahrheit-sagen” ist ein geläufiges Symptom dieser
Krankheiten; es darf keineswegs als Zeichen mangelnden Vertrauens gewertet
werden.”
Ein anderes Beispiel stammt aus dem
persönlichen Erfahrungsbereich des Verfassers:
In einer pädagogischen Einrichtung
(mit ca. 10 Mitarbeitern) wurde ein neuer Erzieher eingestellt, der
bekanntermaßen trockener Alkoholiker war. Nach ca. einem Jahr, anlässlich eines
besonderen Anlasses, “stießen” die Mitarbeiter mit einem Glas Sekt “an”. Der
Leiter der Einrichtung fragte nun den entsprechenden Mitarbeiter, ob er ein
kleines Glas mittränke, denn “ab und zu trinkst Du doch etwas Alkohol”.
Wie sich bei dem etwas später stattfindenden
Gespräch herausstellte, hatte der Leiter Monate zuvor gesehen, wie der
Mitarbeiter bei einem ähnlichen Anlass aus einem Sektglas getrunken hatte (in
dem aber Mineralwasser gewesen war). Nein, einen Anlass zu einem
(vertraulichen) Gespräch habe er seinerzeit nicht gesehen, “und wenn Du privat
2 Liter Wein trinkst, für mich ist nur wichtig, dass Du hier, äh, trocken
bist”, so die Äußerungen der leitenden, pädagogischen Kraft.
Der Verfasser möchte darauf
hinweisen, dass dieses Erlebnis nicht ihm in seiner derzeitigen
Einrichtung widerfahren ist und das auch (zwecks
Datenschutz) Details verändert wurden. Von der Substanz her hat sich dieses
Ereignis aber tatsächlich noch vor wenigen Jahren so zugetragen. Weitere
Kommentare sollen hierzu nicht abgegeben werden, festzustellen bleibt aber
wohl, dass durchaus ein Nachholbedarf an Wissen besteht.
Auf eine andere Perspektive
lückenhaften Wissens weist auch noch Arenz-Greiving
(1993; Hrg.:DHS, S.266) hin:
“Das Problembewusstsein
suchtkranker Eltern für die Mit-Betroffenheit ihrer Kinder fehlt noch
weitgehend und auch bei den professionellen Helfer/innen ist es noch
unzureichend. (Manche Suchtberater/innen wissen nicht einmal, ob ihre
Klient/innen Kinder haben!)”.
Soweit die Beispiele.
Prävention und Intervention in
(sonder-)pädagogischen Einrichtungen kann demnach also nur stattfinden, wenn
die oben erwähnten Grundkenntnisse im Bereich Sucht zumindest im Ansatz
vorhanden sind. Hinzukommen muss weiterhin das Wissen darum, wie die
entsprechenden Kinder zu identifizieren, zu (er)kennen sind. Erst seit einigen
Jahren liegen hier Forschungs- und Beobachtungsergebnisse vor, die dem im
(sonder-)pädagogischen Bereich Tätigen eine echte Hilfe sein können. Bevor
hierauf ausführlicher eingegangen wird, soll noch kurz geschildert werden,
welche (sonder-)pädagogischen Einrichtungen an dieser Stelle hauptsächlich
angesprochen werden sollen und wo und wie Wissen aus beiden Bereichen (Sucht /
Erkennung von “Alkoholikerkindern”) in die Praxis
transferiert werden kann.
Zur Art der Einrichtungen ist zu
sagen, dass generell natürliche alle Orte, an denen eine entsprechende
Fachkraft einem betroffenen Kind begegnet, gemeint sein können.
Hervorheben ließen
sich aber:
· Kindergärten und -Horte /
Kindertagesstätten
· allgemeine Schulen (Grund-/Hauptschule,Gesamtschule,Realschule,Gymnasium)
· Sonderschulen (verschiedener
Ausrichtungen)
· Einrichtungen der offenen
Kinder-/Jugendarbeit
· (Kinder-)Arztpraxen
· sozialpädagogische
(Spezial-)Dienste
· mobile sonderpädagogische Dienste /
Frühförderstellen
· (schulische) Förderzentren
· und ähnliche
Die aktuelle Rechtsgrundlage der
meisten dieser Institutionen ist übrigens das Kinder- und Jugend- Hilfegesetz
(KJHG). Weitere, z.T. auch übergeordnete, Grundlagen können hinzutreten, so ist
z.B. bei (Kinder-)Ärzten an den Hippokratischen Eid, etc. zu denken.
Gesetzliche Vorgaben und Aufträge mit präventiver Perspektive finden sich
übrigens schon in Paragraph 1 des KJHG, dieser lautet:
“§ 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und
auf Erziehung zu
einer eigenverantwortlichen und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern
und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht. Über ihre
Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1
insbesondere
1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern
und dazu beitragen,
Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen,
3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
4. dazu beitragen, positive
Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie
eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu
schaffen.”
(Topware,
CD-Service AG. (Hrg.);1996,CD-ROM
“Abschnitt KJHG”)
Auf weitere Paragraphen wird später
hinzuweisen sein.
Der Verfasser entstammt bezüglich
seiner beruflichen Sozialisation der offenen Kinder- und Jugendarbeit,
persönliche Erfahrungen in anderen Bereichen (z.B. Kindergarten/Hort) liegen nur
ansatzweise vor. So werden sich im “Zweifelsfall” Vorschläge, Perspektiven und
Beurteilungen sicherlich ebenfalls in dieser
Richtungen akzentuieren, grundsätzlich aber wird eine Übertragbarkeit des
jeweils Vorgebrachten auf andere Bereiche angestrebt.
Dem “Wo” und “Wie” des
Wissenstransfers wird ein eigener Abschnitt gewidmet, der nun folgt.
Zuvor sei lediglich noch darauf
verwiesen, dass die -sehr notwendige- Auseinandersetzung mit den Begriffen
“Prävention” und “Intervention”, insbesondere die Definition dieser
Fachtermini, erst später, nämlich zu Beginn der entsprechenden Abschnitte,
erfolgen wird. Diese wiederum schließen sich an die oben angekündigten Themen
an.
3.1
Grundlage: Wissen der Mitarbeiter (Vermittlung: Wo/Wie)
Modifiziert nach der jeweiligen Art
der Einrichtung, in welcher sich die Kinder aktuell bewegen, lassen sich
unterschiedliche Wege und Formen finden, um die wichtigsten Kenntnisse über
Sucht einerseits und die Erkennung von Kindern aus Alkoholikerfamilien
andererseits, zu erwerben, weiterzugeben und zu vertiefen.
Hierzu zunächst wieder einige
Stichworte im Überblick (und recht willkürlicher Reihenfolge), die anschließend
erläutert werden.
Eine Wissensvermittlung scheint
u.a. in folgenden (sich zum Teil ergänzenden, zum Teil überschneidenden)
Feldern möglich:
·
Lehrerkonferenzen / Teamgespräche
·
Supervisionssitzungen
·
Arbeitskreise / Arbeitsgemeinschaften /
Vernetzungstreffen
·
Kollegiale Beratung / Interne Ressourcen
·
Eigeninitiative der Mitarbeiter
·
Fort- und Weiterbildung
·
Ausbildung
In bezug auf die Ausbildung ist natürlich
wiederum nach der jeweiligen Qualifikation zu differenzieren in:
-Erzieher-Ausbildung (sowie Kinderpfleger-/Erziehungshelferausbildung)
-Fachoberschulen für Sozialpädagogik (Fachhochschulreife)
-Sozialpädagogikstudium / Sozialarbeitsstudium
-Pädagogikstudium
-Fachspezifische Magisterstudiengänge
-Lehramtsstudium
-Sonderpädagogische Studiengänge
-Ärztliche Studiengänge (Kinderärzte)
-und ähnliche.
Zu den Stichworten im einzelnen:
Lehrerkonferenzen und Teamgespräche
Diese beiden Formen der Begegnung
und strukturierten Absprache im Kollegenkreis lassen sich nach Ansicht des
Verfassers an dieser Stelle (teilweise) zusammenfassen. Sowohl in (Sonder-)
Schulen, als auch in Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit ist
jeweils eine der beiden Formen anzutreffen, darüber hinaus sind zu nennen
Kindergärten und -Horte, Kindertagesstätten und ähnliche Institutionen.
Persönliche Erfahrungen hat der
Verfasser insbesondere mit Teamgesprächen.
Grundlage von Teamarbeit ist seinem
Erleben nach die grundsätzliche Übereinstimmung aller Mitarbeiter mit den
wesentlichen Gedanken der jeweiligen Einrichtungskonzeption und eben die
Teilnahme aller an den regelmäßig stattfindenden Mitarbeiterbesprechungen, bzw.
Team-gesprächen. Diese gewährleisten einen
regelmäßigen Informationsaustausch bei dem alle Mitarbeiter gleichberechtigt
sind. In allen die Arbeit betreffenden Fragen sollten dabei einvernehmliche
Entscheidungen herbeigeführt werden, die von allen gleichermaßen getragen und
vertreten werden können.
Es gilt nun, das Instrument
“Konferenz/Teamgespräch” stärker sachbezogen zu nutzen. Ein Austausch des
bereits unter den Mitarbeitern “verstreut” vorhandenen Wissens über Sucht und
Alkoholismus kann hier stattfinden, wobei im Ergebnis natürlich auch zu große
Defizite erkennbar werden können. Dies aber kann und sollte dann auch “positiv
gewendet werden” und zu entsprechenden “Wissensbeschaffungs-Aktionen” führen.
Evtl. ließe sich z.B. eine
entsprechende Fachkraft für eines der nächsten Treffen heranziehen, wobei diese
mit begrenztem zeitlichen Rahmen die wichtigsten
Grundlagen referiert.
Im Falle der Schulen könnte diese
Aufgabe natürlich auch der Drogenkontaktlehrer (so vorhanden) übernehmen.
Weiterhin können die Zusammenkünfte
dazu dienen, gezielt Beobachtungen, Erlebtes und von bestimmten Kindern
Erzähltes auszutauschen, um so herauszufinden, ob Befürchtungen hinsichtlich eines
Alkoholismus-Falles in der jeweiligen Familie berechtigt sind oder nicht.
Dem Verfasser ist bei diesen
Vorschlägen klar, dass sowohl Konferenzen, als auch Teamgespräche stets eine
ganze Fülle von Funktionen haben, und dass die Zeit stets knapp ist.
Angesichts der nicht geringen Zahl
von Betroffenen und aufgrund des hohen
Gefährdungspotentiales für die Kinder sollte sich diese Zeit aber unbedingt
genommen werden.
Supervisionssitzungen
Die Auseinandersetzung mit Kindern
und Jugendlichen und der Aufbau tragfähiger Beziehungen zu ihnen erfordert von
pädagogisch Tätigen die Bereitschaft, sich mit der eigenen Person
auseinanderzusetzen. Ein wichtiges Hilfsmittel hierbei kann die regelmäßige
Teilnahme des Teams an Supervisionssitzungen sein.
Es existieren mehrere, teils
unterschiedliche Ansätze von Supervision (z.B. Balint, etc.), eine
allgemeine Definition gibt der “Deutscher Verein für öffentliche und private
Fürsorge” (1986, Stichwort “Supervision"):
“Unter Supervision wird eine
Beratungsform verstanden, die eine systematische Reflexion des beruflichen
Handelns von Personen in heilenden, helfenden und pädagogischen Praxisfeldern
ermöglicht. Dabei werden Probleme, die den vielfältigen beruflichen
Zusammenhängen des Supervisanden entstammen, im
Kontext der individuellen, institutionellen und gesellschaftlichen Bedingungen
erschlossen und reflektiert. Ausgehend vom subjektiven Erleben und Handeln des Supervisanden ist es das Ziel von Supervision, dass der Supervisand neue Sicht- und Erlebnisweisen für belastende
berufliche Situationen entwickelt, wodurch ein verändertes und der Situation
angemesseneres berufliches Handeln ermöglicht wird. Neben ihrer aktuell
entlastenden Funktion gilt ein längerfristiger Supervisionsprozeß
als wesentlicher Faktor der Professionalisierung in den sozialen Berufen.”
Aus eigenem Erleben kann der
Verfasser die positiven Auswirkungen von Supervision bestätigen. Mehrjährige
berufliche Tätigkeit sowohl in einer pädagogischen
Einrichtung mit Supervision, als auch in einer solchen ohne diese Beratungsform
führten ihn zu der Erkenntnis, dass hiermit ein wirklich hilfreiches Instrument
für die Praxis zur Verfügung steht.
Wie schon das Teamgespräch hat auch
die Supervisionssitzung mehrere mögliche Funktionen. In Bezug auf das
vorliegende Thema ist eine Nutzung in mehrfacher Hinsicht denkbar. Zum Einen
können Beobachtungen “verdächtiger” Kindern ausgetauscht und somit evtl.
validiert werden. Zum Anderen kann das gezielte Verhalten gegenüber den Kindern
hier reflektiert werden, anders gesagt: präventive Prozesse und auch geplante
Interventionen können diskutiert und gemeinsam geprüft werden. Weitere
Funktionen sind denkbar.
Arbeitskreise/Arbeitsgemeinschaften/Vernetzungstreffen
Oftmals bestehen bereits
Arbeitskreise und/oder Arbeitsgemeinschaften in denen sinnverwandte Themen
(schwerpunktmäßig) behandelt werden. Besonders gedacht ist hier an solche mit
Bezeichnungen wie “AK Prävention”, “AG Drogen und Sucht” und dergleichen mehr.
Hier geht es zwar um ein perspektivisch etwas anderes Thema, bedenkt man jedoch
den hohen Grad der Suchtgefährdung für Kinder aus Alkoholikerfamilien,
so bietet es sich geradezu an, diese Veranstaltungen zu nutzen. Konkret
bedeutet dies, dass klargemacht werden muss, dass das Thema “Kinder aus Alkoholikerfamilien: Prävention und Intervention”
untrennbar verwoben ist mit der allgemeinen Suchtprävention und diesbezüglich
ein sehr wichtiges Teilthema darstellt.
Die Arbeitskreise und /-gemeinschaften sind -soweit sie existieren- unterschiedlich
initiiert und strukturiert. Trägerübergreifende, regional ausgerichtete Ansätze
sind hier genauso zu finden wie z.B. trägerinterne, die Einrichtungen gleichen
Typs (z.B. Kindergärten) zusammenfassen.
Ebenfalls aus der Erfahrung des
Verfassers heraus lässt sich sagen, dass so genannte “Vernetzungstreffen” z.Zt.
einen gewissen “boom” erleben. Einrichtungen unterschiedlicher Trägerschaft und
Zielsetzung begehren vermehrt eine (intensive) Zusammenarbeit, als Beispiel
seien angeführt: “Einrichtungen der offene Kinder- und Jugendarbeit - Drogenberatung”,
“Schulen- offene Kindereinrichtungen”, u.ä.
Der Verfasser sieht in diesem Trend
zahlreiche Chancen, aber auch Risiken. Es werden hierzu noch einige Anmerkungen
weiter unten gemacht werden (Stichwort: “Interdisziplinarität”).
An dieser Stelle sei nur darauf
hingewiesen, dass derartige Treffen -zumindest teilweise- themenspezifisch
nutzbar sind. Insbesondere kann ein Informationstausch bezüglich konkreter
Informationen stattfinden: “Wer betreibt unter welcher Nummer ein Sorgentelefon
für Kinder”, “Wo gibt es die nächste Alateen-Gruppe
und wer ist dort Ansprechpartner?” und ähnliches.
Kollegiale Beratung / Interne Ressourcen
Hiermit soll angesprochen werden,
dass das möglicherweise schon vorhandene Wissen in den Einrichtungen (und
gegebenenfalls den Nachbareinrichtungen / vernetzten Einrichtungen) besser
genutzt werden könnte. Die notwendigen Wege sind hier oft eher informeller
Natur. Der eine oder andere Kollege ist möglicherweise selbst trockener
Alkoholiker, bzw. Teilnehmer einer Abstinenz- oder Angehörigengruppe,
der neue Kollege hat vielleicht seine Diplom-Arbeit zu einem entsprechenden
Thema geschrieben, usw.
Hier kann -im günstigen Fall- auf
konkrete Informationen und/oder Hintergrundwissen zurückgegriffen werden. Notwendig
ist es an dieser Stelle jedoch, aktiv entsprechende multiplikative
Prozesse in Gang zu setzen, bzw. zu fördern.
Eigeninitiative der Mitarbeiter
Dieser Punkt wirkt zunächst recht
banal und ist es wohl auch tatsächlich. Er erklärt sich darüber hinaus
weitgehend selbst. So sei nur darauf hingewiesen, dass nicht nur in bezug auf die konkrete Wissensbeschaffung (Literatur,
Adressen, usw.) über Sucht einerseits und die Erkennung von “Alkoholikerkindern” andererseits, Eigeninitiative der
Mitarbeiter dringend erforderlich ist. Keines der bereits erläuterten (und der
noch folgenden) Felder kommt nämlich ohne die jeweils handlungsbestimmende,
subjektive Motivation der entsprechenden Mitarbeiter aus.
Fort- und Weiterbildung
Entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote
müssen, so noch nicht vorhanden, geschaffen und -besonders wichtig- jeweils dem
neuesten Forschungsstand angepasst werden. Der Verfasser sieht hier sowohl eine
“Hol-” als auch eine “Bring-Schuld” vorliegen. Die entsprechenden Arbeitgeber,
bzw. Träger von Einrichtungen haben in diesem Bereich -gefäß ihrem gesetzlichen
Auftrag- für die Schaffung und den Erhalt entsprechender Angebote zu sorgen.
Auf Seiten der Arbeitnehmer, der
Pädagogen “vor Ort”, sind wiederum die spezifischen Fort- und
Weiterbildungskurse und -veranstaltungen einzufordern -und zu nutzen!
Ausbildung
Wie bereits erwähnt, ist der
Verfasser staatlich anerkannter Erzieher und Diplom-Sozialarbeiter (FH) und
steht darüber hinaus momentan im Magister-Studium der Erziehungswissenschaft.
Die in dieser Hinsicht gewonnenen
Erfahrungen, sowie verschiedene berufliche Kontakte, brachten ihn zu der
Überzeugung, dass die Thematik Sucht in den angeführten Ausbildungsgängen einen
weitaus zu geringeren Raum einnimmt.
Dies gilt in noch höherem Maße für
die, zugegeben noch recht neuen, Erkenntnisse über
Kinder aus Alkoholikerfamilien.
Zu fordern ist also eine
entsprechende Überarbeitung der jeweiligen Curricula, Lehrpläne, etc.
Am Beispiel der Fernuniversität /
Gesamthochschule Hagen erläutert, würde dies u.a. eine Erweiterung des
spezifischen Kursangebotes, sowie eine umfassende Überarbeitung und
Aktualisierung der bisher bereits angebotenen Kurse beinhalten.
Damit sollen die Anmerkungen zu den
Stichworten beendet werden.
Wichtig scheint festzuhalten, dass
grundsätzlich von drei Instanzen Initiative ausgehen kann und sollte:
-dem jeweiligen Mitarbeiter,
-dem jeweiligen Gruppen-/Team-,
bzw. Einrichtungsleiter (!) und
-dem Arbeitgeber/Träger der
jeweiligen Institution/Einrichtung.
Soweit also einiges
über hier gegebene Möglichkeiten der Wissensvermittlung. Diese Optionen
gelten sowohl für Fakten die über Sucht allgemein vorliegen, als auch für die
neueren Kenntnisse, die es ermöglichen gefährdete Kinder aus Alkoholikerfamilien zu erkennen.
Über Abhängigkeitskrankheiten,
Co-Alkoholismus u.ä. wurde weiter oben schon
hinreichend berichtet, eine Auseinandersetzung mit den Grundlagen die zur
Erkennung der betroffenen Kinder notwendig sind, soll nun folgen.
3.2 Grundlage: Erkennen gefährdeter Kinder
Um das Kind vor Gefahren zu
schützen und für sein Wohl zu sorgen, soll präventiv wirksame Arbeit geleistet
werden, weiterhin sind gegebenenfalls intervenierende Maßnahmen zu treffen. Um
die bereits angesprochenen Gefahren aber überhaupt erkennen zu können, bedarf
es zuvor der Identifikation der entsprechenden Kinder. Mehrere Quellen sind
hier denkbar:
-Der Betroffene selbst, d.h. also
der Alkoholiker
-der nächste Angehörige des
Kranken, also oft die Mutter
-weitere Personen, wie z.B. Spielkameraden
des Kindes, Verwandte, etc.
-und eben das Kind selbst.
In den folgenden zwei Abschnitten
soll auf die konkreten Möglichkeiten, diese Quellen auch wirklich zu nutzen,
näher eingegangen werden.
Da das Kind hier thematisch im
Mittelpunkt steht und da es ja auch zeitlich ungleich länger als die anderen
Beteiligten im Wahrnehmungsfokus der jeweiligen Fachkraft steht, wird ihm an
dieser Stelle ein eigener Abschnitt gewidmet.
3.2.1 Kontakte mit Betroffenem/dem anderen Partner/sonstigen Personen
Ob in der Familie eines bestimmten
Kindes ein Alkoholproblem vorliegt oder nicht, lässt sich anhand verschiedener
Indizien vermuten. Ein Ansatzpunkt zu entsprechenden Ermittlungen kann
der Kontakt zum Betroffenen selbst sein (oft ist diese Person -wie gesagt- der
Vater des Kindes). Folgende Beobachtungsfelder bieten sich hier beispielsweise
an:
-Die Person holt das Kind aus der
Einrichtung ab,
-sie erscheint zu Elternabenden
oder Einzelgesprächen, oder
-bei Hausbesuchen entsteht ein
entsprechender Kontakt, usw.
Bei diesen Gelegenheiten kann ein
Eindruck von dem eventuell alkoholkranken oder alkoholgefährdeten Elternteil
gewonnen werden. Dieser Eindruck kann und sollte dann in Gesprächen mit
Kollegen mit deren Eindruck verglichen und reflektiert werden. Verschiedene
Wahrnehmungen können auf Sucht hindeuten, beispielsweise:
-gerötetes Gesicht,
-häufigere, deutliche
Alkohol-Fahne",
-oft starker Geruch nach
Mundwasser, Rasierwasser, Parfüm usw.
-schwankender Gang, u.ä.
Vorsicht bei der Bewertung ist
allerdings angebracht: alle diese Anzeichen können auf eine Krankheit wie den
Alkoholismus hinweisen, müssen es aber nicht. Dies gilt auch für ein weiteres
Anzeichen, nämlich dass die Person sozusagen "unsichtbar" ist. Dies
meint, dass sie öffentlich immer seltener oder gar nicht mehr in Erscheinung
tritt. Alkoholiker neigen zur Vertuschung und zur Isolation. So kann das
beschriebene Verhalten auf Sucht hindeuten, jedoch ebenso gut etwa beruflich
bedingt sein. Bei der Beobachtung eines potentiell Alkoholkranken sind unter
anderem die weiter oben angeführten und erläuterten Alkoholismus-Phasen und
Alkoholiker-Typen zu berücksichtigen. Hier leisten die entsprechenden
Übersichten eine echte Hilfe, denn je nach Phase und Typ kann ein teils doch
recht unterschiedliches Verhalten typisch für fortschreitende Suchtkrankheit
sein. Eine vorsichtige, vorläufige Einordnung, deren Basis in Zusammenarbeit
mit anderen gewonnen wurde, kann nun als Grundlage für mögliche, weitere
Schritte dienen.
Anders ist die Situation in bezug auf den nicht betroffenen Elternteil. Der im
präventiven Bereich tätige Familientherapeut Meyer berichtet hierzu folgendes:
“Frühe Signale aus den Familien
kommen meist von den Frauen. ... Sie zeigen an, wenn Familien Hilfe brauchen.
Sie kommen und sagen: Mein Mann säuft, bitte sperren Sie ihn ein. ... Deswegen
ist Suchtvorbeugung mit Familien häufig Arbeit mit Frauen.” (Quandt,M.; Kapitel 13.5, Sept. 1993)
Der Verfasser hat ähnlichen
Erfahrungen eher nicht gemacht (wenn überhaupt, berichteten Mütter erst lange
nach einer Trennung von trinkenden Vätern) und auch die weiter oben
konstatierten typischen Kennzeichen von Co-Alkoholismus widersprechen eher dem
geschilderten Verhalten. Jedoch stehen hier die Chancen tatsächlich ein wenig
besser als beim Alkoholiker selbst. Er wird nämlich, wenn überhaupt, erst sehr
spät selber Hilfe suchen und dann sicherlich bei anderen Stellen als denen, in
denen seine Kinder betreut werden.
Besteht aber -ein über längere Zeit
aktiv aufgebautes- Vertrauensverhältnis zum nicht betroffenen Elternteil, so
existiert zumindest die Möglichkeit, dass hier eine Bitte um Unterstützung
geäußert wird, bzw. dass auf eine offene Nachfrage (in geschütztem Raum) eine
ehrliche Antwort erfolgt. Grundlage für eine solche gezielte Frage ist
natürlich eine entsprechende Vermutung. Um zu dieser zu kommen, ist wiederum
auf das oben dargelegte Wissen zurückzugreifen, d.h. der Kenntnisse über die
Definition von Co-abhängigkeit, der diesbezüglich
typischen Verhaltensweisen, der entsprechenden Phasen, etc. ist sich aktiv zu
bedienen.
Die dritte Personengruppe, die
evtl. Hinweise geben kann, lässt sich unter den Sammelbegriff “sonstigen
Personen” fassen. Unterschiedliche Menschen können hier gemeint sein. Einmal
ist an (ältere) Geschwister des Kindes und an entferntere Verwandte zu denken,
die gelegentlich in der Einrichtung erscheinen, oder zu denen sonstige Kontakte
bestehen. In bezug auf ein günstiges
Gesprächsverhalten, “taktisches” Vorgehen, usw. gilt -mit Einschränkungen- das
für die anderen Gruppen angeführte. Hat man -trotz der ggf. selteneren
Kontakte- eine positive Beziehung zu einem solchen Menschen, fällt es diesem
manchmal sogar leichter, Andeutungen zu machen, bzw. sogar realistische Angaben
zu machen. Dies ist begründet in der Tatsache, dass hier die hemmenden
“Co-abhängigkeits-Mechanismen” oft nicht in voller Stärke “greifen”, eine Sorge
(um den Betroffenen und/oder um das Kind) aber dennoch vorliegt.
Eine ganz andere Untergruppe
stellen Spielkameraden und Freunde des Kindes dar um das man Sorge hat. Hier
gilt es (zufällige) Äußerungen genau zu registrieren und zu beachten.
Vordergründig können damit natürlich Berichte über die häuslichen Verhältnisse
des betroffenen Kindes gemeint sein, genauso interessant aber können auch
wiederholte Aussagen sein wie: “Zu Kevin nach Hause darf man nie, die wollen
auf keinen Fall Besuch haben!”, u.ä. Auch an diesem
Beispiel wird wieder klar, dass ein guter Informationsstand über Sucht und
Alkoholismus sehr hilfreich sein kann, die Stichworte lauten hier “Vertuschung”
und “Isolation”.
Die bis hierher gegebenen Hinweise
zu den “Erkennungshilfen” mögen vorerst ausreichen. Abschließend scheint es
noch wichtig zu erwähnen, dass zwar gelegentlich ein gewisses “detektivisches”
Vorgehen erforderlich ist, dies sich aber nicht in Richtung “Schnüffelei” und “Nachspionieren” entwickeln sollte. Ganz
vermeiden lässt sich dies vermutlich nicht immer, zu bedenken ist nämlich, dass
einiges auf dem Spiel steht: die Gesundheit und das Wohlergehen der Kinder!
Zwar heiligt auch an dieser Stelle keineswegs der Zweck die Mittel, einige
Zugeständnisse können aber nach Ansicht des Verfassers durchaus vertretbar
sein, denn: der Süchtige verfügt über ein gehöriges Maß an “alkoholischer Intelligenz”,
soweit es um das Verbergen seiner Problematik und die Sicherung des
“ungestörten Weitertrinkens” geht! Es ist ihm dies (da krankheitsbedingt) in
keiner Weise moralisch anzulasten, doch ein Gegengewicht muss geschaffen
werden.
3.2.2 Kindes-Äußerungen beachten und Rollenmuster (er)kennen
Ein scheinbar nahe liegender
Indikator zur Verortung von Gefährdungspotentialen sind die verbalen Äußerungen
des Kindes selbst. Tatsächlich kann man sich gelegentlich dieser
Informationsquelle bedienen. Je nach Alter des Kindes und der Art der Beziehung
zu ihm, lassen sich Angaben über seine häusliche und familiäre Situation
gewinnen, teils durch gezieltes und aufmerksames Zuhören, teils durch mehr oder
weniger direkte Nachfragen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass
manche (jüngere) Kinder über ein nicht sehr hohes Ausmaß an sprachlicher
Kompetenz verfügen und -noch viel wichtiger-, dass viele betroffene Kinder
nichts “kritisches” berichten wollen und/oder dürfen! Diese
Tatsache ist eine der Hauptursachen für das immer noch viel zu oft
stattfindende “Vergessen”, bzw. “Nicht-wahrnehmen” dieser Kinder. (Ein anderer
Grund kann -selbstkritisch betrachtet- darin liegen, dass sich
allgemeinmenschlich eben nicht gern mit derart “heiklen” Themen beschäftigt
wird -und dies gilt auch für pädagogisches Fachpersonal.)
Auf verbale Äußerungen des Kindes
als Indizienquelle für einen “Alkoholikerhaushalt”
ist also nicht unbedingt Verlaß. Ein anderes und zum
Teil sichereres Kriterium kann im Verhalten, bzw. wiederkehrenden
Verhaltensmustern der betroffenen Kinder begründet sein.
Neuere Forschungen und
Praxisbeobachtungen ergaben, dass bestimmte Rollen und Rollenmuster bei Kindern
aus Alkoholikerfamilien überzufällig häufig
auftreten.
Der bereits zitierte
Suchtfachmann Gilbert Fritsch vom Deutschen Guttempler-Orden berichtet von acht
solchen Mustern:
“1.) Das verantwortungsvolle
Kind (,,wenn wir dich nicht hätten”)
2.) Das rebellische Kind
(,,wenn wir dich nicht hätten, ging es uns besser...”)
3.) Das verlorene Kind (“wenn
wir wen nicht hätten?”)
4.) Das Familienkasper-Kind
(,,wir haben ja sonst nichts zu lachen”)
5.) Das harmonische Kind
(,,wenigstens du hast mich lieb”)
6.) Das übererwachsene Kind
(,,weißt du denn keinen Rat?”)
7.) Das distanzierte Kind
(,,mir geht es doch gut”)
8.) Das unverletzte Kind
(,,ich weiß Bescheid, aber ich gehe meinen Weg”)
Liegen innerhalb dieser
Klassifizierung Verhaltensauffälligkeiten vor und es ist bekannt, dass ein
Familienmitglied suchtkrank ist, kann ganz sicher davon ausgegangen werden,
dass die Suchtkrankheit für dieses auffällige Verhalten verantwortlich ist.”
(Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Mainz (Hrg.),1997;
“Kinder Suchtkranker”,S.90)
Diese Stichworte bieten bereits
wertvolle Ansatzpunkte zur Beobachtung entsprechender Kinder, sind aber in
dieser knappen Form noch nicht hinreichend brauchbar für die Praxis.
Wegscheider-Cruse
entwickelte bereits 1985 ein wesentlich elaborierteres Modell, dass die
eingenommenen Rollen und ihre Konsequenzen näher beschreibt.
Am besten darstellen lässt sich
dies anhand der nun folgenden Übersicht, die u.a. von Passerschröer
zitiert wird (In: Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen (Hrg.); 1996 S. 23):
(Aus technischen Gründen erfolgt die
Darstellung auf der Folgeseite im Querformat)
“Charakteristische Gefühle, Verhaltensweisen, Rollen und
Persönlichkeitsmerkmale von Kindern mit einem alkoholsüchtigen
Elternteil
(in Anlehnung an Wegschneider-Cruse, 1985)
|
Rolle, bzw. Überlebensstrategie |
Verhalten,
Persönlichkeitsmerkmale |
Gefühlsleben |
Vorteile |
Vorteile der Familie |
Häufig beobachtete Entwicklung
ohne Problemverarbeitung |
Häufig beobachtete Entwicklung mit Problembearbeitung |
|
Held, Heldin |
“Die kleine Mutter”. Tut immer
das Richtige, übermäßig leistungsorien-tiert,
überverantwortlich. Braucht Zustimmung und Anerkennung von anderen. Kann
keinen Spaß empfinden. |
Schmerz, fühlt sich unzulänglich,
Schuldgefühle, Furcht, niedriger Selbstwert, kann niemals genügen. |
Positive Aufmerk-samkeit |
Versorgt die Familie mit Selbstwert, ist das Kind, auf das
die Familie stolz ist. |
Workaholic, kann Fehler und Miß-erfolg nicht ertragen,
starkes Bedürf-nis zu kontrollieren und zu mani-pulieren, zwanghaft, kann nicht nein sagen. Suchtabhängige/n
Partner/in. |
Kompetent, organisiert, verantwortungsbewußt, gut in Leitungs- positionen, zielbewußt,
erfolgreich, zuverlässig. |
|
Sünden- bock |
Feindseligkeit, Abwehr, zurück-gezogen,
verdrossen. Erhält negative Aufmerksamkeit, macht Ärger. Delinquenz. |
Schmerz. Gefühl zurückgewiesen
und verlassen zu sein. Wut. Fühlt sich
unzulänglich, kein oder nied- riger
Selbstwert. |
Negative Aufmerk-samkeit. |
Steht im Zen-trum
der (nega- tiven) Aufmerk- samkeit, lenkt ab vom sucht- kranken Eltern- teil. |
Suchtkrankheit, Delinquenz, Teenager-Schwangerschaft.
Schwierigkeiten überall. |
Hat Mut, kann gut unter Belastung arbeiten, kann Realität anerkennen und anderen aufzeigen, kann Risiko
eingehen und ertragen. |
|
Verlorenes Kind |
Einzelgänger, Tagträumer, einsam,
belohnt sich auch allein, z.B. mit Essen, “driftet und schwimmt” durchs
Leben, ruhig, scheu, wird übersehen, wird nicht vermißt. |
Gefühl der Be-deutungslosigkeit,
darf keine Gefühle haben/zeigen. Ein-samkeit,
Verlas-senheit,gibt sich von vornherein geschlagen, Schmerz. |
Entkommt jeglicher Aufmerk-samkeit, hat seine Ruhe. |
Erleichterung: “Wenigstens ein Kind um das man sich
nicht zu kümmern braucht”. |
Unentschiedenheit, keine Lebens- freude, Beziehungsstörungen: Pro- miskuität oder Isolation. Kann nicht nein
sagen, kann keine Veränderungen eingehen. |
Unabhängig von der Meinung
anderer, kreativ, phantasievoll, erfinderisch, kann sich selbst behaupten. |
|
Maskottchen |
Übermäßig niedlich, süß, nett,
unreif, tut alles um Lachen oder Aufmerksamkeit hervorzurufen. “Baby”,
schutzbedürftig, hyperaktiv, kurze Aufmerksamkeitsspanne. Lernprobleme,
ängstlich. |
Niedriger Selbst-wert, Angst, Ge-fühl der Einsam- keit,
Bedeutungs-losigkeit, Unzu-länglichkeit. |
Erhält Aufmerk-samkeit, indem es die anderen amüsiert. |
Erleichterung und Spannungs- abfuhr durch Komik. |
Zwanghafte Clownerien, kann Streß nicht ertragen, eng an der Grenze zum Hysterischen,
sucht Held/in als Partner/in. |
Charmante/r Gesellschaf- ter/in, witzig, geistreich,
humorvoll, unabhängig von der Meinung anderer. Einfühlsam und hilfsbereit.” |
Der Verfasser hält insbesondere die
Übersicht von Wegscheider-Cruse für ein sehr brauchbares Instrument. Neben der
Beschreibung des Rollenverhaltens werden auch Angaben zu den Risiken einer
späteren Fehlentwicklung gemacht, was hinweisgebend für mögliche Interventionen
sein kann (s.u.).
Auch die Unterscheidungen von
Fritsch sind praxisbezogen und interessant, es liegt jedoch hier keine
annähernd so umfassende Ausarbeitung des Ansatzes vor, wie im Falle von
Wegscheider-Cruse. Der hohe Grad an
Ausdifferenzierung (acht Rollenmuster) scheint weiterhin nicht unbedingt
zwingend, dennoch lassen sich Fritsch` Ausführungen ergänzend durchaus
heranziehen.
Einige Anmerkungen sind zu den
vorliegenden Rollenbeschreibungen und -analysen zu machen, Bezug genommen
werden soll hierbei i.d.R. auf das Modell von Wegscheider-Cruse.
Zu den einzelnen Rollen kann aus
Sicht des Verfassers folgendermaßen Stellung genommen werden:
Sündenbock
Diesem Typus dem Feindseligkeit und
Abwehr, sowie Zurückgezogenheit und Verdrossenheit zugeschrieben werden,
begegnet der Verfasser in seiner beruflichen Praxis relativ häufig. Er erhält
negative Aufmerksamkeit und “macht Ärger”, auch beginnende Delinquenz ist des
Öfteren festzustellen. Das beschriebene Verhalten kann, muss aber nicht
mit einem Alkoholiker in der Familie in Zusammenhang stehen. Andere Stressoren
können durchaus ähnliche Rollenmuster generieren. So ist beispielsweise eine
Konstellation möglich, in der der Vater oder die Mutter allein erziehend,
beruflich überlastet und/oder körperlich chronisch krank ist. Weitere Faktoren können
eine ungünstige Wohnsituation (sozialer Brennpunkt, 3 Geschwister in einem
Zimmer, etc.) sein, oder auch eine Minderbegabung des Kindes mit entsprechenden
Versagenserlebnissen in der Schule. Körperliche Unattraktivität, starkes Übergewicht und noch einige andere
“Negativ-Bausteine” sind vorstellbar und treten in der Praxis auch tatsächlich
auf.
Häufiger als man glaubt, treffen
drei oder gar vier dieser Faktoren aufeinander, bzw. generieren einander
(Mutter verlässt die Familie - Kind ist ungepflegter - “frißt”
aus Kummer - ...).
Häufig aber liegt natürlich doch
ein Fall von “Alkoholikerfamilie” vor. Die Aufgabe
lautet also, die vom Kind gegebenen Signale aufmerksam wahrzunehmen und die
möglicherweise aufgekommene Vermutung auf einen Alkohol-Fall zu validieren.
In gewissem Sinne ist der Typus des
“Sündenbocks” der einfachste Fall. Wie schon Wegscheider-Cruse
richtig beschreibt, steht er im “Zentrum der negativen Aufmerksamkeit.”
Insbesondere pädagogische Fachkräfte nehmen Kinder dieser Art i.d.R. sehr bewusst
wahr und diskutieren Möglichkeiten, wie mit diesen Kindern umgegangen werden
soll. So ist der Schritt zu der Vermutung, dass in der Familie möglicherweise
ein Alkoholiker existiert oft nicht groß.
Maskottchen
Kinder, die sich innerhalb dieses
Rollenmusters inszenieren werden u.a. beschrieben als “übermäßig niedlich, süß,
nett, unreif, tut alles um Lachen oder Aufmerksamkeit hervorzurufen”. Die
Gefahr in bezug auf diese Art von Kind liegt darin,
dass es zwar nicht übersehen wird (obschon der “Sündenbock” sich weit
fordernder in den Vordergrund stellt), man jedoch seinem Charme erliegt. Wer
lacht nicht gern einmal und wer vermutet hinter etwas zu häufigen und zu
“lächerlichen” Scherzen gleich eine besondere Problematik ?
Dabei ist zu unterstellen, dass auch Fachkräfte der von diesem Kind gebotenen
“Erleichterung und Spannungsabfuhr durch Komik” ohne weiteres erliegen können
-auch für längere Zeit. Treten dann Probleme wie Hyperaktivität,
Lernprobleme und Ängstlichkeit hinzu, entsteht zwar ein Problembewusstsein,
bis zur Rückführung auf das Grundproblem “Alkoholprobleme in der Familie des
Kindes” vergeht aber oft doch noch eine geraume Zeit. Der einzige Schutz vor
diesen Mechanismen ist daher ein im Vorfeld erworbenes, fachspezifisches
“Sucht-Wissen”, das im Dialog mit Kollegen oder anderen Fachkräften
kontinuierlich reflektiert wird.
Verlorenes Kind
Dieses Kind entkommt jeder
Aufmerksamkeit, es “hat seine Ruhe”, es ist ein Einzelgänger und “Tagträumer”. Ein
Kind, um das man sich nicht zu kümmern braucht, ist “pflegeleicht”. Der Trinker
kann sich “in Ruhe” seiner Flasche widmen, der Co-Abhängige seinen vergeblichen
Versuchen den Kranken zu decken, ihn zu schützen und zu kontrollieren ungestört
nachgehen. Das Kind jedoch bleibt letzten Endes “auf der Strecke”. Wegscheider-Cruse beschreibt die ihm drohenden Gefahren mit den Worten:
“Unentschiedenheit, keine Lebensfreude, Beziehungsstörungen: Promiskuität oder
Isolation. Kann nicht nein sagen, kann keine Veränderungen
eingehen”. Weitere Gefahren (z.B. Ess-Sucht) sind vorstellbar.
Der (Sonder-) Pädagoge ist ein
Mensch wie andere auch, glücklicherweise. Erst dieses Mensch-sein nämlich und
seine jeweilige Individualität ermöglichen ihm eine spezifische und konstruktive
Beziehungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen. In Schulen ist eine bestimmte
Menge an Lehrstoff in einer vorgegebenen Zeit zu vermitteln, in offenen
Einrichtungen fordern dauernd wechselnde, unstrukturierte Situationen ständige,
allseitige Aufmerksamkeit, von der ein nicht geringer Teil von Typen wie dem
“Sündenbock” in Anspruch genommen wird. Somit ist es kein Wunder, wenn auch
fachlich geschultem Personal das “verlorene Kind” im Alltag längere Zeit
“entgeht” und die entsprechende Diagnose “Alkohol” erst sehr spät erfolgt.
Neben der Erarbeitung grundlegenden Wissens kann es hier u.a. hilfreich sein,
wenn sich der einzelne Mitarbeiter -besser das gesamte Team- in regelmäßigen
Abständen einmal die “paradoxe” Frage vorlegt: “Welches ist denn eigentlich unser
unauffälligstes Kind, das bestimmt keine Probleme hat ?”
Und, vor allem: “Stimmt das eigentlich ?”
Held, Heldin
Der Held (oder die Heldin) tut
immer das richtige und erhält positive Aufmerksamkeit. Auf dieses Kind ist die
Familie stolz.
Doch dies ist nur die eine Seite:
der Held empfindet Schmerz und Furcht, er fühlt sich unzulänglich und kann
niemals genügen. Mehr noch als beim "verlorenen Kind" oder dem
"Maskottchen" besteht hier die Gefahr, dass dieses Kind übersehen
wird. Zwar erhält es oft relativ viel Aufmerksamkeit und dies sogar in
positivem Sinne, doch gerade dadurch wird der Blick oftmals viel zu lange von
möglichen Problemen -und hier eben von Alkoholproblemen- abgelenkt. Der Held
versorgt nicht nur die Familie in dem ein Alkoholiker
lebt mit Selbstwert, sondern auch die pädagogische Fachkraft arbeitet gern mit
diesem Kind. In der Schule ist es leistungsorientiert und damit in starkem Maße
systemkonform. Auch in anderen Einrichtungen z.B. im offenem
Bereich lässt sich mit dem Helden sehr gut leben und arbeiten. Gerade darum
erscheint es dem Verfasser als besonders wichtig hier zu besonderer
Aufmerksamkeit aufzufordern. Niemand sollte sich durch dieses tüchtige,
überverantwortliche Kind "blenden" lassen. Viel Schmerz und viele
Schuldgefühle können hier verborgen liegen! Eindringlich muss daher der Appell
wiederholt werden, sich kontinuierlich selbst zu hinterfragen, aufmerksam zu
sein und menschlichen Schwächen nicht zu sehr zu erliegen. Bezüglich der
konkret empfohlenen Maßnahmen zur Abklärung einer möglichen Problematik im
Suchtbereich ist auf die teilweise bei den anderen Typen schon geschilderten
Mechanismen aktiv zurückzugreifen. Das bedeutet: Hintergrundwissen ist zu
erwerben und in Kontakt mit anderen Kollegen und Fachleuten regelmäßig zu
reflektieren. Weiterhin ist sich immer wieder einmal die Frage zu stellen:
"Hat dieses Kind wirklich keine Probleme?" Die
Kenntnisse über Sucht, Alkoholismus, Co-abhängigkeit
und die Rollenmuster betroffener Kinder sind dabei regelmäßig zu aktualisieren,
d.h. dem jeweils aktuellen Forschungsstand anzupassen.
Die Kommentierung der einzelnen
Rollen folgte nicht der vorgegebenen Reihenfolge. Dies hat einem
bestimmten Grund. Der Verfasser ist der Auffassung, dass Typen wie das
"Verlorenen Kind" und der "Held " besonders gefährdet sind
(u.a. länger anhaltende Gefahr akuter Risikosituationen, Spätfolgen), weil sie
zu leicht zu übersehen, bzw. fehlzuinterpretieren sind. Die hinsichtlich der
Erläuterungen gewählte Reihenfolge entspricht also der vom Verfasser vermuteten
Gefährdungsskala, deren Eckpunkte der auffällige "Sündenbock" und
-auf der gefährdeteren Seite- der "Held" sind .
Mit den
bis hierher dargestellten Informationen und Erläuterungen sollen zunächst
genügend Hinweise zur Identifikation der Kinder gegeben sein, die mit einem
suchtkranken Elternteil zusammen leben. Bevor an dieses Thema anknüpfende
Vorschläge für hilfreiche Aktivitäten und Interventionen gemacht werden, soll
zunächst einiges zum Thema Prävention ausgeführt werden. Die sicherlich überfällige
Definition des Begriffspaares "Prävention - Intervention" soll dem,
nebst der entsprechenden Abgrenzungen, vorangestellt
werden.
3.3 Definitionen/Abgrenzungen
(Prävention-Intervention)
Schon oft ist im Verlauf der
vorliegenden Arbeit der Begriff “Prävention” gebraucht worden, fast ebenso oft
der Ausdruck “Intervention”.
Zunächst einmal rein lexikalisch
betrachtet, lässt sich “Prävention” definieren als ein “Zuvorkommen” oder eine
“Vorbeugung”, aber auch als eine Art der “Abschreckung” (vgl. Müller
W., et al.; 1982, S.619). Unter “Intervention” finden sich hier Begriffe wie
“Vermittlung”, aber auch “Einmischung” (dito, S.355).
In bezug
auf die soziale Arbeit ergänzen dazu Kreft und Mielenz:
"... Interventionen; diese
bezeichnen i.d.R. erprobte, in ihre Wirkung voraussagbare standardisierte
Verhaltensweisen, die im Dienst methodischen Handelns zur Erreichung
strategischer Ziele stehen." (Kreft,D.;Mielenz,I.(Hrg.);1988,S.383)
Legt man ausschließlich diese
stichwortartigen Begriffsbestimmungen zugrunde, fällt es unerwartet schwer, die
beiden Begriffe voneinander abzusetzen und eine themenbezogen sinnvolle
Trennung von Gliederungspunkten zu erarbeiten.
Dies hängt u.a. damit zusammen,
dass beide Begriffe keinen “eigentlichen Inhalt” haben. Es wird “vorgebeugt”:
doch wem oder was? “Verhaltensweisen” werden ausgeübt, um “Ziele” zu
erreichen: doch welche?
Wird man etwas konkreter und stellt
einen Bezug zum vorliegenden Thema her, so sind die Schwierigkeiten keineswegs
vorüber. So wäre der Terminus “Prävention” einerseits unterlegbar
mit dem Sinngehalt
-“Vorbeugung / Zuvorkommen
bezüglich der akuten Schäden und Spätfolgen die Kinder aus Alkoholikerfamilien
im Zeitverlauf erleiden können (intervenierende Prävention)”,
-andererseits wäre auch an eine-“(spezifische)
Suchtprävention” für eben diese Kinder zu denken.
Letzteres findet seine Begründung
insbesondere in der Tatsache, dass diese spezielle Gruppe von Kindern einem
doch deutlich erhöhten “life-time-risk”
hinsichtlich Suchtkrankheit unterliegt.
Umgekehrt lassen sich auch für den
Begriff “Intervention” recht unterschiedliche, aber jeweils durchaus sinnvolle
Interpretationen finden.
So ist, genau besehen, jede
präventive Maßnahme -i.d.R. und in gewissem Maße- auch “einmischend”, bzw.
“vermittelnd” und somit zugleich eine Intervention. Andererseits wird dieser
Ausdruck oftmals mit recht gravierenden Maßnahmen (z.B. der Herausnahme des
Kindes aus seiner Familie) assoziiert: eine Zuschreibung die möglich, aber für
sich allein genommen sicherlich nicht umfassend genug ist.
Nimmt man die weiter unten folgende
Ausdifferenzierung nach Primär-/Sekundär-/ und Tertiärprävention
ein Stück weit vorweg, wird eine weitere Problematik sichtbar: Zumindest
die sekundäre Prävention hinsichtlich des alkoholkranken Elternteils (der
in pädagogischen Einrichtungen evtl. in Maßen zugearbeitet werden kann) stellt
zugleich eine deutliche Intervention bezüglich des Kindes dar. Durch die
entsprechenden Maßnahmen, bzw. Hilfsangebote (s.u.) soll zwar dem Co-abhängigen
und dem Betroffenen geholfen werden, motivierend hierfür ist aber natürlich,
dass das entsprechende Kind vor akuten Schädigungen und wahrscheinlichen
Spätfolgen bewahrt werden soll. Überspitzt formuliert ließe sich also sagen:
Ein von der Definition her sekundärpräventives Hilfsangebot an die
Familie hat in Bezug auf das Kind einen intervenierenden Charakter mit
einer u.a. primärpräventiven Intention.
Ohne Zweifel wird durch derartige
Formulierungen die Begriffsverwirrung absichtlich auf die Spitze getrieben. Es sollte
jedoch hierdurch nachdrücklich klargemacht werden, dass:
1) die Unterscheidungen tatsächlich
nicht einfach zu treffen sind, und
2) die anschließend getroffenen
Zuordnungen zwar willkürlich, aber erforderlich sind.
Auf der Grundlage des bis hierher ausgeführten
wird weiterhin wie folgt verfahren:
Unter der Überschrift “Prävention”
werden zunächst einige Begriffsbestimmungen, Standpunkte und Ansätze
diskutiert, die sich schwerpunktmäßig auf die Primärprävention, bzw. Suchtprävention
bezüglich der Kinder beziehen. Einige Anregungen für konkrete Strategien
werden ebenfalls gegeben.
Daran anschließend sollen (unter
dem Titel “Interventionschancen / -Strategien”) einige Vorschläge gemacht
werden die geeignet scheinen, Schäden abzuwenden die Kinder durch das Leben in
einer Alkoholikerfamilie erleiden können. Hierbei
wird sich kurz mit dem Suchtkranken und dem Co-alkoholiker
beschäftigt werden, insbesondere aber mit dem Kind selbst. Ein Rückgriff auf
die weiter oben geschilderten Wissensgrundlagen (Rollenmuster, usw.) soll dabei
sinnvollerweise stattfinden.
3.4 Prävention
Wie schon angedeutet, kann der
Begriff Prävention unterschiedlich interpretiert werden. Unter der Prämisse ihn
speziell auf Suchtkrankheit beziehen zu wollen (und dies wiederum schwerpunktmäßig
in Hinblick auf Kinder und Jugendliche) kann man sich der spezifischen
Begrifflichkeit u.a. aus sozialmedizinischer Perspektive nähern. Einen ersten
Hinweis gibt hier wieder Grond:
“Begriffsbestimmung Prävention
Aufgabe der Prävention ist es,
entweder Erkrankungen überhaupt zu verhindern, oder -wenn das nicht möglich
ist- durch Früherkennung und Frühbehandlung die Auswirkungen einer
Gesundheitsschädigung so gering als möglich zu halten. Aber auch umfangreiche
medizinische, berufliche und psychosoziale Rehabilitationsmaßnahmen fallen nach
heutigem Verständnis unter den Präventionsbegriff. Entsprechend diesen drei
Aufgaben spricht die Weltgesundheitsorganisation von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention. Primärprävention bedeutet,
krankheitsauslösende Faktoren zu suchen und auszuschalten bzw. so unwirksam zu
machen, dass es erst überhaupt gar nicht zu einer Gesundheitsstörung kommen
kann. ... Die Sekundärprävention dagegen beinhaltet alle Maßnahmen zur
Früherkennung und Frühtherapie bereits vorhandener Störungen. ... Bei der
Sekundärprävention geht es also vor allem um Hilfen für bestimmte
Risikopersonen und Risikogruppen.
Die Tertiärprävention
hat es sich zum Ziel gesetzt, bei manifesten Erkrankungen weitere
Komplikationen bzw. Rezidive zu verhindern und eine bestmögliche Rehabilitation
und Resozialisation zu ermöglichen.”
(Grond;1990,S.91/92 )
Diese Erläuterungen unterscheiden
schon recht gut die verschiedenen Arten von Prävention, von denen nach
aktuellem Wissensstand ausgegangen wird. Allerdings sind die Formulierungen
relativ allgemein, da hiermit Krankheiten unterschiedlichster Art beschrieben
werden. Passt man die Schilderungen entsprechend an, d.h. spezifiziert man sie
in Bezug auf Alkoholismus und andere Abhängigkeitserkrankungen, so lassen
sich etwa folgende Punkte zusammenfassend festhalten, bzw. entwickeln:
1) Suchtprävention wird in Primär-,
Sekundär-, sowie Tertiärprävention unterschieden.
2) Primärpräventive
Maßnahmen sind alle spezifischen (sonder-/pädagogischen) Maßnahmen und Aktivitäten,
die sich an nicht bzw. noch nicht konsumierende Menschen richten.
Sie dienen dem Ziel die Entwicklung von Suchtkrankheiten und spätere
Schädigungen durch Suchtmittel zu verhindern.
3) Sekundärpräventive
Maßnahmen richten sich an suchtgefährdete und/oder schon abhängige
Menschen. Die Manifestation von Konsummustern bis hin zur chronischen
Abhängigkeit soll durch (psychosoziale) Hilfen abgemildert oder verhindert
werden, bzw. die Suchtkrankheit soll (durch Hilfe zur Selbsthilfe) zum
Stillstand gebracht werden. Diese Hilfen müssen sich zunächst nicht
ausschließlich am Zie1 der Suchtstoffabstinenz orientieren, sondern sie
richten sich sinnvollerweise nach den individuellen Möglichkeiten des
Einzelnen, seiner momentanen Situation, seinen aktuellen Fähigkeiten, etc.
4) Tertiärpräventive
Maßnahmen sollen den Wiederbeginn einer Konsumphase verhindern
und zielen auf die Verminderung von Folgeproblemen bei bereits abhängig
gewordenen Menschen (z.B. im Rahmen von begleitenden psychosozialen und/oder
therapeutischen Hilfen, ambulanten Therapien, beruflicher Rehabilitationen,
etc.).
Durch diese Unterscheidungen wird
die Rolle, die Mitarbeiter in pädagogischen Einrichtungen spielen können, noch
etwas klarer gemacht. In Bezug auf Kinder ist hier an fast ausschließlich
primärpräventive Maßnahmen zu denken, Jugendliche können sich bereits in den
Bereich der Sekundärprävention hinein entwickeln und der Bereich der Tertiärprävention schließlich bleibt fast ausschließlich
anderen Institutionen vorbehalten. Hinsichtlich suchtkranker Elternteile und
des nicht selbst betroffenen Elternteils können pädagogische Mitarbeiter
in Schulen, Kindergärten, etc. erste Vorschläge für sekundärpräventive
Aktivitäten machen und entsprechende Hilfen anbieten, etwa in Form von Informationen,
der Weitergabe von Adressen, usw. (s.u.).
Erklärtermaßen soll es in diesem
Abschnitt um Primärprävention gehen. Da die Ursachen von Sucht stets
vielschichtig sind (evtl. genetische Dispositionen, familiäre Einflüsse, etc.)
ist es sicherlich statthaft davon auszugehen, dass es keinen zu frühen
Zeitpunkt für das Einsetzen primärpräventiver Maßnahmen gibt. Das impliziert,
dass ein entsprechender Bedarf für alle in pädagogischen Institutionen
sich bewegende Altersgruppen besteht und dass dementsprechend zu handeln ist.
Folgende Grundlinien derartigen
Handelns sind unterscheidbar:
-Aufklärung/Information über Drogen
(Neben-/wirkungen, Schäden, Folgen)
-Stärkung/Förderung aller
gesundheitserhaltenden Faktoren (physisch, geistig, seelisch)
Das aber sollte nach Ansicht des
Verfassers folgendes bedeuten:
-In Bezug auf Alkohol -wie auch auf
andere Drogen- nicht abschrecken und keine “Horrorgemälde malen”, denn dies
macht Kinder erst recht neugierig und erhöht den Reiz, das Verbotene nun gerade
zu tun! Die Kinder statt dessen ernst nehmen, sie
altersgemäß und sachlich korrekt aufklären über die Wirkung, die Risiken
und Gefahren von Suchtmitteln.
-Alles bei ihnen stärken,
was in Richtung Aktivität geht, in Richtung “selber Leben”! (Etwas
positives, das ich selbst geschaffen habe, macht mich viel glücklicher und
zufriedener als jeder Rausch. Und wenn ich etwas Schlechtes erfolgreich und
ohne “chemische Krücke” ertragen habe, dann kann ich mit Recht stolz auf mich
sein! Das müssen wir den Kindern nahe bringen!)
Vielleicht am wichtigsten: Wir
müssen jedem Einzelnen sagen: DU BIST JEMAND! DU BIST ETWAS WERT! Und zwar genauso
viel wie jeder andere Mensch. Oft werden Menschen, auch Kinder und
Jugendliche nur noch an dem gemessen, was sie LEISTEN können. Die
Leistungsschwachen und die, die zu oft versagen: sie werden als nichts wert
angesehen und womit sie sich trösten liegt relativ nahe: Suchtmittel sind für
derlei Fälle ein “bequemer” Ausweg.
Will man etwas konkreter werden und diese Aussagen auf pädagogische Institutionen,
bzw. Einrichtungen übertragen und weiterentwickeln, können sich u.a. folgende
konzeptionelle Leitlinien ergeben. (Die berufliche Perspektive des Verfassers
ist dabei -wie erwähnt- die aus einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
heraus.):
-Offenheit
gegenüber allem, was die Kinder mitbringen sowohl im Hinblick auf ihre
persönliche Geschichte als auch durch ihre Zugehörigkeit zu unterschiedlichen
Kulturkreisen. Entwicklung und Pflege von Umgangsformen, die das Zusammenleben dieser
unterschiedlichen Personen und Personengruppen ermöglichen, durch
Gleichberechtigung aller Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung.
Vermeidung, sinnvolle Kanalisierung und wenn nötig aktive Verhinderung von
Gewaltanwendung, Förderung gegenseitiger Rücksichtnahme
-Förderung
gegenseitigen Verständnisses durch Gespräche und Hintergrundinformationen
-Aufzeigen
von Grenzen und Aufstellen von Regeln, die für die Kinder und Jugendlichen
einsichtig sind bzw. gemacht werden und deren Einhaltung durchgesetzt wird
-Förderung
einzelner Kinder und Gruppen entsprechend ihren Bedürfnissen und den
Erfordernissen ihrer Situation durch die Erweiterung ihres Gesichtsfeldes,
ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten
-Erweiterung ihrer
Betätigungsmöglichkeiten durch vielfältige
Angebote
-Stärkung des
Selbstvertrauens, indem ihnen in jeder erdenklichen Hinsicht Erfolgserlebnisse
ermöglicht werden
-Hilfe bei
der Aufarbeitung von Entwicklungsdefiziten, Unterstützung bei der aktuellen
Lebensbewältigung und der Überwindung von konkreten Schwierigkeiten
-Aufbau
tragfähiger Beziehungen der pädagogischen Mitarbeiter zu den Kindern und
Jugendlichen als Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit
-Bereitschaft,
sich mit der eigenen Person auseinander zu setzen
-Aufrechterhaltung
/ Entwicklung der Einrichtung in der jeweils bestehenden Form als zuverlässiger
Faktor im Leben der Kinder und Jugendlichen des Einzugsgebiets, um eine
kontinuierliche und verlässliche Begleitung zu ermöglichen.
Anzumerken ist hier sicherlich,
dass mit den genannten Leitlinien nicht nur spezifisch gewalt-/
und suchtpräventive Ziele erreicht werden und werden sollen, sie sind jedoch
auch -und besonders- hier unverzichtbare Basis entsprechenden Handelns!
Viele Differenzierungen und
Konkretisierungen könnten sich an die bisherigen Ausführungen
anschließen, sollen jedoch unterbleiben. Primärprävention im Suchtbereich hat
in den letzten Jahren (ebenso wie mittlerweile die Gewaltprävention, die ja
auch in einigen Punkten deckungsgleich ist) einen gewissen “boom” erlebt.
Erfreulicherweise war hierbei ein Paradigmenwechsel feststellbar.
In den siebziger Jahren unseres Jahrhunderts bedeutete
Prävention fast immer reine “Drogen-Prävention mit einem starken Überhang gefahrenbetonter
Botschaften im Zusammenhang mit rauschauslösenden, illegalen Substanzen (wobei
zum Teil erschreckend schlecht recherchiert, bzw. sogar in Wort und Schrift die
Unwahrheit verbreitet wurde -was der Verfasser persönlich bezeugen kann).
Legale Substanzen wurden hierbei auch benannt, jedoch in der “Hierarchie der
Schrecken” klar anders (und somit unter-) bewertet. Unter anderem sicherlich
aufgrund mangelnder Erfolge, wechselte seit einigen Jahren die Perspektive und
Herangehensweise in Richtung der oben bereits erwähnten Trends (Förderung gesundheitserhaltender Anteile des Kindes, u.ä.).
Literatur, Vorschläge für
didaktische Einheiten und Projekte, teils auch Spiele und Spielvorschläge sind
demnach verfügbar. Lediglich beispielhaft soll an dieser Stelle hingewiesen
werden auf Aktivitäten der “Deutschen Behindertenhilfe Aktion Sorgenkind e.V. /
Vorsorge-Initiative, Frankfurt a.M.” die u.a. “7 Regeln gegen Sucht”
formulierte, die entsprechende “Kindergarten-Kits” herausgibt, etc., auf
verschiedene Aktionen der “Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung -BZgA-” in 51109 Köln (“Kinder stark machen”;
“Informationstelefon Suchtvorbeugung 0221-89920”), sowie auf Maßnahmen der
bereits zitierten DHS (so./su.).
Es wurde mit dieser veränderten
Herangehensweise ein Weg eingeschlagen, der als unbedingt positiv angesehen
werden kann. Zu ergänzen ist jedoch zwingend, dass der mögliche und gravierende
suchtbegünstigende Faktor “ein Elternteil ist Alkoholiker” dabei auf keinen
Fall aus den Augen zu verlieren und stets zu prüfen ist!
Der Bewusstseinswandel ist
andererseits aber sicherlich noch nicht überall grundsätzlich vollzogen und
daher weiter zu fördern.
Diesbezüglich soll nun eine recht
aktuelle (April 1997), offizielle Verlautbarung des “Presse- und
Informationsamtes der Bundesregierung” (PIB) zitiert und entsprechend
kommentiert werden:
“Die 1990 unter der
Schirmherrschaft des Bundeskanzlers und mit Unterstützung des Deutschen
Fußball-Bundes gestartete Aktion “Keine Macht den Drogen” wird aufgrund ihrer
großen Akzeptanz fortgeführt. Inzwischen beteiligen sich auch andere
Sportverbände sowie zahlreiche Prominente an dieser Initiative, die 1994
hinsichtlich Bekanntheitsgrad, Verständnis, Akzeptanz, Relevanz und Verhaltenskonsequenzen
intensiv geprüft wurde. Die repräsentative Mehrthemenbefragung von 5005
Personen aus der deutschen Wohnbevölkerung im Alter von 16 bis 69 Jahren ergab,
dass die Aktion “Keine Macht den Drogen” sehr bekannt ist und überwiegend
positiv bewertet wird.
Eine wichtige Zielgruppe sind
Mitarbeiter aus der Jugendarbeit und Lehrer. Im Rahmen der Aktionstage
,,Bewusster leben” wurden in den letzten Jahren spezielle Seminare für diese
Zielgruppen in den neuen Ländern angeboten. Außerdem wurde ein Fortbildungsangebot
für Jugend- und Übungsleiter von Sportverbänden in Kooperation mit dem
Deutschen Sportbund entwickelt. Auch hier kommt der Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen große Bedeutung zu. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz schreibt den
Jugendämtern ein umfassendes Beratungsangebot vor, um Kinder und Jugendliche
präventiv-beratend zu unterstützen und jungen Drogenkonsumenten einen Ausweg
aus ihrer Suchtkrankheit zu weisen Die Kultus- ministerkonferenz
hat zur ,,Sucht- und Drogenprävention in der Schule” (Beschluss vom 03.07.1990)
eine eigene Empfehlung verabschiedet, die richtungsweisend für die weiteren
Aktivitäten der Länder geworden ist. Danach zielt schulische Suchtprävention
auf
· die totale Abstinenz im Hinblick
auf illegale Drogen,
· einen selbstkontrollierten Umgang
mit legalen Suchtmitteln (z. B. Alkohol,
Tabakerzeugnisse) mit dem Ziel weitgehender Abstinenz,
· den bestimmungsgemäßen Gebrauch von
Medikamenten.
Die Lehrpläne der Länder geben konkrete
Hinweise zur Behandlung des Themas in den Schulen. Die besonderen Ziele der
Suchtprävention verlangen eine differenzierte Auseinandersetzung mit der
Problematik. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Drogen wird
hauptsächlich in den Fächern Biologie; Chemie und Erdkunde durchgeführt.
Die Umsetzung allgemeiner Ziele der
Suchtvorbeugung, wie z. B.
· Förderung der Ich-Stabilität,
· Umgang mit Konfliktsituationen,
· Erkennen eigener Stärken und
Schwächen,
· Freude am Leben,
ist Aufgabe aller Lehrerinnen und
Lehrer. Sie erfolgt alters- und problementsprechend, besonders in Fächern in
denen Sinnfragen und Fragen der Lebensgestaltung eine Rolle spielen. Als wenig
wirksam wird die punktuelle Behandlung dieses Themas gesehen. Fächerübergreifende Unterrichtsgestaltungen, handlungs- und
erfahrungsorientierte Arbeitsformen werden besonders empfohlen. In einigen
Ländern benennen die einzelnen Schulen eine Beraterin / einen Berater für
Suchtvorbeugung, um die schulischen Maßnahmen zur Suchtprävention zu
unterstützen.” (PIB,1997,S.18/19)
Hierzu sind aus Sicht des Verfassers einige kritische Anmerkungen zu
machen:
-Ohne jemandem politisch oder
menschlich zu Nahe treten zu wollen, scheint es keine
glückliche Wahl, eine Person als Schirmherr einzusetzen, die ganz
offensichtlich seit vielen Jahren an Übergewicht leidet (Bundeskanzler Helmut
Kohl). Ein sich in Richtung Ess-Sucht bewegender Umgang mit Nahrung scheint
hier nämlich keineswegs ausschließbar.
-Zur “Unterstützung des Deutschen
Fußball-Bundes” ist zu sagen, dass die -zumindest im Leistungssport
vorliegende- Fixierung auf “Sieg oder Niederlage”, auf Höchstleistungen, etc.
sicherlich genauso Bedenken weckt wie Reminiszenzen an Bandenwerbung für
Alkoholika, an “Horden” betrunkener “hooligans” und
an diverse Doping-Skandale.
-Die “intensive Prüfung” der
Akzeptanz der Aktion “Keine Macht den Drogen” ergab, dass diese “sehr bekannt
ist und überwiegend positiv bewertet wird.” Nun ist eine Stichprobe von 5005
Personen zwar einigermaßen repräsentativ (eine Zahl höher 10 000 wäre es
allerdings noch mehr gewesen), es ist jedoch nicht einsehbar, dass -anscheinend
ausschließlich- aus diesem Grund eine solch` teure Maßnahme fortgeführt wird.
Wesentlich wichtiger wäre doch wohl eine Prüfung von Effektivität und Effizienz
einer derartigen “Veranstaltung” gewesen, d.h. eine Kontrolle der präventiven
Wirksamkeit! (Zwar existiert eine Fundstelle, in der von
“Verhaltenskonsequenzen” die Rede ist, nähere Angaben finden sich jedoch hierzu
nicht.)
-Als Ziel schulischer
Suchtprävention wird u.a. angegeben:
--die totale
Abstinenz im Hinblick auf illegale Drogen,
--ein selbstkontrollierter
Umgang mit legalen Suchtmitteln (z. B. Alkohol,...) mit dem Ziel
weitgehender Abstinenz,...
Stellt man pointiert die Schäden
und Spätfolgen sowie das Suchtpotential der legalen Droge Alkohol (Bier, Wein,
aber auch “Schnaps” und Rum) und der illegalen Droge Marihuana einander
gegenüber, kann die angegebene Ausdifferenzierung der Ziele nicht nachvollzogen
und nur als grob willkürlich bezeichnet werden.
-Weiterhin findet sich folgender
Satz: “Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Drogen wird hauptsächlich
in den Fächern Biologie; Chemie und Erdkunde durchgeführt.” (Unterstreichung
vom Verfasser). Zwar mag für einige Menschen die Strukturformel der Droge die
sie missbrauchen nicht uninteressant sein und ähnliches gilt wohl auch für das
Wissen über die Herkunftsländer des “Stöffchens”...
Dies jedoch als den “hauptsächlichen” Ort der Auseinandersetzung mit Drogen zu
benennen, scheint in präventiver Hinsicht recht unangemessen.
Anderen Aussagen (etwa der
Benennung der allgemeinen Ziele der Suchtvorbeugung und der Feststellung, dass
punktuelle Aktionen wenig wirksam sind) ist dagegen ohne weiteres zuzustimmen.
Diese exemplarische
Auseinandersetzung kann sicherlich zeigen, dass die Weiterentwicklung
präventiver Ansätze noch an keinem (auch nur vorläufigem) Endpunkt angekommen
ist und des stetigen Bemühens um Verbesserungen bedarf.
An dieser Stelle jedoch soll das
Thema abgeschlossen werden, wobei sich gewisse Überschneidungen im folgenden
Abschnitt “Interventionen” naturgemäß nicht vermeiden lassen.
3.5 Interventionschancen/-Strategien
Wie bereits angekündigt soll es in diesem
Abschnitt darum gehen, wie “Schäden abzuwenden sind, die Kinder durch das Leben
in einer Alkoholikerfamilie erleiden können”, oder
-anders ausgedrückt- angesprochen werden sollen Interventionen mit präventiver
Intention, welche die Entwicklung des Kindes zu einem (sonderpädagogischem)
“Fall” zu verhindern versuchen (sofern es noch kein solcher ist).
Wie schon ausführlich dargelegt,
sind die Risiken für Kinder in einer solchen Familie hoch und die möglichen
Schäden vielfältiger Natur. "Alkoholembryopathie"
und "erhöhtes Suchtrisiko" sind hier zwei der möglichen Stichworte.
In Bezug auf diese Teilmenge der entsprechenden Gefahren lassen sich gezielte
Strategien finden, wobei die Zielgruppe hier andererseits aber oft
unspezifisch ist. Konkretisiert heißt das:
1. Über die Gefahren körperlicher Schädigungen und Missbildungen durch
Alkoholgenuss in der Schwangerschaft kann und muss u.a. durch Kinder-/Ärzte und
Mitarbeiter (sonder-) pädagogischer Einrichtungen informiert werden. Dies kann
durch Info-Blätter, Broschüren, Informationsveranstaltungen und insbesondere
durch persönliche Einzelgespräche geschehen.
Schwangerschaftsuntersuchungen,
bzw. Untersuchungstermine hinsichtlich der Kinder können bei Ärzten den
aktuellen Anlass zur Informationsvermittlung geben; in den Einrichtungen (etwa
solchen im offenen Bereich) ist an "Krabbelgruppen" und eben an die
Elternarbeit allgemein zu denken.
Zwar ist es so, dass in einem Teil
dieser Fälle ja bereits mindestens ein Kind geboren, bzw. die Schwangerschaft
schon fortgeschritten ist, dennoch sollte hier auf nichts verzichtet werden!
Schäden können evtl. minimiert werden, bzw. schon eingetretene besser
klassifiziert und (bei ehrlicher Mitarbeit der Mutter) besser behandelt werden.
Besonders ist auch daran zu denken, dass ja oftmals später noch weitere Kinder
(sei es gewollt oder ungewollt) geboren werden könnten.
2. Suchtgefahren für die Kinder werden mittlerweile doch von relativ vielen
Eltern erkannt. Oftmals liegt der aktuelle Bezug hier zwar auf Drogen, d.h. bei
illegalen Substanzen wie Haschisch, Kokain, Heroin und Ecstasy, trotzdem bietet
sich hier ein wertvoller Ansatzpunkt für sinnvolle Interventionen. Sowohl
in Einzelgesprächen, als auch bei größeren Veranstaltungen, wie Elternabenden
usw. kann die Gefährdung der Kinder durch illegale Drogen sozusagen als
"Aufhänger" genutzt werden. Der nächste Schritt in diesem
Zusammenhang ist es dann, die statistische bzw. quantitative Relation zu
nennen: Alkoholismus ist der bei weitem größere Faktor und von daher quasi als der
"Normalfall" einer möglichen Suchtentwicklung anzunehmen!
Von hier aus bleibt dann
weiterzuleiten auf die Rolle der Eltern. Ihre Vorbild-Funktion muss
umfassend, gezielt und deutlich thematisiert werden. In relativ allgemeiner
Form lässt sich nun ein "Informationspaket" über Alkoholgefahren, den
Verlauf der Krankheit Alkoholismus, entsprechendes fehlgehendes
Partnerverhalten etc. "anhängen". Die Erläuterung wirklich
hilfreichen Verhaltens, konkreter möglicher Schritte und besonders (!) die
Nennung von regionalen Adressen, Ansprechpartnern, Telefonnummern, usw. muss sich zwingend anschließen.
Werden die beschriebenen Maßnahmen
in qualitativ und quantitativ ausreichender Weise durchgeführt, so kann im
günstigen Falle ein bewussterer und verantwortungsvollerer Umgang der Eltern
mit Alkohol erreicht werden.
Auf der Basis des weiter oben
geschilderten Grundwissens muss allerdings eines vollkommen klar sein:
derartige Aktionen erreichen nur eine bestimmte Teilgruppe der Eltern, nämlich
diejenigen, die ohnehin nicht oder in relativ geringer Gefahr sind Alkoholmißbrauch zu üben, bzw. abhängig zu werden (maximal
zu denken wäre an die beginnende Prodromal-Phase / leichte Formen
des Alpha- und Beta-Typus). Es handelt sich bei den geschilderten
Vorgehensweisen letzten Endes um (in Bezug auf die Eltern) primärpräventive
Maßnahmen, die hinsichtlich möglicher (zukünftiger) Schädigungen des Kindes
intervenieren (also “sich einmischen”) sollen.
Liegen jedoch Hinweise auf eine
bereits manifeste Suchtkrankheit vor, ist sicherlich (zusätzlich) anders zu
verfahren. Hierzu wird später näher Stellung genommen.
Zunächst soll nämlich noch
verwiesen werden auf eine weitere mögliche Strategie von Prävention und
Intervention, nämlich die Öffentlichkeitsarbeit. Hier ist zum Teil ein durchaus
direkterer und offensiverer Ansatz möglich. Gefahren und mögliche Folgen für
die Kinder können hier ohne zu große Rücksichtnahme dargestellt werden, da die
Zielgruppe eine unspezifische ist. Konkret bedeutet dies, dass in eventuell
existierenden, internen Zeitungen (Schülerzeitungen, “Haus-Info”, etc.), in der
örtlichen Tagespresse, bei (themenbezogenen) Elternabenden, usw. über die
Krankheit Alkoholismus, ihre Folgen für den Betroffenen und seine Angehörigen
und insbesondere über die Gefahren für die Kinder, berichtet werden kann.
Anlaufstellen für Rat und Hilfe
sollten dabei natürlich ebenfalls genannt werden. Außer an Zeitungen, u.ä. wäre auch an eine diesbezügliche Zusammenarbeit mit
regionalen Fernseh- und Radiosendern zu denken (dies wurde z.B. vom Verfasser
in Bezug auf Prävention bereits erfolgreich praktiziert Ä).
Die Möglichkeit in dieser Art tätig
zu werden, besteht sicher nicht für alle (Arten von) Einrichtungen
(institutionelle Vorgaben, gesetzliche Einschränkungen, u.ä.).
Soweit machbar sollte sie aber genutzt werden, ggf. kann auch bei Vorgesetzten,
dem übergeordneten Träger, u.ä. darauf hingewirkt
werden, dass von dieser Seite her an die Öffentlichkeit getreten wird.
Bevor nun auf personenspezifische
Interventionschancen eingegangen wird, soll noch einmal Meyer zitiert werden,
der ein praktisches Beispiel dafür anführt, wie verschiedene Präventionsformen
konstruktiv “mischbar” sind (hier sind es primärpräventive Ansätze, die sich an
Kinder und Eltern richten):
3.5.1 Der alkoholkranke Elternteil
Ein Ansatzpunkt von dem aus zugunsten
von Kindern aus Alkoholikerfamilien interveniert
werden kann, ist der Alkoholiker selbst. Ist man über die Ursachen, den Ablauf
und die Folgeerscheinungen der Krankheit hinreichend informiert, besteht eine
-wenn auch nicht allzu große- Chance, dem Abhängigen erfolgreich Hilfe
anzubieten. Wichtig werden können hier aber Detailkenntnisse über das
Problemfeld, d.h. die Phasen des Alkoholismus, die verschiedenen
Alkoholiker-Typen, usw. Diese sollten dem Mitarbeiter sonder-/ pädagogischer
Einrichtungen demnach präsent sein.
Tritt nun der entsprechende
Elternteil tatsächlich häufig genug in der Einrichtung in Erscheinung, lässt
sich folgende Strategie empfehlen:
1. Vorsichtig, aber zügig versuchen ein Vertrauensverhältnis aufzubauen.
2. Führen eines gezielten und gut
vorbereiteten Gespräches (ggf. auch mehrerer Gespräche).
Im Verlauf dieses Gespräches können
dem Betroffenen offen verschiedene Beobachtungen und Erlebnisse geschildert
werden, die deutlich auf sein Alkoholproblem hinweisen. Konkrete Fakten und
Details sind jeweils "ohne Zorn und Eifer", bzw. ohne unnützes
Moralisieren zu benennen. Hierdurch werden Möglichkeiten des Ausweichens und
Verharmlosens, sowie von Trotzreaktionen deutlich reduziert.
Um derartiges möglichst gut leisten
zu können (und auch aus weiteren Gründen) sollte das Gespräch von zwei
Mitarbeitern / Fachleuten geführt werden. Die Beteiligung von mehr als zwei
Personen ist jedoch wiederum nicht empfehlenswert, da sonst eine zu große
"Übermacht" entsteht, bzw. sich der Eindruck eines Tribunals
aufdrängen kann. Auf einen geschützten Raum -in jeglicher Hinsicht- (räumlich,
zeitlich, störungsfrei, etc.) ist unbedingt zu achten. Mögliche Verläufe des
Gesprächs sollten zuvor überlegt werden. Selbst ein regelrechtes vorheriges
Durchspielen der Begegnung (Rollenspiel) mit dem zweiten Mitarbeiter wäre
denkbar.
Ähnliches gilt auch für die
vorstellbaren Ergebnisse dieses Gespräches, das bedeutet es sind sich im vorhinein Antworten auf die Frage zu geben: “Was werden
unsere Konsequenzen sein, wenn.....?” Für den Fall,
dass das Gespräch positiv verläuft, sollten konkrete Vorschläge, Adressen und
geeignetes Informationsmaterial bereit gehalten werden.
Theoretische Hilfestellungen für
die Vorbereitung und Gestaltung der Situation lassen sich im Bereich der
Ratgeber für Mitarbeitergespräche (“Führungskraft konfrontiert mit
Alkoholproblem”) finden (cf. z.B.: Lenfers, H.;
1993). Für einige Teile des Gespräches können auch Elemente der Klientenzentrierten Gesprächsführung nach Rogers hilfreich
sein (cf. z.B. Rechtien,W.;
1988, S.122 folgende).
Da der Betroffene im Zeitverlauf
zunehmend zum Ausweichen und zur Isolation neigt, sieht der Verfasser wohl
gewisse Chancen dafür, dass an dieser Stelle zum Wohle des Kindes eingegriffen
werden kann, hält diese allerdings leider für nicht sehr groß. Dennoch sollte
diese Art des Vorgehens stets mit in Betracht gezogen werden. Oft genug bietet
sie (bedauerlicherweise) den einzigen zunächst ersichtlichen und evtl.
weiterführenden Anknüpfungspunkt. Dies kann sich ergeben, wenn der andere
(nicht betroffene) Elternteil dauerhaft nicht in Erscheinung tritt, häufiger
noch, wenn der Alkoholkranke allein erziehend ist.
Ein weiterer Grund spricht dafür,
diesen Schritt als erstes zu versuchen: bei allen Problemen und Risiken, die
der Süchtige ursächlich hervorruft, darf doch nicht vergessen werden, dass er
ein zwar kranker, aber dennoch vollwertiger Mensch ist. Als solcher besitzt er
eine ihm eigene Würde, die ihm auch zu belassen ist! Anders ausgedrückt: es
geht hauptsächlich um ihn, den Kranken, daher sollte man ihm auch die Ehre
antun, ihn als erstes auf sein Problem anzusprechen und ihm damit die Chance zu
einer positiven Reaktion zu geben.
Wenn die Intervention gelingt, und
der Kranke (sofort oder auch erst nach mehreren Gesprächen!) bereit ist, Hilfe
anzunehmen, ist für das Kind ein wichtiger positiver Schritt getan: mit einer
Wahrscheinlichkeit von etwa 50% wird in seiner Familie mittelfristig kein
aktiver Alkoholiker mehr leben -sondern ein “Trockener”. (50% = etwa der durchschnittliche
Therapieerfolg)
Bestehen seitens der jeweiligen
Einrichtung keine Kontakte zum Süchtigen, jedoch solche zum nicht abhängigen
Elternteil, bieten sich i.d.R. durchaus noch größere Interventionschancen als
in Bezug auf den Alkoholiker selbst. Hiervon wird nun die Rede sein.
Der Partner des Alkoholkranken ist
in einer wenig beneidenswerten Lage. Neben der Verantwortung für (mindestens)
ein Kind muss er täglich den Alltag des Süchtigen mittragen. Über die damit
verbundenen Belastungen braucht hier nichts weiter berichtet zu werden, dies
ist weiter oben bereits geschehen.
Wichtig ist aber zu realisieren,
dass in praktisch allen Fällen, in denen keine schnelle Trennung erfolgt, ein
zunehmend co-alkoholisches Verhalten auftritt und
sich verfestigt. Dieses Verhaltensmuster zeigt eigene, ausgeprägte Symptome
(s.o.), die im Umgang mit diesen Personen beachtet werden müssen. Auch hier
läuft oft eine phasenhafte Entwicklung ab, die konkrete Person ist demnach
vorsichtig in dieses Ablaufschema einzuordnen.
Für den Mitarbeiter (sonder-)
pädagogischer Einrichtungen / Institutionen bietet der nicht-abhängige
Elternteil einen Ansatzpunkt, von dem aus er für das Wohl des Kindes tätig
werden kann.
Als mögliche Ziele derart
ausgerichteter Intervention scheinen grundsätzlich drei Perspektiven sinnvoll:
1. Herantragen von konkreten Hilfsangeboten an den Suchtkranken über den (oft
sehr sinnvollen) Umweg über die dritte Person.
2. Bessere Information dieses nicht abhängigen Partners über die Krankheit
“Alkoholismus” (Typen, Phasen, Folgen, Schäden, etc.) und Nennung von
regionalen Hilfsangeboten für Angehörige (Al-Anon,
andere Selbsthilfegruppen, spezielle Beratungsstellen, evtl. Ärzte).
3. Hilfe bei der Vorbereitung (und in Maßen) der Durchführung einer
räumlichen Trennung vom Alkoholiker (Auszug, temporärer “Hinauswurf” des
Kranken, Vermittlung des Kindes in ein Heim oder eine Pflegefamilie).
Diesen Ziele kann z.T. parallel, sich zeitlich überschneidend, oder auch
chronologisch aufeinander folgend nachgegangen werden, je nach individuellem
Fall, bzw. spezifischer Fallentwicklung.
Hat sich bezüglich eines bestimmten
Kindes ein begründeter Verdacht auf eine Alkoholikerfamilie
ergeben und ist der Betroffene selbst entweder nicht greifbar / erreichbar,
bzw. ist eine auf ihn bezogene Intervention bereits einmal fehlgeschlagen, ist
demnach der Ansatzpunkt für die Mitarbeiter der andere Elternteil. Um ihn,
ausgerichtet auf die erwähnten Ziele, in sinnvoller Weise erreichen zu können,
sind gewisse Strategien erforderlich. Diese sind teilweise den Strategien
ähnlich, die auch hinsichtlich des Betroffenen selbst sinnvoll scheinen:
1. Entsprechendes Wissen (über Alkoholismus, insbesondere aber über Co-abhängigkeit) muss vorhanden sein, bzw. sich verschafft
werden.
2. Sofern noch nicht geschehen (und wenn hinsichtlich des vermuteten
Gefährdungspotentials für das Kind noch zeitlich statthaft) muss ein
Vertrauensverhältnis geschaffen oder intensiviert werden.
3. Wie schon weiter oben unter dem Stichwort “Erkennen gefährdeter Kinder”
geschildert, sollte nun ein gut vorbereitetes Gespräch im geschützten Raum
stattfinden. Diese Begegnung kann zum einen dazu dienen, die Vermutung, dass in
der Familie des Kindes ein Alkoholiker lebt, zu bestätigen, zum anderen können
in diesem Gespräch bereits Informationen gegeben und Hilfen angeboten werden.
Die möglichen Zielrichtungen dieser Intervention wurden bereits angesprochen.
Sollte der Co-abhängige (noch)
nicht fähig sein zu dem Problem zu stehen, ist er auf einfühlsame Weise mit den
Tatsachen zu konfrontieren, ohne moralische Verurteilung, ohne
Schuldzuweisungen, etc. Auch hier empfiehlt es sich sehr, ganz konkrete Fakten,
Beobachtungen und schließlich Befürchtungen vorzubringen! Nur zu leicht lassen
sich nämlich allgemeine “Vermutungen”, “Eindrücke”, u.ä.
bagatellisieren und verharmlosen.
Sobald die Krankheit des Partners
eingestanden werden kann, bzw. wird, ist wieder der Rückgriff auf die Klientenzentrierte Gesprächsführung hilfreich, hier kann
sich der Co-abhängige erst einmal einiges “von der Seele reden”. Kein auch nur
grober Überblick über diese Art der Führung von Gesprächen kann hier gegeben
werden, dies würde den vorgegebenen Rahmen in mehrfacher Hinsicht sprengen, auf
entsprechende Fachliteratur und Weiterbildungs- angebote
ist deshalb zu verweisen. Dennoch sollen, quasi als Illustration, die drei
empfohlenen Grundhaltungen (bzw. Methoden) des “Gesprächsführers” genannt sein:
1) Positive Wertschätzung und emotionale Wärme
2) Verbalisierung emotionaler Erlebnisinhalte/Verstehen (“Spiegelung”)
3) Echtheit und Ehrlichkeit (Selbstkongruenz)
(cf. u.a.
Rechtien,W.;1988,S.122 folgende/S.174 folgende).
Gelingt es auf diesem Wege dem
Angehörigen reale Hilfen zu vermitteln, können sich -nach einer Reihe von
Gesprächen und in Zusammenwirken mit Anderen- echte Verbesserungen für das
betroffene Kind ergeben. Denn wenn der Alkoholiker auf diesem “Umweg” in eine
(wie auch immer geartete) Therapie vermittelt werden kann, oder wenn sich der mitbetroffene Elternteil zusammen mit dem Kind zu einer
(vorübergehenden) räumlichen Trennung entschließt, ist bereits viel gewonnen:
akute Krisensituationen werden vermieden und mittelfristige Perspektiven für
eine “trockene Familie” tun sich auf.
Den dritten möglichen Ansatzpunkt
für positives Wirken schließlich bietet das Kind selbst und zwar in mehrfacher
Hinsicht. Dies soll im nächsten Abschnitt näher erläutert werden.
Einen Einstieg in das Thema gibt
ein Zitat von Bertling, in dem anhand des Feldes
“Schule” geschildert wird, dass und warum es für den Lehrer wichtig ist, sich
mit dem Thema “Alkoholikerfamilien”
auseinanderzusetzen:
“Auswirkungen des Lehrerverhaltens auf
die mitbetroffenen Kinder alkoholkranker Eltern ...
Der Lehrer kann mit seiner Persönlichkeit und seinem Verhalten großen Einfluss
auf die Sozialisation und Schulleistungen aller Kinder und damit auch der
Kinder aus Alkoholikerfamilien nehmen. Schüler ...,
die aufgrund fehlender oder unzureichender Identifikationsmöglichkeiten in der
Familie stärker den Lehrer als Identifikationsobjekt wahrnehmen und benötigen,
werden zwangsläufig der Person des Lehrers und seinem Verhalten ihnen gegenüber
eine ganz besondere Bedeutung zumessen. ... Beim Lehrer selbst erfordern diese
Erwartungen ein hohes Maß an Sensibilität und gleichzeitig eine entsprechende
Haltung dem jeweiligen Schüler gegenüber. ... Von daher ist es für den Lehrer
besonders wichtig, aus dem Verhalten seiner Schüler die richtige soziale
Indikation zu schlussfolgern, um sich dann beispielsweise über einen Schüler
aus einer Alkoholikerfamilie sachkundig zu machen und
ihm eine seiner Situation angemessene Aufmerksamkeit zukommen zu lassen. ...
Sich über die physischen und psychischen Belastungen der mitbetroffenen
Kinder alkoholkranker Eltern zu informieren, die sich je nach dem
Krankheitsbild und dem daraus resultierenden Verhalten des alkoholkranken
Elternteils unterschiedlich ausprägen, ist für den Kontakt zwischen dem Lehrer
und dem mitbetroffenen Kind von Vorteil, .... Ist der
Lehrer über die häusliche Situation des speziellen Schülers und deren
Auswirkungen nicht informiert, führt dieses Unwissen möglicherweise zu
unangemessenen Sanktionsmaßnahmen gegenüber den Verhaltensauffälligkeiten,
wobei die eigentliche Ursache dafür (Kind eines Alkoholikers zu sein) jedoch
nicht wahrgenommen wird. Die Folge hieraus kann ein Abfall in den
Schulleistungen sein, der Frustrationen verursacht, die ihrerseits wiederum ein
Absinken der Motivation bewirken können, welche unter Umständen in völliger
Resignation endet. Der ‘Teufelskreis’ wäre damit perfekt.” (Bertling,
A.A., 1993, S.137/138)
Zwar ist hier speziell der Bereich
“Schule” angesprochen, die meisten Erkenntnisse und Feststellungen lassen sich
nach Ansicht des Verfassers aber durchaus auf viele andere Einrichtungen und
Institutionen übertragen, sei es im Bereich der Offenen Arbeit, auf
Kindergärten / Horte, usw. Einzig der Faktor der “Schulleistungen” / Noten, u.ä. taucht in diesen anderen Feldern im engeren Sinne
natürlich nicht direkt auf. Gut hervorgehoben wird in diesem Zitat, wie wichtig
das Vorliegen entsprechenden Wissens ist, d.h. es muss bekannt sein, in welcher
Situation sich das Kind wirklich befindet. Vorschläge für direkte
Interventionen finden sich bei Bertling an dieser
Stelle jedoch noch nicht.
Der Verfasser scheinen in Bezug auf
das Kind verschiedene Maßnahmen / Interventionen sinnvoll, bzw. möglich. Diese
sollen zunächst in der Übersicht als Stichworte dargestellt werden und
anschließend näher erläutert werden. Folgenden -auch kombinierbare-
Möglichkeiten bestehen:
-Wissen (schaffen)
-Erhöhte Aufmerksamkeit und
fokussierte Wahrnehmung
-Gezieltes reagieren und eingehen
auf das Rollenverhalten des Kindes
-Gesprächsangebote, Information,
Beratung und Begleitung
-Notfalls (Einleiten der) Inobhutnahme/Herausnahme des Kindes.
Wissen (schaffen)
Dies ist natürlich keine
Intervention im eigentlichen Sinne, sondern eine Voraussetzung für sinnvolles Eingreifen
und Vermitteln. Der Vollständigkeit halber soll aber auch an dieser Stelle auf
diese wichtige Basis des Handelns hingewiesen werden. Neben der Information
über Sucht und Co-abhängigkeit muss hier zwingend auf
die neueren Forschungsergebnisse und Praxiserfahrungen über “Kinder aus Alkoholikerfamilien” zugegriffen werden. Eben weil diese
z.T. noch jüngeren Datums sind, ist es besonders wichtig, dieses Wissen
fortlaufend zu aktualisieren.
Erhöhte Aufmerksamkeit und
fokussierte Wahrnehmung
Auch diese Maßnahme ist wohl noch
keine aktive Intervention im engeren Sinne und eher als
interventionsvorbereitend einzustufen. Sie kann jedoch durchaus schon übergehen
in eine Intensivierung des Vertrauensverhältnisses zu dem betroffenen Kind,
bzw. mit dem Aufbau / Ausbau desselben parallel laufen. Eine erhöhte
Aufmerksamkeit und eine gezieltere Wahrnehmung bezüglich des Kindes
empfiehlt sich besonders dann, wenn Kontakte zum Alkoholiker selbst oder dem
anderen Elternteil noch nicht aufgenommen wurden, bzw. wenn diese (vorerst)
noch keine grundlegende Besserung der Situation in Aussicht stellen. Hier kann
im Auge behalten werden, wie das Kind mit der bestehenden Konstellation
(innerlich) umgeht und welche Art von Schäden sich bei ihm andeuteten
oder verschlechtern. Ein gezielteres “darauf eingehen” wird so möglich.
Weiterhin lässt sich so “im Auge behalten”, ob sich dramatische Zuspitzungen
der häuslichen Probleme abzeichnen, was wiederum Kriseninterventionen nötig
machen kann.
Verschiedene theoretische und
praktische Hilfsmittel stehen für dieses Unternehmen zur Verfügung. Sie lehnen
sich an die schon oben beschriebenen Mittel zur Identifikation von Kindern aus Alkoholikerfamilien an (z.B. Stichworttagebuch führen,
Äußerungen anderer Kinder beachten, u.ä.). In beiden
Fällen kann auch -bei Bedarf- auf verschiedene psychologische
Beobachtungstechniken zurückgegriffen werden (strukturierte direkte
Beobachtung, nicht-/ teilnehmende Beobachtung, etc.).
(Siehe hierzu: Innerhofer,P.;
“4001 Verhaltensbeobachtung und Verhaltensanalyse”; FU/GH Hagen, 1984,
insbesondere S. 45 - 51; sowie Fliegel, S.; Heyden,
T.; “03289 Verhaltens-therapeutische Diagnostik” FU/GH Hagen,1992, z.B.
S.41-54).
Gezieltes reagieren und eingehen
auf das Rollenverhalten des Kindes
Am Anfang dieses Prozesses steht
die schon erwähnte Schaffung oder Intensivierung des Vertrauensverhältnisses zu
dem speziellen Kind. Ist dieses gegeben, bzw. ausreichend geschaffen worden,
sollte gezielt auf das individuelle Rollenverhalten eingegangen werden. Rollen
an sich sind nichts negatives, wir alle spielen sie tagtäglich in mehrfacher
Hinsicht (vergl. DAHRENDORF, et.al.). Eine Rolle kann jedoch, wird sie
überwiegend aus einer permanenten Notsituation heraus und dazu noch völlig
unfreiwillig übernommen, auch sehr negative Auswirkungen haben und später zu
Folgeschäden führen (siehe obiges Schema von Wegschneider-Cruse,
1985).
Rollen lassen sich (in
Übereinstimmung mit MEAD) definieren als “stetige, einzelnen Personen
zugeschriebene und von diesen übernommene soziale Verhaltensweisen und
Deutungsmuster”, bzw. als Zuschreibungen, die durch Interaktion mit
signifikanten, definitionsmächtigen Personen erfolgen. Das bedeutet auch, dass
diese Rollen nicht unveränderlich sind, dass Fixierungen abgebaut und allzu
starre Ausrichtungen “aufgeweicht” werden können. Der Held muss nicht
immer heldenhaft sein, er darf auch Schwäche(n) zeigen, darf weinen und darf
Spaß empfinden. Dem Sündenbock lässt sich trotz seiner Feindseligkeit freundlich
gegenübertreten, zwar muss er für seine Verfehlungen auch weiterhin die
Verantwortung übernehmen, aber ihm lässt sich auch Aufmerksamkeit widmen, wenn
er einmal nichts “anstellt”. Das Verlorene Kind muss bemerkt
werden, es kann in die Gruppe integriert werden, Ermutigungen können es zu
Aktivitäten motivieren. Das Maskottchen schließlich sollte nicht zu sehr
in seinen Scherzen bestärkt werden, ernsthafte Beschäftigungen und
Gespräche müssen an diesen “Clown” herangetragen werden, etc. Allen diesen
Kindern sollte das Erleben von kontrollierbaren Situationen möglich gemacht
werden, sie müssen wieder ein eigenes “Fähig-sein” erfahren und echte
Handlungskompetenzen erwerben können. Ziel ist sinnvollerweise immer, ein positve(re)s Selbstbild bei Ihnen
zu fördern und zu schaffen.
Wird gezielt, intensiv und versehen
mit ausreichendem Hintergrundwissen auf die Rollen der Kinder aus Alkoholikerfamilien reagiert, kann viel Gutes erreicht
werden. Eine kontinuierliche diesbezügliche Arbeit kann ihnen helfen
konstruktiver und flexibler zu leben und zu überleben.
Mancherlei ist hierbei zu beachten.
Einige Kinder spielen mehrere dieser unguten Rollen gleichzeitig, bzw.
alternierend oder wechseln im Zeitverlauf von der einen zu einer anderen (im
Endeffekt ebenso wenig tauglichen) Überlebensstrategie. Wahl und Intensität
einer Rolle können unbewusst durch die Stellung des Kindes in der
Geschwisterreihe beeinflusst sein, so kann also die Geburt eines neuen
Geschwisterkindes oder der Weggang z.B. des älteren Bruders aus der Familie
Verhaltensverschiebungen generieren.
Ausgearbeitete Vorschläge für die
je nach eingenommener Rolle unterschiedlich zu gestaltenden
Verhaltensstrategien des Pädagogen zu machen, ist an dieser Stelle u.a. aus
Platzgründen nicht möglich, aber wohl auch nicht unbedingt erforderlich. Der
(Sonder-) Pädagoge ist eine hochqualifizierte Fachkraft, dem die eigenständige
Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Handlungspläne durchaus möglich
ist.
Schon an dieser Stelle sei darauf
hingewiesen, dass die hier vorgeschlagenen Maßnahmen stets nur eingebettet in
weitere Versuche, die Situation der Familie grundsätzlich zu verbessern,
durchgeführt werden sollten. Bliebe es nämlich rein und ausschließlich bei
diesem Ansatzpunkt, wäre die vorgeschlagene konstruktive Arbeit mit den
“Not-Rollen” der Kinder ein reines “Herumkurieren” an
Symptomen, zu viele Risiken würden unverändert bestehen bleiben.
Gesprächsangebote, Information,
Beratung und Begleitung
Das Alter des Kindes determiniert
in mancher Hinsicht die Art der Hilfe die ihm gegeben, bzw. angeboten werden
kann und stellt damit eine diesbezüglich intervenierende Variable dar.
Dies wird u.a. dann deutlich, wenn
es um Information, Beratung und Hilfen außerhalb der eigenen Einrichtung geht.
Ist das Kind noch jünger, werden in Bezug auf Hilfen wohl eher Faktoren wie das
eben geschilderte “konstruktive Arbeiten mit den Rollen” und indirekte
Interventionen (über den Alkoholiker / den anderen Elternteil) im Vordergrund
stehen müssen. Der Verfasser hält aus seiner Erfahrung heraus ab einem Lebensalter
von ca. 10 Jahren (je nach Reife, etc.) auch direktere Interventionen für
möglich. So kann dem Kind klar gesagt werden, dass man -soweit irgend möglich-
jederzeit für hilfreiche Gespräche in geschütztem Raum zur Verfügung steht. Es
kann auch in altersgerechter Form über die Krankheit Alkoholismus sachlich
informiert werden, was für das Kind mehr Verständnis und auch Trost bedeuten
kann. Die intellektuellen Fähigkeiten des Kindes sollten an diesem Punkt nicht
unterschätzt werden!
Wie weit das Gesprächsangebot an
das Kind geht, muss sicherlich jeder Pädagoge zunächst einmal “mit sich selbst
ausmachen”, bzw. im Team und mit Fachleuten eine Entscheidung hierüber finden. Alkoholikerfamilien stellen eine “kritische Masse” dar,
krisenhafte Zuspitzungen (gewalttätiger Streit, Misshandlungen, ...) sind nie
ganz auszuschließen und halten sich nicht an die Öffnungszeiten
pädagogischer Institutionen. So bleibt -wie gesagt- zu entscheiden, ob und
welcher Mitarbeiter dem Kind seine private Telefonnummer / Adresse ausnahmsweise
zur Verfügung stellt. Diese Frage ist eine durchaus heikle, sie soll hier nicht
abschließend beantwortet werden.
Im Bereich “Information / Beratung”
ist es auch möglich dem Kind andere, externe Stellen zu nennen. Ein Beispiel
hierfür sind so genannte “Sorgentelefone”, die “Nummer gegen Kummer”, u.ä. Unter -teils bundesweit- eingerichteten Rufnummern
können sich (ältere) Kinder und Jugendliche (wenn gewünscht anonym) über
verschiedenste Nöte aussprechen. Inwiefern diese Angebote genutzt werden, entzieht
sich der Kenntnis des Verfassers, jedoch sollte sicher jedes greifbare Angebot
(besonders wenn es wie dieses methodisch etwas anders ansetzt) auch tatsächlich
an die Kinder herangetragen werden. Je mehr Möglichkeiten Hilfe anzunehmen
geschaffen und bekannt gemacht werden (Methodenvielfalt) desto höher ist
mutmaßlich auch der Prozentsatz des Klientels, der
dann tatsächlich wirkliche Hilfe findet.
Im Bereich “Beratung / Begleitung”
ist u.a. an fachspezifische Beratungsstellen, an spezielle Dienste des Jugendamtes
(s.u.) und ähnliches zu denken. Älteren Kindern und Jugendlichen können diese
Stellen genannt werden (Namen, Sprechzeiten, Adresse und Telefonnummer aufschreiben)
und sie können (Stichwort “Schwellenangst”!) anfangs dorthin begleitet werden.
Eine äußerst begrüßenswerte
Institution in diesem Hilfebereich bilden die sog. “Alateen”.
Die prinzipiell bundesweit vertretenen Gruppen arbeitet
nach den Grundsätzen der Anonymen Alkoholiker und der Al-Anon.
Diese Einrichtung scheint dem
Verfasser so wichtig, dass er -ungeachtet der “Unwissenschaftlichkeit” dieser
Quelle- anhand eines Faltblattes der Organisation diese näher vorstellen
möchte:
“Alateen
ist: eine Gemeinschaft von jugendlichen Al-Anons,
etwa zwischen Zehn und Zwanzig, deren Leben durch das Trinken eines anderen
beeinträchtigt worden ist.
Aufgaben von Alateen:
Junge Leute kommen zusammen: um Erfahrung, Kraft und Hoffnung miteinander zu
teilen; um über ihre Schwierigkeiten zu reden; - um einen wirksamen Weg zu
finden, mit ihren Problemen fertigzuwerden; - um sich gegenseitig zu ermutigen;
- um miteinander die Prinzipien des Al-Anon Programms
verstehen zu lernen. ..... Sponsorschaft: Jede Alateen-Gruppe
braucht einen erfahrenen erwachsenen Al-Anon als
Sponsor. Der Sponsor nimmt aktiv an der Gruppe teil. Er gibt sein Wissen über
unsere Zwölf Schritte und Traditionen an die Gruppe weiter. Außerdem kann sich
jeder Alateen für einen persönlichen Sponsor
entscheiden; dieser Sponsor ist ein anderer Alateen
oder ein Al-Anon. Wo Alateens
sich treffen: Alateens treffen sich in Gemeinde- oder
Schulräumen oder an anderen geeigneten Orten (oft im selben Gebäude wie eine
Al- Anon Gruppe, jedoch in einem eigenen Raum).” (Al-Anon, Faltblatt Best.-Nr. 708 (P41), © 1984.)
Der Verfasser ist im Laufe seiner “Suchtkarriere”
relativ selten in engeren Kontakt mit den AA und Al-Anon gekommen und bevorzugt deren Ausrichtung auch eher
nicht (die Orientierung lag bei ihm mehr in Richtung “Blaues Kreuz” / “freie”
Gruppen). Erfahrungsgemäß leisten diese Gemeinschaften aber für sehr viele
Menschen außerordentlich positives. Darüber hinaus bietet wohl auch kaum eine
andere der großen Selbsthilfeorganisationen ähnliche Dienste an (einige
Ansätze, etwa des “Kreuzbund” sind zwar bekannt, diese sind aber bei weitem
nicht “flächendeckend”). Dennoch kann, je nach Region, eine Nachfrage natürlich
lohnend sein!
Für den pädagogischen Mitarbeiter
bedeutet das, dass er über entsprechende Stellen im Einzugsgebiet der
Einrichtung Bescheid wissen muss, sehr zu empfehlen ist auch das Herstellen persönlicher
Kontakte.
Abschließend kann bemerkt werden,
dass diese Art der Intervention sich besonders dann empfiehlt, wenn bisher
(noch) kein Elternteil ernsthaft zur Kooperation gewonnen werden konnte. Ist dies
aber der Fall, sollte natürlich trotzdem nicht auf entsprechende Aktivitäten
verzichtet werden. Sie können dann -im günstigen Fall- in Absprache und
zusätzlich zu anderen Maßnahmen verfolgt werden.
Notfalls (Einleiten der) Inobhutnahme/Herausnahme des Kindes
Die oben erläuterten Informations-
und Begleitungsmaßnahmen eignen sich insbesondere für ältere Kinder und
Jugendliche. Bei jüngeren Kindern hingegen ist derlei oft schwer oder gar nicht
zu realisieren. Aufgrund der größeren Verletzbarkeit und Hilflosigkeit jüngerer
Kinder kann hier weiterhin das Potential physischer Gefährdung relativ groß
sein (Auswirkungen von Verwahrlosung, Minder-/Fehlernährung, von Gewalt, usw.)
So können gesetzliche
Zwangsmaßnahmen (oder zumindest ihre Ankündigung) in den Bereich des
sinnvollen, ja evtl. sogar Not-wendigen rücken.
Vor diesen Zwangsmaßnahmen
kann allerdings noch eine ganze Reihe von (eher) freiwilligen Angeboten liegen,
die der Gesetzgeber vorsieht. Die gesetzliche Grundlage hierzu bietet wieder
das KJHG. Diesen Kanon von Möglichkeiten gilt es (ggf. in Kooperation mit
spezifischer informierten Fachleuten) auszuloten und an den Alkoholiker, bzw.
insbesondere den anderen Elternteil heranzutragen. Je nach den Besonderheiten
des Einzelfalles wird sich hier der eine oder andere sinnvolle Ansatzpunkt
ergeben. Beispiel: Die Mutter eines jüngeren Kindes ist Alkoholikerin,
der Vater ist ganztags berufstätig. Die Mutter “schwankt”, ob sie eine
mehrmonatige Therapie antreten soll (“Wer soll denn das Kind versorgen...?”).
Hier ließen sich aufgrund des § 20, KJHG “Betreuung und Versorgung des Kindes
in Notsituationen” Hilfen schaffen. Es heißt hier nämlich:
“(1) Fällt der Elternteil, der die
überwiegende Betreuung des Kindes übernommen hat, für die Wahrnehmung dieser
Aufgabe aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen aus, so soll der
andere Elternteil bei der Betreuung und Versorgung des im Haushalt lebenden
Kindes unterstützt werden,...”
Ähnliche z.T. auch ganz andere
Ansatzpunkte finden sich in mehreren Paragraphen des KJHG, die aber hier nur
noch stichwortartig genannt werden sollen:
§ 17. Beratung in Fragen der
Partnerschaft, Trennung und Scheidung.
§ 18. Beratung und Unterstützung
bei der Ausübung der Personensorge.
§ 19. Gemeinsame Wohnformen für
Mütter/Väter und Kinder.
§ 20. Betreuung und Versorgung des
Kindes in Notsituationen.
§ 27. Hilfe zur Erziehung.
§ 28. Erziehungsberatung.
§ 29. Soziale Gruppenarbeit.
§ 30. Erziehungsbeistand,
Betreuungshelfer.
§ 31. Sozialpädagogische
Familienhilfe.
§ 32. Erziehung in einer
Tagesgruppe.
§ 33. Vollzeitpflege.
§ 34. Heimerziehung, sonstige
betreute Wohnform.
§ 35. Intensive sozialpädagogische
Einzelbetreuung.
§ 35a. Eingliederungshilfe für
seelisch behinderte Kinder und Jugendliche.
§ 41. Hilfe für junge Volljährige,
Nachbetreuung.
Die konkrete Prüfung der speziellen
Relevanz bleibt hier wieder der pädagogischen Fachkraft “vor Ort” überlassen,
wobei durch diese doch recht eindrucksvolle Auflistung von Möglichkeiten klar
wird, dass auch im Bereich der gesetzlichen Bestimmungen viel Information und
Wissen zu erarbeiten ist.
“Paßt”
jedoch keiner dieser Ansatzpunkte, ist notfalls an die Inobhutnahme/Herausnahme
des Kindes zu denken. Grundsätzlich lassen sich hier zwei verschiedene
Konstellationsarten annehmen, von denen ausgehend sich entsprechende
Notwendigkeiten ergeben können:
--Das (jüngere) Kind scheint eher stärker gefährdet, der Alkoholiker ist
allein erziehend und nicht kooperativ, bzw. beide Eltern sind betroffen und unkooperativ, -oder: der andere Elternteil ist zwar nicht
selbst betroffen, aber ebenso wenig kooperativ wie der Alkoholiker selbst.
--Der nicht betroffene Elternteil will (für sich und das gefährdete Kind)
eine räumliche Trennung, die aber schwierig und problematisch ist
(unterschiedliche Gründe sind hierfür möglich), der Alkoholiker selbst ist unkooperativ.
Im ersten Fall lastet eine recht
hohe Verantwortung auf dem jeweils mit dem Kind und der Problematik befassten
Mitarbeiter. Es besteht keine Bereitschaft zur Zusammenarbeit, das Kind ist
gefährdet -und insofern besteht eine Pflicht für sein Wohl aktiv zu
werden, andererseits haben Zwangsmaßnahmen eine Reihe von Nachteilen (Unfreiwilligkeit, Trennungsschock, etc.).
Auch hier kann wieder einmal nur geraten
werden Teamgespräche, Supervision und das Gespräch mit anderen Fachleuten und
Menschen allgemein zu suchen, um zu einer fundierten Entscheidung zu kommen.
Der Mitarbeiter in der pädagogischen Einrichtung in der das Kind auffällig
wurde, entscheidet andererseits in der Regel nicht selbst über die Inobhutnahme / Herausnahme eines Kindes aus seiner
Familie. Er kann aber bei den entsprechenden Stellen den Vorschlag hierzu
machen. Drohungen sind sicher fast immer ein schlechtes Mittel, um
Zusammenarbeit herzustellen. In diesem Fall jedoch muss bei Gefährdung
des Kindeswohles ohnehin gehandelt werden. Daher sollte dem (oder den)
Alkoholiker/n vor der Durchführung der Maßnahme rechtzeitig bekannt gegeben
werden, dass man einen entsprechenden Vorschlag erwägt und ihn -blei
unverändert bleibender Situation- auch vorbringen wird.
Etwas anders kann sich das Vorgehen
im zweiten Fall gestalten. Hier kooperiert der nicht betroffene Elternteil, der
Alkoholiker selbst jedoch “macht Schwierigkeiten”. Die Anwendung der
entsprechenden gesetzlichen Möglichkeiten kann hier demnach eine echte
Hilfestellung für den anderen Elternteil und das Kind sein. Eine entsprechende
Beratung und ggf. Begleitung ist also sinnvoll und angebracht.
Es sollen zur näheren Bestimmung
hier keine Beispiele gebildet werden. Einerseits lassen sich diese, basierend
auf dem bisher gesagten, wohl ohnehin vorstellen, andererseits ergeben sich
hierzu auch einige Hinweise aus dem zugrunde liegenden Gesetzestext selbst, der
im folgenden auszugsweise zitiert werden soll:
“§42 Inobhutnahme
(1) Inobhutnahme
eines Kindes oder eines Jugendlichen ist die vorläufige Unterbringung des
Kindes oder des Jugendlichen bei
1. einer geeigneten Person oder 2.
in einer Einrichtung oder 3. in einer sonstigen betreuten Wohnform. ... Während
der Inobhutnahme übt das Jugendamt das Recht der
Beaufsichtigung, Erziehung und Aufenthaltsbestimmung aus; der mutmaßliche Wille
des Personensorgeberechtigten oder des Erziehungsberechtigten ist dabei
angemessen zu berücksichtigen. Es hat für das Wohl des Kindes oder des
Jugendlichen zu sorgen, das Kind oder den Jugendlichen in seiner gegenwärtigen
Lage zu beraten und Möglichkeiten der Hilfe und Unterstützung aufzuzeigen.
(2) Das Jugendamt ist verpflichtet,
ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn das Kind oder
der Jugendliche um Obhut bittet. Das Jugendamt hat den Personensorge- oder
Erziehungsberechtigten unverzüglich von der Inobhutnahme zu unterrichten. Widerspricht der
Personen- oder Erziehungsberechtigte der Inobhutnahme,
so hat das Jugendamt unverzüglich 1. das Kind oder den Jugendlichen dem
Personensorge- oder Erziehungsberechtigten zu übergeben oder 2. eine
Entscheidung des Vormundschaftsgerichts über die erforderlichen Maßnahmen zum
Wohl des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen. ...
(3) Das Jugendamt ist verpflichtet,
ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn eine
dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder des Jugendlichen die Inobhutnahme erfordert. ...
§43 Herausnahme des Kindes oder des
Jugendlichen ohne Zustimmung des Personensorgeberechtigten
(1) Hält sich ein Kind oder ein
Jugendlicher mit Zustimmung des Personensorgeberechtigten bei einer anderen
Person oder in einer Einrichtung auf und werden Tatsachen bekannt, die die
Annahme rechtfertigen, dass die Voraussetzungen des § 1666 des bürgerlichen Gesetzbuchs vorliegen, so ist das Jugendamt
bei Gefahr im Verzug befugt, das Kind oder den Jugendlichen von dort zu
entfernen und bei einer geeigneten Person, in einer Einrichtung oder in einer
sonstigen betreuten Wohnform vorläufig unterzubringen. Das Jugendamt hat den
Personensorgeberechtigten unverzüglich von den getroffenen Maßnahmen zu
unterrichten. Stimmt der Personensorgeberechtigte nicht zu, so hat das
Jugendamt unverzüglich eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts
herbeizuführen. ...”
(Topware
(Hrg.); CD-ROM “Abschnitt KJHG”, 1996)
(Unterstreichungen: Verfasser)
Verwiesen wird hier u.a. auf das
Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Der entsprechende Paragraph lautet:
“BGB 1666. (1) Wird das
körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes durch
missbräuchliche Ausübung der elterlichen Sorge, durch Vernachlässigung des
Kindes, durch unverschuldetes Versagen der Eltern oder durch das Verhalten
eines Dritten gefährdet, so hat das Vormundschaftsgericht, wenn die Eltern
nicht gewillt oder nicht in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden, die
zur Abwendung der Gefahr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Das Gericht kann
auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.
(2) Das Gericht kann Erklärungen
der Eltern oder eines Elternteils ersetzen. ...”
Damit soll die Schilderung der am
Kind selbst ansetzenden Interventionsmöglichkeiten abgeschlossen werden, dies
aber nicht ohne den Hinweis, dass auch hier die Maßnahmen teils parallel, teils
nacheinander oder auch sinnvoll kombiniert stattzufinden haben -je nach den
realen Erfordernissen des individuellen Einzelfalles!
3.6 Notwendigkeit interdisziplinären/konkret vernetzten Arbeitens
Gegen Ende dieser Arbeit soll noch einmal
hervorgehoben werden, dass es dem Verfasser wichtig erscheint, dass zum Wohle
des Kindes alle nötigen Personen und Institutionen miteinander kooperieren. In
psychologischer Hinsicht ist es hierzu wichtig, dass bei Mitarbeitern und
Funktionsträgern ein “Geist, der Trennendes überwindet” entwickelt wird.
Wissenschaftliche und praktische Interdisziplinarität sollte, wo möglich und
nötig, geübt werden.
Allgemein formuliert und
diesbezüglich u.a. angelehnt an Speck (1994,S.34-54)
lässt sich diese Forderung so näher bestimmen:
1) Die speziellen Erziehungserfordernisse von Kindern aus Alkoholikerfamilien
können im Endeffekt durch isoliert arbeitende pädagogische Einrichtungen /
Institutionen nicht professionell abgedeckt werden. Spezifisch ausgebildete
Pädagogen können immer nur für Teilgruppen von Kindern hohe Kompetenz besitzen;
auf der anderen Seiten können “Allrounder” (z.B. in der Offenen Arbeit) stets
nur für die “um den jeweiligen Durchschnitt herum” gruppierten Kindern eine
adäquate Qualifikation aufweisen.
2) Gefragt ist demnach gegenseitige Ergänzung! Neben Detailwissen wird immer
wichtiger das Zusammenhangswissen! Mit Erkenntnissen benachbarter
(sonder-)pädagogischer und wissenschaftlicher Disziplinen muss sich intensiv
und kontinuierlich auseinandergesetzt werden, wobei ein Umdenken mit
Blick auf das Ganze gefordert ist.
3) Der je eigene Fachansatz bleibt hierbei selbstverständlich bestehen!
Interdisziplinarität soll keine Vermengung von Teilansichten darstellen,
sondern eine Bereicherung aller Beteiligten hervorbringen. Aktive Kooperation
und gegenseitige Respektierung von Autonomie sind hierbei unabdingbar, denn
Arbeitsklima und Arbeitseffektivität sind von diesem Respekt gleichermaßen
abhängig!
4) Die Erfahrung zeigt, dass dies in der Praxis auf Schwierigkeiten stößt.
Die Gründe hierfür liegen in einer größeren fachlichen Beanspruchung und -nicht
zuletzt- in der Organisierbarkeit. Die nötige Zusammenarbeit muss in mancherlei
Hinsicht erst (mühsam) erlernt werden.
Insbesondere die praktischen Probleme
sollten hierbei nicht unterschätzt werden! Jede Schule, jedes Jugendhaus, jede
Einrichtung verfügt nur über einen (meist knappen) Personalschlüssel, die Zahl
der einsetzbaren Wochenstunden ist eng begrenzt. Aufbau und Pflege von
Kontakten, Kooperation, “Vernetzungstreffen”, u.ä.
kosten aber Zeit und erfordern zusätzlich oft noch die Überwindung von -teils
“historisch gewachsenen”- Ressentiments gegen anders spezialisierte Kollegen
und Fachleute.
Alle Vorbehalte und jeglicher
Fachegoismus müssen aber zum Wohle des Kindes überwunden werden. Nur durch die
Schaffung realer (synergistischer) Positiv-Effekte kann es zur Hervorbringung
wahrhaft hilfreicher Mesosysteme kommen (cf.: Bronfenbrenner, 1981).
Konkret angesprochen sind in diesem
Sinne vor allem folgende Einrichtungen:
· Kindergärten /-Horte /
-Tagesstätten
· allgemeine Schulen (aller
Ausrichtungen)
· Sonderschulen (verschiedener
Ausrichtungen)
· Einrichtungen der offenen
Kinder-/Jugendarbeit
· (Kinder-)Ärzte
· sozialpädagogische
(Spezial-)Dienste
· mobile sonderpädagogische Dienste /
Frühförderstellen
· Suchthilfestellen
(Beratungsstellen, Selbsthilfegruppen)
· Fachdienste des Jugendamtes
(Allgemeine/r-/Soziale/r Dienst/e)
· Kinderschutzbund
· Frauenhäuser
· und ähnliche
In dieser Auflistung finden sich
die (pädagogischen) Institutionen und Einrichtungen wieder, in denen gefährdete
Kinder und Jugendliche aus Alkoholikerfamilien sich
bewegen (können), in denen somit die Begegnung des Mitarbeiters mit ihnen
stattfindet. Darüber hinaus aber finden sich z.B. auch Ärzte, Einrichtungen der
Suchtkrankenhilfe und besondere Institutionen, die in speziell diesem
Problemfeld hilfreich sein können -je nach Lage des individuellen Falles.
Systemtheoretische Ansätze gehen
davon aus, dass eine “Vernetzung der verschiedenen Dienste” eine unabdingbare
Notwendigkeit für die Heil-/Sonderpädagogik ist. Ähnliches nimmt der Verfasser
auch für die in dieser Arbeit behandelte Problemgruppe an, wobei die
diesbezüglichen Schwierigkeiten weiter oben schon benannt wurden. Intensive,
aktive Kooperation und der Aufbau von Vernetzungsstrukturen bleibt demnach eine
wichtige und nicht leichte Aufgabe in Gegenwart und Zukunft. Die praktische “Knüpfung”
eines Netzes kann unterschiedlich aussehen. Denkbar wären z.B. regelmäßige
“große” Treffen, bei denen möglichst viele verschiedene Fachleute und Helfer
zum Informationsaustausch, etc. zusammenkommen, wobei diese Zusammenkünfte in
jeweils einer anderen der Teilnehmereinrichtungen stattfinden. Ein weiterer
Ansatz wären “schneeballähnliche” Systeme, d.h. Einrichtung “A” kooperiert
besonders intensiv mit Einrichtung “B” und “C”; Einrichtung “B” arbeitet
insbesondere mit “C” und “D” zusammen, und so fort. Derartige Strukturen
bestehen in der Praxis natürlich schon, dies aus praktischen Erwägungen,
institutionellen Vorgaben und historischer Entwicklung heraus. Es gälte also
“nur”, dies “auszubauen” und sich der hierdurch auftuenden Möglichkeiten
bewusster zu bedienen. Das bedeutet beispielsweise: Einrichtung “C” muss in regelmäßiger,
strukturierter Form der Einrichtung “A” über die Tätigkeiten und
Optionen der Institutionen berichten, mit denen “C”, aber nicht “A” eng
kooperiert (wobei “A” natürlich umgekehrt dasselbe leisten muss), usw.
Am günstigsten wäre vermutlich eine
Kombination beider Ansätze, wobei die reale Durchführung und das Finden noch
ganz anderer Strategien letztlich der Kreativität und dem Engagement der
Mitarbeiter “vor Ort” überlassen bleibt.
Gelingt dies, so wird ökologisch
gesehen ein pädagogisch geprägtes Mesosystem (also
ein Systemverbund von Mikrosystemen) hervorgebracht, dass zwar eine andere,
größere Komplexität aufweist und zugleich neu strukturiert ist, welches aber
den speziellen (Erziehungs-)
bedürfnissen der Kinder aus Alkoholikerfamilien besser
angepasst ist.
Nicht vergessen werden soll
hierbei, dass eine der neuen Aufgaben dabei auch die Auseinandersetzung mit
größeren Systemen (Supra-Systemen) ist. Die Stichworte lauten hier (angelehnt
an HUSCHKE-RHEIN): “Medien”, “Wissenschaft”, “Wirtschaft”,
“Sozialpolitik”, “Wertesysteme”, usw. Übergreifende Zwecke und
Sinngehalte werden hier formuliert und transferiert, dies zwingt nicht nur
“Theoretiker” und Wissenschaftler, sondern auch den praktischen “Mitarbeiter am
Kind” dazu, Stellung zu beziehen und ggf. Konsequenzen zu ziehen.
Letzten Endes ist von einer
Interaktion und (partiellen) Interdependenz aller gesellschaftlichen Faktoren
und (Sub-)systeme auszugehen, die -wo praktikabel und
sinnvoll- berücksichtigt werden muss. Zumindest eine entsprechende Bewusstheit
sollte vorhanden sein.
Abschließend will der Verfasser der
Vermutung Ausdruck geben, dass die Chancen zum Aufbau von kooperativen und
vernetzten Strukturen z.Zt. recht gut stehen. Denn auch “höheren Ortes”, sprich
in Bezug auf die Träger und Finanzgeber (sonder-)pädagogischer Einrichtungen
und Maßnahmen findet sich (teils versehen mit variiertem Vokabular)
Unterstützung hierfür. Der Grund für diese Zustimmung ist dabei sicher nicht
nur in der Einsicht in die bessere Fachlichkeit des
neueren Ansatzes zu sehen. Versprochen wird sich nämlich von einer
entsprechenden Förderung (angesichts “knapper Kassen”) u.a., dass
“Doppelbetreuungen vermieden werden” und allgemein “wirtschaftlicher
gearbeitet” wird.
Ausgehend von der Darstellung
seiner persönlichen Betroffenheit und seines beruflichen Hintergrundes
hat der Verfasser zunächst versucht einen Überblick über verschiedene Teilgebiete
zu geben. Angesprochen wurden die Krankheit Alkoholismus, die
Erscheinungsformen und Auswirkungen der Co-Abhängigkeit, sowie die Risiken und
Gefahren für Kinder aus Alkoholikerfamilien. Hierbei
wurde möglichst auf gesichertes Wissen zurückgegriffen, im Falle der
Risiken und Schäden für die Kinder ist dieses allerdings eher jüngeren Datums.
Methodisch erfolgte die Darstellung relativ häufig in Form von Tabellen,
Listen, u.ä. Rechtfertigen lässt sich ein solches
Vorgehen durch die Tatsache, dass prägnant die wichtigsten Fakten vermittelt
werden mussten, zur ausführlichen Diskussion von einzelnen Erkenntnissen fehlte
schlicht der Platz.
Danach wurde sich den Grundlagen
von Prävention und Intervention in pädagogischen Einrichtungen zugewandt. Eine
dieser Voraussetzungen besteht in dem Wissen um Sucht und Co-Abhängigkeit,
daher wurden nun einige Vorschläge für den Transfer dieses (und auch des später
noch dargelegten) Wissens in die Praxis gemacht.
Eine weitere sehr wichtige
Grundlage bildet die Fähigkeit, derart gefährdete Kinder möglichst sicher und
frühzeitig zu identifizieren, so wurden im folgenden
einige entsprechende Hinweise und Vorschläge formuliert.
Erst anschließend wurde versucht,
die Begriffe “Prävention” und “Intervention” näher zu bestimmen und voneinander
abzugrenzen. Dies gelang nur teilweise. Sowohl im Begriffsumfang, als auch in
der Praxis dieser Felder zeigten sich zahlreiche Überschneidungen und parallele
Gültigkeiten. So ordnete der Verfasser, möglicherweise willkürlich, den Terminus
“Prävention” hauptsächlich der primären Suchtprävention in Bezug auf Kinder und
Jugendliche zu. “Intervention” wurde dann operationalisiert in Richtung einer
“Vermittlung”, oder auch “Einmischung” zugunsten von Kindern aus Alkoholikerfamilien hinsichtlich der ihnen in diesen
Familien drohenden Gefahren und Risiken.
Die nähere Beschäftigung mit dem
Thema Prävention bildete den nächsten Abschnitt. An die Aufschlüsselung des
Begriffs schloss sich eine kurze Darlegung des aktuellen Paradigmas in der
Primärprävention an. Persönliche Auffassungen des Verfassers flossen dabei mit
ein. Eine kritische Würdigung offizieller Verlautbarungen bildete den Abschluss
des Teilthemas.
Im folgenden Gliederungspunkt wurde
sich mit möglichen Interventionen zugunsten der Kinder aus Alkoholikerfamilien
beschäftigt, wobei die grobe Aufschlüsselung der potentiellen Strategien so
aussah, dass Ansatzpunkte beim Alkoholiker, beim anderen Elternteil und beim
Kind selbst gesehen wurden.
Den Abschluss bildete die
Erläuterung und Betonung der Notwendigkeit interdisziplinären und vernetzten
Arbeitens in diesem Problemfeld.
Einige Teilthemen, wie z.B. der
Bereich “erwachsene Kinder aus Alkoholikerfamilien”,
“Therapieformen und -verlauf”, usw. konnten nur am Rande, bzw. nur indirekt
erwähnt werden.
Gesellschaftskritische Perspektiven
wurden ebenfalls nur angedeutet. So wäre es sicherlich interessant, die
Einflüsse die ein auf Leistung und Konsum ausgerichtetes System wie das unsere
auf Suchtentstehung, Prävention und Therapie hat, näher zu untersuchen.
Der Kernpunkt der Arbeit ist die
Hilfe für Kinder, in deren Familie (mindestens) ein Alkoholiker lebt. So soll
ein ganz praktisches Resümee auch speziell unter dieser Perspektive gezogen
werden. Die zusammenfassende Darstellung lehnt sich in einigen Punkten und im
weitesten Sinne an eine Aufstellung von Ursula Enders (1990, S.134/135) zum
Thema “Sexueller Kindesmissbrauch” an (ein Problemfeld, das ja durchaus
Überschneidung zum vorliegenden aufweist):
Was kann ich tun, wenn ich einen
Alkoholkranken in der Familie eines Kindes vermute?
---Vorweg: Sich -falls nötig-
(theoretisches und konkretes) Wissen verschaffen.---
1. Ruhe bewahren, überhastetes
Eingreifen kann schädlich sein (Abwiegeln mit anschließendem “aus dem Felde gehen”
/ endgültiges Ausweichen, Trotzreaktionen, ...).
2. Kollegen, oder andere
Vertrauenspersonen suchen, mit denen man über die eigenen Beobachtungen,
Unsicherheiten und Gefühle sprechen kann, bzw. dies im Team thematisieren.
3. Den Kontakt zu dem speziellen
Kind vorsichtig intensivieren, um eine (noch) positive/re
Beziehung herzustellen.
4. Das Kind immer wieder ermutigen,
über Probleme und Gefühle zu sprechen.
5. In der Gruppe das Thema ,,gute
und schlechte Geheimnisse” erarbeiten. (Gute Geheimnisse machen Spaß; alle
Geheimnisse, die schlechte, komische oder schreckliche Gefühle machen sind
schlechte Geheimnisse. Über sie darf (muss) man sprechen.)
6. In der Gruppe (im Spiel, in
geeigneten Unterrichtsfächern) das Thema Alkohol / Betrunkenheit vorsichtig
ansprechen und damit signalisieren: ,,Ich weiß, dass es Eltern gibt, die viel trinken .. Mit mir könnt Ihr darüber reden... Ich weiß, dass
Kinder sich in so einer Situation oft schlecht und verzweifelt fühlen.”
7. Mitarbeiter einer
Selbsthilfeinitiative, einer Beratungsstelle o.ä. hinzuziehen, um mehr
Sicherheit zu gewinnen.
8. Hinweise auf das Vorliegen einer
“Alkoholikerfamilie” aufschreiben (Stichwortartiges
Tagebuch über Verhaltensweisen des Kindes führen).
9. Wenn möglich, Kontakt zur Mutter
/ zum anderen Elternteil intensivieren, (z.B. Zusammenarbeit bei der
Vorbereitung von Kindergartenfesten, Gespräche am Elternsprechtag, usw.), um
die Vermutung zu prüfen und um ein besseres Vertrauensverhältnis aufzubauen.
10. Kontakt zum Jugendamt, bzw. zum
jeweils zuständigen Fachdienst aufnehmen (ggf. ohne Namensnennung), z.B. wenn
eine räumliche Trennung oder Herausnahme zur Diskussion steht.
11. Falls möglich, dem Betroffenen
die Befürchtungen und Eindrücke klar und deutlich (Daten und Fakten!)
zurückmelden / mitteilen (Moralisierungen und
Drohungen vermeiden!). Dies sollte i.d.R. zu zweit geschehen. Hilfen in
Form der Nennung von regionalen Adressen, Telefonnummern und
Ansprechpartnern können bei entsprechender positiver Reaktion angeboten werden.
12. Falls möglich dem
nichtbetroffenen / mitbetroffenen Elternteil eine
solche Rückmeldung geben und ihm konkrete Hilfen anbieten.
13. Mit dem Kind positiv arbeiten,
seine Rolle(n) “aufweichen”; wachsam sein (Informationen über Verschlimmerung
der Situation erfragen); ggf. konkrete Hilfen anbieten; schlimmstenfalls über
eine Inobhutnahme/Herausnahme nachdenken, diese
diskutieren und evtl. einleiten.
Diese Zusammenfassung richtet sich
schwerpunktmäßig an Mitarbeiter pädagogischer und sonderpädagogischer
Institutionen. Diese sind u.a. aufgefordert, stärker mit Einrichtungen der
Suchtkrankenhilfe zusammenzuarbeiten und sich dort in fachlicher Hinsicht
unterstützen zu lassen. Doch Konsequenzen ergeben sich nicht nur unter dieser
Perspektive. Insbesondere die “Systeme der Adressaten” von Suchthilfe
(also die Selbsthilfe - Organisationen) -ebenso aber auch die entsprechenden
Beratungsstellen- können von dieser Kooperation profitieren. “Mein Kind hat
Gott sei Dank nichts gemerkt!” ist ein Satz, den man des Öfteren von “trocken
gewordenen” Alkoholikern hört. Leider trifft er meist nicht zu und beruht eher
auf Wunschdenken. Hier lassen sich also durch den Austausch von Wissen und
Erfahrung verschiedene Arbeitsfelder noch in positiver Richtung
weiterentwickeln.
Ein weiterer Einzelpunkt, der noch
einmal besonders hervorgehoben werden soll, betrifft die Primärprävention. Hier
ist zwar positiv zu vermerken, dass von der Abschreckungsstrategie vergangener
Jahrzehnte abgerückt wurde und nun wesentlich differenzierter und realistischer
an die Thematik herangegangen wird, jedoch ist andererseits in bestimmten
Bereichen auch Vorsicht angebracht. Wie zu erkennen war, ist nicht jede groß
angelegte Kampagne in diesem Bereich von ausreichender Fachlichkeit
geprägt. Dies ist nicht unbedingt verwunderlich, zieht man in Betracht, dass
mit der Vorbereitung und auch Teilen der Durchführung derartiger
Veranstaltungsreihen Werbeagenturen beauftragt sind, für die eine
Beschäftigung mit inhaltlichen Fragen -natürlich- entbehrlich erscheint.
Mitarbeiter pädagogischer Einrichtungen sollten sich demnach kritisch damit
auseinandersetzen, wenn das Ansinnen an Sie gestellt wird, sich an diesen
Kampagnen zu beteiligen. (Dies kommt nach den Erfahrungen des Verfassers
tatsächlich gelegentlich vor.) Eine entsprechende Teilnahme soll an dieser
Stelle nicht rundweg abgelehnt werden, eine kritische und hinterfragende
Attitüde scheint aber auf jeden Fall sehr angebracht.
Eine adäquatere Konzeptionierung
und fachlich überarbeitete Präsentation solcher “Werbe-Aktionen” wäre in jedem
Falle angebracht.. Noch sinnvoller wäre es aber
zweifellos, die entsprechenden Gelder für die Finanzierung von Koordinatoren- /
Multiplikatorenstellen im Präventionsbereich
einzusetzen. An die Qualifikation und -insbesondere- die Fort- und
Weiterbildung der Stelleninhaber sind hier jedoch besondere Ansprüche zu
stellen. Zu den Aufgaben sollte neben der Vermittlung von Wissen an die
Einrichtungen und Mitarbeiter u.a. gehören, die -neuerdings oft und zu Unrecht “geschmähte”-
Beziehungsarbeit “vor Ort” bewusster zu machen und zu fördern.
Im Bereich der wissenschaftlichen
Forschung lassen sich einige weitgehend offene Fragen formulieren, mit deren
Beantwortung sich näher beschäftigt werden sollte (die Stichworten
lauten hier “Katamnese”, bzw. “Evaluation”):
Die Alkoholikertypologie
nach Feuerlein schlüsselt auf insbesondere in:
-Gamma-
Alkoholiker (Prozess-Trinker),
-Delta-
Alkoholiker (Spiegel-Trinker) und
-Epsilon-
Alkoholiker (Periodischer Trinker).
Wenn auch das “Endergebnis” (bei
nicht gestopptem Krankheitsverlauf) bei allen Typen recht ähnlich ist
(umfassende, progressive Schädigungen / vorzeitiger Tod), so ist doch der
(meist langjährige) Krankheitsverlauf recht unterschiedlich. Die sich ergebende
Frage kann also lauten:
· “Gibt es in Korrelation zum
Typus des involvierten Alkoholikers signifikante Unterschiede hinsichtlich der
Schäden die die Kinder erleiden? Wenn ja, welche?”
Intention der Frage ist natürlich, hier
später -ggf.- spezielle, verbesserte Hilfen für die jeweiligen Kinder
entwickeln zu können.
Eine andere Frage, die noch
wesentlich umfassender als bisher beantwortet werden müsste, lautet:
· “Inwieweit sind die den Kindern
zugefügten Schäden reversibel, wenn der ‘Familienalkoholiker’ zu einer
dauerhaft abstinenten Lebensweise findet? Wie lassen sich derartige
Heilungsprozesse optimal fördern?”
(Diese Frage ist wohl insbesondere
dann interessant, wenn das “Trocken-werden” des Süchtigen deutlich vor
dem “Erwachsenwerden” des Kindes liegt.)
Abschließend soll noch einmal die
bereits zitierte Mechthild Passerschröer zu Wort
kommen, die über das Bundesmodell “Familienorientierte Arbeit mit Kindern und
Jugendlichen alkoholabhängiger Eltern” berichtet und die teilweise zu ähnlichen
Forderungen wie der Verfasser kommt:
“Gezielte Multiplikatorenarbeit
und Fortbildung ist notwendig. Für unser Modellprojekt können wir sagen, dass
durch vielfache Öffentlichkeitsarbeit nunmehr eine zunehmende Anzahl von
Selbstmeldern zu verzeichnen ist. Die Arbeit mit Kindern aus Suchtfamilien darf
nicht auf einem ehrenamtlichen Engagement beruhen oder das Hobby von einzelnen
Mitarbeiterinnen darstellen. Hier ist Langfristigkeit unabdingbar. Gerade
Kinder aus Suchtfamilien brauchen im Gegensatz zu ihrem Erleben in der
Vergangenheit Konstanz in Beziehungen. Das heißt, wir brauchen in diesem
Bereich langfristig gesicherte Arbeitsplätze. Dieses impliziert natürlich auch
die Forderung nach finanziellen Mitteln für Personal- und Sachkosten.”
(Passerschröer,
M., 1996, S.25)
Diesen Forderungen schließt sich
der Verfasser -wie gesagt- uneingeschränkt an.
* *
__________________________________________________________________________
P.S.: Der Verfasser bittet um Verständnis für die
durchgehend “männliche Schreibweise”, erfahrungsgemäß wird sein Schreibfluss
durch anderes Vorgehen sehr gehemmt... B.T.-B.
Al-Anon, Familiengruppen; “Tatsachen über Alateen / Nr.
708”, Essen, © 1984.
Bertling, A.A., “Wenn die Eltern trinken”, Verlag M.Bögner-Kaufmann Berlin,1993.
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Bundessozialgericht Grundsatzurteil vom 18. Juni 1968 (BSG
28,114; bzw. 3 RK 63/66).
Deutsche Hauptstelle gegen die Suchtgefahren -DHS- (Hrg.); “Sucht und Familie”;
Lambertus Freiburg i.B.,1993.
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, “Fachlexikon sozialer Arbeit”; 1986 (keine weiteren Angaben verfügbar).
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menschlich"; Psychiatrie Verlag Bonn,3.Aufl.,1986.
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Feuerlein,W.; Krasney,O., et al., “Alkoholismus”, DHS & BZgA/Achenbach Hamm,1991.
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Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Mainz (Hrg.); “Kinder
Suchtkranker”,Müller/Stieber
Waldböckelheim,1996. (siehe auch unten: *)
Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Mainz (Hrg.); “Drogenkonferenz
1996”; Müller/Stieber Waldböckelheim,1997.
Müller W., et al.; “Das Fremdwörterbuch”; DUDEN
Mannheim/Wien/Zürich, 1982.
*Passerschröer,M.: s.o. (Ministerium für Kultur, Jugend, Familie und Frauen Mainz
(Hrg.); “Kinder Suchtkranker”)!
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung PIB (=Hrg./Red.: Schrötter, H.J.);
“Politik gegen Drogen”; Verlag Kettler
Bönen,1997.
Quandt, Martin (verantw.); “KABI Nr.13”,
BM Frauen & Jugend (Hrg.) Bonn,1993.
Rechtien,W.; “03273 Das nichtprofessionelle beratende Gespräch”; FU//GH Hagen,1988.
Reiners-Kröncke,W. (S.31-gezählt!).
Angaben soweit anhand der Quelle möglich, hier ist nur
vermerkt: “Anmerkungen zu legalen Drogen, Eßstörungen und
Spielsucht von Prof. Werner Reiners-Kröncke im Auftrag der Landeszentrale
für Gesundheitserziehung in Rheinland-Pfalz e.V.” Weitere Angaben sind nicht
vorhanden, auf die Quelle wurde wegen der Kompaktheit der Darstellung dennoch
nicht verzichtet.
Schneider, R.; “Die Suchtfibel”, G.Röttger-Verlag München,1988.
Schmieder, A.; “Alkohol & Co”, TRIAS/G.Thieme Verlag Stuttgart,1992.
Speck,O.; “04080 Der ökosystemische Ansatz in der Heilpädagogik”, FU/GH
Hagen,1994.
Topware, CD-Service AG. (Hrg.);
CD-ROM “D-Jure”, Topware Mannheim,1996.
Ziegler,H.; “Alkohol und Medikamente am Arbeitsplatz”, Deutsche
Angestellten-Krankenkasse
Hamburg,1996.
|
Titel: |
Quelle: |
Seite: |
|
“Tödliche Triangel” |
Verfasser, 1997 (Angelehnt an
gängige Darstellungen). |
12 |
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“Interagierende Faktoren” |
Verfasser, 1997. |
13 |
|
“Vielfältige Schädigungen” |
flexform gmbh; CD-ROM “Erlebnis Mensch V.1.5”, 1996. |
20 |
|
“Kind und Alkohol” |
Gerber,C.; “Kind und Alkohol”, Blaukreuz Bern, S.21, 1979. |
29 |
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“Rollengefahren” |
Verfasser, 1998. |
51 |
Erklärung
Hiermit erkläre ich, Burkhard Tomm-Bub, dass alle Rechte an der vorliegenden Arbeit mit
dem Thema
“Kinder aus Alkoholikerfamilien
aus (sonder-) pädagogischer Sicht
- Grundlagen von Prävention und
Intervention-”
bei mir liegen. Alle verwendeten
Quellen wurden angegeben. Ich versichere, dass diese Arbeit von mir persönlich
verfasst wurde.
Frankeneck, den
................................
Burkhard Tomm-Bub, M.A.